Frage
Antwort
Lösung
am 19.03.2019 07:38
Hallo, bisher habe ich nach einer Kündigung einen Anruf der Kundenrückgewinnung erhalten. Aktuell steht in dem Kündigungsschreiben der Zusatz: "Leider dürfen wir Sie aus rechtlichen Gründen zu Angeboten nicht anrufen."
Masche oder gibt es tatsächlich eine neue Regelung? Ist jemand von euch trotz diesem Zusatz doch angerufen worden?
Danke
am 19.03.2019 07:59
Hallo Surfer65,
das ist keine Masche, das ist das neue DSGVO
Gesetz.
"Was schützt die Dsgvo?"
"Die Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. "
Du mußt vodafone erlauben, das sie Dich belästigen dürfen.
Das kannst Du in "Mein Vodafone" abgestuft einstellen.
Oder Du rufst halt an.
Viele Grüße, j2019
am 19.03.2019 15:44
Hallo Surfer65,
ist mit der Antwort alles geklärt und können wir hier schließen?
Grüße
Thomas