Kündigung einzelner Pakete
MarcoLübeck
Smart-Analyzer
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Außerordentliche Kündigung wegen Nichterfüllung Ihrerseits

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe bei Vodafone das Komplettpaket inkl. Fernsehen und Internet abgeschlossen.

Leider waren Sie nicht in der Lage, die versprochene Leistung auch nur ansatzweise zu liefern.

Deswegen habe ich diesen zum 15.11. gekündigt, sie stellen jedoch schon zum 31.10. den Dienst ein.

Woher ich innerhalb von 3 Tagen einen neuen Anbieter bekommen soll ist Ihnen offenbar egal.

Selbstverständlich gilt meine Kündigung auch für die anderen Vertragsnummern. 

Ich wollte einen Anbieter und keine Stückelung. Ich werde sicherlich das „Giga TV“ nicht weiter nutzen und erwarte, das auch dies zum 31.10.2018 beendet wird.

 

Gerne können Sie mich zwecks Klärung anrufen. Meine Kontaktdaten haben Sie ja

Ich erwarte eine umgehende Kündigungsbestätigung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Marco Pape

15 Antworten 15

@Gelöschter User@  schrieb:

 

Nur muss er dazu halt auch wissen, was möglich ist.


Ok, dann zeig du ihm bitte das Gesetz in dem steht, dass er Anspruch auf Belieferung bis zum 15.11. hat. Darauf begründet er ja den Schadenersatz. Wie mehrfach geschrieben, ist mir keines bekannt. Wenn du was hast, dann immer gerne her damit. 

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Lass gut sein, das führt zu nichts. Sein Anwalt wird wissen, was zu tun ist, wenn er zu einem geht.

So ganz kann ich dem ganzen auch nicht folgen.

Einerseits: "Das Kram funktioniert nicht, also beendet das sofort ich will das nicht mehr..."

Anderereits: "Hey, doch nicht sofort sofort. Bis zum 15.11. hätte mir das was da ist ausgereicht".

Das widerspricht sich etwas. Sofort heißt sofort.
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
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Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet. 



Gelöschter User
Nicht anwendbar

@dasdensch Also er hat ja nie gesagt, beendet sofort. Und ich schreib es gerne nochmal:

Fristlos heißt nicht, dass der Vertrag auf der Stelle beendet werden muss.

Fristlos heißt, dass eben keine Kündigungsfrist einzuhalten ist.

Anders ausgedrückt:

Das Gegenstück zur ausserordentlichen Kündigung ist eine ordentliche Kündigung.

Das Gegenstück zur fristlosen Kündigung ist die fristgerechte Kündigung.

 

Mehr kann man dazu nicht erklären, glaubt es oder nicht 

 


@Gelöschter User@  schrieb:

@dasdensch Also er hat ja nie gesagt, beendet sofort. Und ich schreib es gerne nochmal:

Fristlos heißt nicht, dass der Vertrag auf der Stelle beendet werden muss.

 


Korrekt. Er kann aber. Jedenfalls kann ich im 314 nicht ablesen, dass das ausgeschlossen sei.

außerordentlich Kündigen heißt ja immer, das nicht zugemutet werden kann, das der Vertrag weiter geführt wird.

Das er dann aber auf einmal doch noch für 14 Tage reicht, widerspricht dem eigentlichen Tenor der außerdentlichen Kündigung.

 

Nahc dem Motto: Nö, eigentlich ist es nicht zumutbar, aber für 14 Tage reichts noch....

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
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lass gut sein. das führt zu nichts.