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Antwort
Lösung
am 30.10.2018 22:28
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 02.11.2018 19:59
@Helferlein Tja, wenn die Daten nicht stimmen, dann will ich auch nichts gesagt haben.
02.11.2018 20:20 - bearbeitet 02.11.2018 20:23
Kurz und knapp zur Aufklärung:
Eine bereits gestellte und Verbuchte (!) Rechnung kann und darf vom Unternehmer nicht korrigiert werden.
Das muss entweder storniert und neu ausgestellt werden oder eben mit einer Korrekturrechnung, also einer neuen, Negtiven, Rechnung korrgiert werden.
Ausnahmen gibt es nur bei Falschen Angaben, wie falscher Name, Datum oder ähnlichem.
(Das betrifft generell Rechnungsstellungen, heißt aber nicht das es hier zutraf. Nur zur Aufklärung...)
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 02.11.2018 20:56
@dasdensch Absolut korrekt - das ganze hat steuerliche Gründe.
am 02.11.2018 22:13
am 05.11.2018 09:55
Hallo Mapill,
es ist wie es ist. Das Abrechnungssystem berücksichtigt leider keine Kündigungen und daher wurde voll berechnet. Du bekommst eine Gutschrift der zu viel gezahlten Beträge und dann sollte das Thema vom Tisch sein.
Grüße
Thomas