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Lösung
am 12.08.2019 16:50
Hallo,
wir haben außerordentlich wegen nichterfüllung gekündigt(sind jetzt seit 3Wochen komplett offline).
Wann kommt die Kündigungsbestätigung?
Wer kann uns helfen???
am 12.08.2019 17:06
Hallo @Heike10 , habt ihr die Vorgaben des § 314 BGB, insbesonders die Fristsetzung beachtet?
Und grundsätzlich ist es ja so, dass eine Kündigung, um wirksam zu sein, nicht bestätigt werden muss. Das tut sie nämlich, sobald sie den Empfänger erreicht. Ob sie auch rechtmäßig ist. ist die andere Frage.
am 12.08.2019 17:25
Wir haben sogar von der Hausverwaltung ein Schreiben beigelegt aus dem hervor geht das es garnicht abzusehen ist wann (durch einen Kellerbrand) überhaupt die Versorgung durch kabel wieder hergestellt werden kann.
am 12.08.2019 17:50
der Vermieter ist doch dann erst mal dran um den Schaden zu beheben, VD kann ja nix dafür das es gebrannt hat, DSL würde dann gehn oder wie, meistens kommen doch alle Anschlüße im gleichen Raum ins Haus!
am 12.08.2019 19:55
Böses Eigentor - die Kündigung dürfte keinen Bestand haben, weil VF nur bis zum Übergabepunkt im Keller verantwortlich ist. Wenn die Anlage dahinter - die in der Regel dem Hauseigentümer gehört - abgefackelt ist, ist dein einziger Ansprechpartner der Hauseigentümer - der hat dafür zu sorgen, dass seine Verkabelung wieder in Ordnung kommt. Du könntest jetzt also höchstens deinem Hauseigentümer/Vermieter einerseits die Kabelgrundgebühr auf der Nebenkostenabrechnung für den besagten Zeitraum streichen (er erbringt ja keine Leistung) und ihm wahrscheinlich auch andererseits deine Zusatzkosten für Ersatzinternet in Rechnung stellen - manchmal hilft das Wunder bei der Beseitigung eines Schadens. Denn warum es über 3 Wochen dauern soll, eine Kabelanlage neu zu errichten, erschließt sich zumindest mir nicht - das können Fachfirmen binnen weniger Tage machen.
Und auch wenn es sich blöd anhört:
VF trifft hier keine Schuld - und VF kann hier auch nichts machen, weil die Verkabelung im Keller nunmal nicht VF gehört. Und (leider) ist damit VF auch primär aus der Verantwortung raus, weil VF bis zum Übergabepunkt liefern kann. Und daher dürfte deine Kündigung auch ins Leere laufen, weil VF halt die Leistung vertragsgemäß bis zum HÜP erbringt.
am 12.08.2019 20:15
am 12.08.2019 20:41
@seelo2010 schrieb:
Letztlich muss VF dann aber wenigstens auf die Kündigung reagieren und diese dann entsprechend deren Ansicht zum Zeitpunkt x terminieren.
Nicht ganz: Die Kündigung muss nur am Tag X ausgeführt werden.
Eine weitergehende Reaktion (Bestätigung o.ä.) ist hingegen nicht notwendig.
am 13.08.2019 06:25
am 13.08.2019 13:53
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 13.08.2019 17:51
@dasdensch Ganz so einfach ist aber nicht! Denn ob die Kündigung rechtmäßig ist oder nicht, hat nicht VF zu entscheiden, auch wenn es hier ziemlich eindeutig so aussieht. (Was, wenn der HÜP auch "verbrannt" ist und keine Daten mehr ankommen?)
Wie gesagt, zunächst wird die Kündigung wirksam, wenn sie zugeht.