Außerordentliche Kündigung
Guest1
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo,

ich bin echt enttäuscht und ratlos: Vor etwa acht Monaten habe ich einen Internet-Vertrag bei Vodafone abgeschlossen und direkt bei Vertragsabschluss habe ich mich beim Kundenservie mehrfach versichert, dass ich außerordentlich kündigen kann, wenn ich in eine Wohnung mit meinem Lebensgefährten ziehe und dort bereits ein Internetvertrag, der nicht von Vodafone ist, besteht.

Nun ist es soweit - ich ziehe zu ihm, aber meine Nachfrage bei der Vodafone-Hotline, wo die außerordentliche Kündigung einzureichen ist, hat plötzlich eine ganz andere Aussage gebracht. Der Mitarbeiter hat in einem rotzigen Tonfall erklärt, dass ich da offenbar falsch beraten worden sei und ich kein außerordentliches Kündigungsrecht hätte, da Vodafone auch die neue Adresse beliefern könnte. Ich soll also bis Juli 2020 weiter zahlen?!?!?? Ich könnte auch für 39 Euro den Vertrag mitnehmen und dann hätten wir in der gemeinsamen Wohnung zwei Internetanschlüsse o.O

 

Wie geht denn das? Genau diesen Punkt hatte ich ja bei Vertragsabschluss nachgefragt und nun stimmt das alles nicht? Der Kundenberater meinte dann ganz trocken, dass eine falsche Beratung mal vorkommen könne, das sei aber eher die Außnahme - aber ganz ehrlich: ich möchte nicht für die Falschaussage eines Vodafone-Mitarbeiters weiterbezahlen!!! Dann muss man die Leute besser schulen, die die Verträge verkaufen!

Dann habe ich um eine kulante Lösung gebeten, die für beide Seiten vertretbar ist - auch das wurde verwehrt...

@Vodafone: Ich bin noch so jung, ich könnte noch 40 Jahre eure Kundin sein, aber damit habt ihr es echt verwirkt und wenn mich jemand fragt, ob ich Vodafone empfehlen kann: Leider nein! Das ist super schade, denn mit O2 und anderen Mobilfunkanbietern oder Vertragspartnern habe ich immer zu guten Lösungen gefunden, aber vielleicht habt ihr auch einfach eine andere Vorstellung von "Kundenservice" ... Sehr sehr schade!!

 

Falls jemand hier noch einen Tipp hat, was ich noch tun kann, freue ich mich über entsprechende Kommentare.

 

Beste Grüße sendet

Guest 1

 

 

7 Antworten 7
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
Es gibt kein Sonderkündigungsrecht wenn dein Kabel Vertrag mit umziehen kann, wenn ein anderer DSL Vertrag noch aktiv ist.

Wenn du nichts schriftliches hast kann man sowas leider auch nicht beweisen..
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
Ich wusste auch nicht aus welchen Grund man jemanden aus einen 24monats Vertrag lassen soll weil der Partner ein DSL Vertrag bei einem anderen Anbieter hat. Ein Vertrag ist bindent

"Dann habe ich um eine kulante Lösung gebeten, die für beide Seiten vertretbar ist - auch das wurde verwehrt..."

Dann ist die Chance hoch das sich daran nichts ändern wird.

 

"Ich bin noch so jung, ich könnte noch 40 Jahre eure Kundin sein, aber damit habt ihr es echt verwirkt und wenn mich jemand fragt, ob ich Vodafone empfehlen kann: Leider nein!"

Kein Ding.

Weil keiner kann in die Zukunft sehen und die Wahrscheinlichkeit das jemand der "so Jung" ist es über 10 Jahre schafft ist fast bei 0.

Umzüge in nicht versorgte Gebiete, Neukundenangebote anderer Anbieter, persönliche Verhältnisse die sich ändern etc. 

Aber netter Versuch 

 

Wie lang läuft denn der Vertrag des Lebensabschnittsgefährten noch ? 

Bei welchem Anbieter ist er/sie ? 

Umzugsmeldung schon gemacht ? 

Guest1
Daten-Fan
Daten-Fan

hmm... ich dachte hier gibt es konstruktivere Rückmeldungen als "Pech gehabt" - aber gut, das passt ja in die Vodafone-Welt 🙂

DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
Sorry aber das ist nun wirklich Pech gehabt. Ohne schriftliches sieht es schwer aus..

@Guest1  schrieb:

hmm... ich dachte hier gibt es konstruktivere Rückmeldungen als "Pech gehabt" - aber gut, das passt ja in die Vodafone-Welt 🙂


.... Ich hab die Frage nicht ohne Grund gestellt.

Aber die Antworten brauch ich nicht mehr.

Mein Tip: Denk Kreativ dann findest du einen Weg das ganze vielleicht über die Bühne zu kriegen. 

Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Guest1,

 

eigentlich wurde schon alles gesagt. Das Thema Umzug findet seine Regelung im TKG § 46. Dort ist klar hinterlegt ob und wann eine Sonderkündigung möglich ist. Daher kann und darf es dazu auch keine anderen Aussagen geben. Wenn das im Vorfeld so suggeriert wurde, ist das natürlich nicht richtig gewesen. Solange dazu nichts schriftliches festgehalten wurde, haben wir da leider keinen Spielraum.

 

Grüße

Thomas

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