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am 22.05.2018 12:03
Liebe Community,
ich bin recht frustriert, da die Sonderkündigung meines Internet- und Telefonanschlusses bei Vodafone nicht durchgeführt wurde. Im August 2017 habe ich meine Sonderkündigung an Vodafone eingereicht wegen Umzug ins Ausland. Daraufhin kam ein Schreiben, dass die Kündigung erst nach Stornierung des Portierungsauftrags bei Unitymedia möglich sei (laut Unitymedia sollte der Portierungsauftrag wegen meines Sonderkündigungsrechts jedoch keine Rolle spielen). Daraufhin habe ich meinen Anschluss bei Unitymedia gekündigt, welches zum 30.11.2017 rückwirkend gekündigt wurde. Unitymedia hat einige Monate in Anspruch genommen um die Kündigung durchzuführen (anscheinend gab es Probleme bei der internen Kommunikation) währenddessen ich schon ins Ausland gezogen bin und Vodafone mir trotz der Kündigung weiterhin Rechnungen an meine alte, deutsche Adresse gestellt hat.
am 22.05.2018 12:16
@minu_vf@ schrieb:
Vodafone selbst kann ich nicht erreichen (...)
Das ist auch nicht verwunderlich, denn Vodafone ist hier auch nicht mehr Ihr Ansprechpartner.
@minu_vf@ schrieb:
Bitte um Rat. Danke!
Da Sie sich Ihrer Sache ja so sicher sind, sollten Sie das (statt es ins Internet zu schreiben) dem Inkasso-Büro auf nachweisbare Art (also z.B. per Einschreiben) mitteilen. Denn die und nur noch die sind jetzt Ihr Ansprechpartner.
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22.05.2018 12:18 - bearbeitet 22.05.2018 12:19
Hallo @minu_vf,
viel raten werden dir hier nicht können, denn dein Ansprechpartner ist Infoscore.
Hast du berücksichtigt, dass du drei Monate ab Umzugsdatum die Gebühren weiterhin zahlen musst?Zu welchem Datum hast du denn den Umzug nachgewiesen (Abmeldebescheinigung)?
am 22.05.2018 13:05
Die Abmeldung erfolgte Ende November laut Bescheinigung und ja, es wurde bis dahin auch noch weitergezahlt.
am 22.05.2018 13:09
@minu_vf@ schrieb:
Die Abmeldung erfolgte Ende November laut Bescheinigung und ja, es wurde bis dahin auch noch weitergezahlt.
Sofern das heißen soll, daß der 30.11.2017 (wie oben genannt) der Umzugstag war, dann war aber nicht nur bis 30.11.2017 zu zahlen, sondern (wie von @Gelöschter User schon erwähnt) auch noch für die folgenden drei Monate:
@Gelöschter User@ schrieb:
Hast du berücksichtigt, dass du drei Monate ab Umzugsdatum die Gebühren weiterhin zahlen musst?
Sprich, für Dezember bis Februar waren laut TKG ebenfalls die regulären Monatsbeiträge fälig. Wurden diese gezahlt?
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am 22.05.2018 13:19
Verstehe! Was ich jedoch nicht verstehe: wieso wurde mir das nicht mitgeteilt sondern nur ein Brief zugestellt mit dem Hinweis, dass erst der Portierungsauftrag bei Unitymedia gekündigt werden soll? Bei einem Sonderkündigungsrecht ist die Portierung laut des Kundenshops egal und die Kündigung hätte bearbeitet werden sollen (und somit auch der Hinweis was bis wann benötigt wird).
am 22.05.2018 13:27
Wie oben bereits zweimal erwähnt: Dies hier ist nicht mehr der richtige Ort, um das auszudiskutieren.
Wenn Sie sich im Recht sehen und die Aussage
@minu_vf@ schrieb:
Bei einem Sonderkündigungsrecht ist die Portierung laut des Kundenshops egal und die Kündigung hätte bearbeitet werden sollen (...)
entsprechend fundiert belegen können, dann teilen Sie das dem IB in der entsprechend nachweisbaren Form auch mit. Vodafone ist hier nicht mehr der richtige Ansprechpartner.
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