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Vodafone berechnet falsch und beauftragt Inkasso Firma
Manni9
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Was man als Kunde dieser Firma ertragen und erfahren muss ist unglaublich.

So wurde uns eine Inkassoforderung zugestellt, ohne dass ich eine Rechnung, bzw. Mahnung für den Betrag zugestellt bekam. Die Kontoeinstellung habe ich nochmals überprüft und sieht Papierrechnung auf dem Postweg vor. (Bildschirmkopie erstellt wegen zukünftigen Gerichtsverfahren)

Der Hammer ist, das die nicht zugestellte Rechnung für einen Zeitraum erstellt wurde, wo mein Internetanschluss lange nicht mehr funtkionierte. Auch die Vormonatsrechnung August 2019 hätte nicht gestellt werden dürfen.
In der Servicehotline wurde mir zugesagt diesen Betrag gut zu schreiben, was aber nicht erfolgte.
Die Wohnung mit entsprechendem Anschluss ist vermietet. Zum vereinbarten Reperaturtermin kam keine Servicefirma. Mein Mieter (Paketunternehmen) wartete 5 Std. - Verdienstausfall. Ich war geschätzte 6 Std.  erfolglos mit der Hotline beschäftigt und habe bereits mehrfach Einschreiben verfassen müssen, die dann entweder von unfähigen Sachbearbeitern "gelesen" werden oder auf die man gar nicht antwortet. Erneut mehrere Stunden Aufwand.

Jetzt steht mir wahrscheinlich noch ein zeitraubendes Gerichtsverfahren bevor, da ich nicht glaube, dass die Sachbearbeitersektion dieser Firma in der Lage ist, normale Vorgänge nach guter fachlicher Praxis zu bearbeiten.
Nur gut, dass ich gekündigt habe und diese leidige Erfahrung irgendwann ein Ende hat.

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reneromann
SuperUser
SuperUser

Dir ist schon klar, dass DU in der Pflicht bist, monatlich geschuldete Beiträge auch ohne entsprechende zusätzliche Rechnung pünktlich zu bezahlen? Weiterhin bedarf es keiner separaten Mahnung der Beiträge, wenn diese in ihrer Höhe aufgrund des Vertrages wiederkehrend sind und die Fälligkeit der Zahlungen klar auf der Rechnung genannt wurde. In dem Moment befindest du dich auch ohne Mahnung mit Ablauf der Frist sofort in Verzug.

 

Und da VF die Rechnungen immer auch per Online-Portal bereitstellt und vertraglich vereinbart ist, dass du die Rechnungen online selbst abholst und die Post-Variante lediglich eine ZUSÄTZLICHE Kopie ist, gilt auch dieser Einwand nicht. Zumal euch (bzw. der Buchhaltung) hätte auffallen müssen, wenn bei einer monaltich wiederkehrenden Zahlung eine Rechnung nicht ankommt.

 

Weiterhin: Auch wenn der Anschluß aufgrund einer Störung nicht betriebsbereit ist, entbehrt das erst einmal nicht von der Zahlungspflicht der Rechnung. Ob und inwiefern eine Gutschrift der Zahlungen nach Abschluß der Entstörung erfolgt, hängt davon ab, wann die Störung gemeldet wurde und ob der Kunde bei der Entstörung mitgewirkt oder diese schuldhaft selbst verzögert hat.

 

Davon abgesehen: Verdienstausfälle - insbesondere wenn du den Anschluß (unberechtigterweise) an Dritte "weiterreichst", sind alleine dein Problem und können gegenüber VF nicht geltend gemacht werden. Und wenn es sich oben drein noch um einen Privatkundenanschluß handelt und/oder keine erhöhte Verfügbarkeit beantragt wurde, sind es in der Regel "nur" 97,5% oder 98,5% im Jahresmittel, die vertraglich geschuldet sind. Heißt dann also 5 respektive 9 Tage Ausfall ab Störungsmeldung sind vertraglich völlig legitim und stellen KEINEN Mangel dar.

 

Und wie du darauf kommst, dass Rechnungen für einen laufenden Vertrag nicht gestellt werden dürfen, wirst du wahrscheinlich selbst nicht erklären können.

 

Davon abgesehen: Hier kann dir eh niemand (mehr) helfen, wenn du bereits einen Anwalt oder sogar ein Gerichtsverfahren angeleiert hast. Denn in dem Fall wirst du (bzw. dein Anwalt) dich nur noch mit der VF-Rechtsabteilung auseinandersetzen - und deren Entscheidungen greifen die Mods hier weder vor noch werden sie gegenteilige Entscheidungen treffen. Der Zug ist in dem Moment abgefahren, wo du einen Rechtsanwalt oder gar ein Gericht einschaltest.

@Reneroman ... was für ein Rechtsverständnis ist das denn? Ich soll eine Rechnung bezahlen, die ich aus ***rei eines Unternehmens nicht erhalte, für eine Leistung die nicht gewährleistet wurde. Wo gibts denn sowas? 
Vodafone hat für mein Geld eine Leistung zu erbringen, keine Leistung kein Geld. Daher gehe ich davon aus dass es auch keine Rechnung gibt, insbesondere, wenn ich sie trotz derartiger Konfiguration nicht erhalte.
Vodafone war nicht in der Lage die Störung zu beseitigen, daher akzeptierten sie auch ein früheres Vertragsende.
Ein Inkassounternehmen zu beantragen, ohne vorher eine ordnungsgemäße Mahnung zu verschicken ist eine Unverschämtheit, die nur bei Leuten funtkioniert, die Deine Ansicht teilen ein Unternehmen könnte sich über Recht und Verbraucherschutz stellen.

Kann es sein, dass Deine Auffassungsgabe nicht objektiv ist, sondern einer gewissen Verbundenheit zu dieser Firma resultiert?

@Manni9 

Welches Rechtsverständnis ich habe? Ein "normales" Rechtsverständnis, dass ich für geschlossene Verträge erst einmal zu bezahlen habe und mich dann um eine Gutschrift kümmere und nicht einfach so Rechnungen nach eigenem Gusto ohne entsprechende (schriftliche) Bestätigung der Gegenseite kürze oder gar nicht bezahle.

 

Du hast einen Vertrag geschlossen, ergo hast du auch DEINE vertraglichen Verpflichtungen -und dazu gehört auch die regelmäßige und pünktliche Zahlung der vertraglich geschuldeten Gebühren, unabhängig davon ob die Leistung erbracht oder nicht erbracht wurde- einzuhalten. Ein Rückbehaltungsrecht der Gebühren -selbst im Störungsfall- hast du weder nach den AGB noch nach dem BGB.

 

Und wie ich schon schrieb: Es müssen bei entsprechenden dauerhaft geschuldeten Geldsummen, wie der monatlichen Grundgebühr, eben KEINE Mahnungen verschickt werden. Da reicht es, dass diese Forderungen "nach dem Kalender bestimmt" (1x im Monat für eine monatliche Grundgebühr) fällig werden - und bei Fälligkeit nicht bezahlt werden. Außerdem hättet ihr die Rechnungen -wie vertraglich vereinbart- im Onlineportal selbst einsehen können - denn die Rechnung per Post ist NUR eine Zweitschrift. Die Fristen hingegen fangen mit Bereitstellung der Rechnung im Onlineportal an zu laufen.

 

Noch was: Verbraucherschutzregelungen gelten im B2B-Bereich nicht - insbesondere wenn du als Vermieter die Leitung Dritten bereitstellst, kannst du dich nicht mehr als "Verbraucher" hinstellen.

 

Und noch was: Nein, ich bin (mit Ausnahme meines eigenen Kundenverhältnisses) nicht in irgendeiner Weise vertraglich oder sonstewie an die Fa. Vodafone (oder eine ihrer Tocherfirmen) gebunden.

Im Vertrag werden eine Leistung und eine Zahlung vereinbart. Wenn die Leistung nicht erfüllt wird, ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages nicht eingehalten, ebenso wenig muss ich dann meinen Teil des Vertrages erfüllen. Im besonderen Falle, wenn der Dienstleister mehrfach seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt kann ich den Vertrag auch fristlos kündigen.

"Man hat zu bezahlen", egal was der andere Vertragspartner liefert, dass meine ich mit schrägen Rechtsverständnis. Sehr fern von der Realität und Rechtssprechung.
Vodafone war danach ja noch so unverschämt den DSL-Anschluss für andere Anbieter zu blockieren. Deswegen zu klagen hat aufgrund der langen Verfahrenszeit keinen wirklichen Sinn. Glücklicher Weise war die Telekom in der Lage über die Telefonleitung einen Internetanschluss zu legen, sonst würde man meinen Mieter von Seiten Vodafones nötigen, ein halbes Jahr ohne Internet auskommen zu müssen. 
Ich hätte den Anschluss ja behalten, aber nicht wenn er dauerhaft ausfällt und nicht, wenn ich feststellen muss, dass diese Firma auf Zermürbungstaktik baut.
Man lässt den Kunden Stundenlang in Hotlines warten, um dann mit völlig unfähigen Service-Kräften konfrontiert zu sein.  Eine Email-Kontaktadresse, eine Faxadresse für die Korrespondenz steht nicht zur Verfügung und die Servicefuntkion im Internet funktioniert nur so, dass man wie in einem Labyrinth ewig um den heißen Brei herumgeführt wird und stellenweise funktioniert sie gar nicht.
Würde ich die Stunden berechnen, die ich mit diesem ungenügendem Service verschwendet habe, könnte ich davon 5 Jahre einen Internetanschluss begleichen.

Ganz ehrlich: Du hast ein ziemlich krummes Rechtsverständnis, wenn du meinst, dass du einseitig Rechnungen kürzen kannst oder nicht bezahlen musst. Auf jeden Fall deckt sich dies nicht mit dem Rechtsgrundsatz "Verträge sind einzuhalten", geschweige denn mit der gängigen Rechtsprechung, in der ein Rückbehaltungsrecht [und nichts anderes ist es, wenn du einseitig Rechnungen nicht bezahlst] eben NICHT vorgesehen ist.

 


@Manni9  schrieb:

Im Vertrag werden eine Leistung und eine Zahlung vereinbart. Wenn die Leistung nicht erfüllt wird, ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages nicht eingehalten, ebenso wenig muss ich dann meinen Teil des Vertrages erfüllen. Im besonderen Falle, wenn der Dienstleister mehrfach seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt kann ich den Vertrag auch fristlos kündigen.

"Man hat zu bezahlen", egal was der andere Vertragspartner liefert, dass meine ich mit schrägen Rechtsverständnis. Sehr fern von der Realität und Rechtssprechung.


Auch wenn die Leistung der Gegenseite nicht oder nur mangelhaft erbracht wird, hat man erst einmal die gestellten Rechnungen zu begleichen - man kann sie natürlich gerne (schriftlich) anfechten und/oder im Rahmen eines entsprechenden Gutschriftenprozesses auch Gutschriften für die mangelhafte Leistung einfordern - aber dies erfordert KOMMUNIKATION mit der Gegenseite. Sofern die Gegenseite dir hier KEINE entsprechende Freigabe gegeben hat -ODER- die Freigabe zur Einstellung der Zahlung in einem Rechtsverfahren "erkämpft" wurde, hast du die Zahlungen weiterhin zu leisten. Punkt. Es steht dir nicht zu, einseitig Beiträge ohne Rücksprache oder ohne offizielles Urteil zu kürzen oder einzubehalten - wenn du dies trotzdem machst, darfst du dich nicht wundern, dass dir am Ende Mahnungen, Inkassobriefe und zu guter Letzt auch ein Mahnbescheid in's Haus flattert.

Das du nach Mängelhaftung ggfs. auch vorzeitig kündigen kannst, hat mit den geschuldeten Gebühren BIS zum Tag der Kündigun rein gar nichts zu tun - hier muss schon separat vereinbart werden, was dort geht oder nicht geht. Nur wie gesagt - auch dort geht die Sache nicht einseitig ausschließlich von dir aus, sondern erfordert entweder der Zustimmung des Gegenübers -oder- eines offiziellen Urteils.

 


@Manni9  schrieb:

Vodafone war danach ja noch so unverschämt den DSL-Anschluss für andere Anbieter zu blockieren. Deswegen zu klagen hat aufgrund der langen Verfahrenszeit keinen wirklichen Sinn. Glücklicher Weise war die Telekom in der Lage über die Telefonleitung einen Internetanschluss zu legen, sonst würde man meinen Mieter von Seiten Vodafones nötigen, ein halbes Jahr ohne Internet auskommen zu müssen.


Ist es nicht eher so, dass DU deinen Mieter genötigt hast, DEINEN Anschluß zu benutzen? Wenn der Mieter seinen eigenen Anschluß abgeschlossen hätte, wärest DU doch eh bei der Sache raus, oder etwa nicht?

Und das über eine Kupferleitung nur ein DSL-Anschluss realisiert werden kann, liegt in der Natur der Sache - zwei Anbieter auf einer Doppelader geht nunmal nicht.

 


@Manni9  schrieb:

Ich hätte den Anschluss ja behalten, aber nicht wenn er dauerhaft ausfällt und nicht, wenn ich feststellen muss, dass diese Firma auf Zermürbungstaktik baut.


Und warum hast du nicht? Lass mich raten, weil dein Mieter dir gegenüber Druck aufgebaut hat, endlich eine dauerhafte Leitung aufzubauen. Tja - das ist halt die dumme Seite, wenn man dem Mieter gegenüber als Dienstleister auftritt und sich selbst nicht rückversichert, welche Dienstleistung man eingekauft hat.

Und gerade wenn man dann nur einen "billigen" DSL-Anschluß nutzt, dessen Weitergabe für gewerbliche Zwecke noch nicht mal mehr zulässig ist, darf man sich nicht wundern, wenn man dann im Regen steht.

 


@Manni9  schrieb:

Man lässt den Kunden Stundenlang in Hotlines warten, um dann mit völlig unfähigen Service-Kräften konfrontiert zu sein.  Eine Email-Kontaktadresse, eine Faxadresse für die Korrespondenz steht nicht zur Verfügung und die Servicefuntkion im Internet funktioniert nur so, dass man wie in einem Labyrinth ewig um den heißen Brei herumgeführt wird und stellenweise funktioniert sie gar nicht.


a) Es gibt ein Mail-Kontaktformular

b) Es gibt eine postalische Adresse

c) Es gibt eine Hotline

Wenn dir das nicht reicht, dann nutze einen [richtigen] gewerblichen Anschluß aus der Enterprise-Sparte! Da bekommst du auch einen besseren Support und entsprechende Verfügbarkeits- und Entstörungszusagen. Nur kostet der dann nicht 30..60 € im Monat, sondern eher im Bereich 300+ € im Monat.

 


@Manni9  schrieb:

Würde ich die Stunden berechnen, die ich mit diesem ungenügendem Service verschwendet habe, könnte ich davon 5 Jahre einen Internetanschluss begleichen.


Das glaube ich dir nicht - zumindest nicht, wenn es sich um einen "richtigen" Enterprise-Anschluß und nicht nur einen Privatkunden-Anschluß auf DSL-Basis handelt. Und selbst bei den heutigen Preisen für Privatkundenanschlüsse glaube ich dir nicht, dass du dich mit der Situation über mehrere Arbeitstage Vollzeit(!) auseinandergesetzt hast.

@renneromann, wenn Du voraussetzt, ich hätte Verpflichtungen aus einem Vertrag zu erfüllen, warum setzt Du nicht voraus, dass es sich mit Vodafone als Vertragspartner nicht ebenso verhält?
"Verträge sind einzuhalten" kommt es Dir nicht komisch vor, wenn Du dies nur von einer Seite forderst?
Wie blöde ist man denn, wenn man bei  Nichterfüllung einer Vertragsgrundlage, weiter bezahlt? 
Für was? 
Im Moment hat Vodafone trotz Wissens, dass die Internetanbindung nicht funtkionierte, zwei Monatbeiträge berechnet. Ist das nicht xxx?

Dass mir ein Mahnbrief ins Haus flattert ist nicht wunderlich, wenn man die Struktur dieses Unternehmens teilweise kennenlernen durfte und man die Überzeugung gewonnen hat, dass offensichtlich massenhaft fachlich ausgebildetes Personal eingespart wurde.  Wundern tue ich mich, dass Vodafone davon ausgeht mit Inkassoforderungen für nicht erbrachte Leistung erfolgreich wirtschaften zu können.

Wenn Du meinen Beitrag liest müsste Dir auffallen, dass Vodafone den Anschluss für andere Anbieter blockiert hat.  Da sie aus dem Vertrag bereits raus waren,  handelte es sich bei der Blokade um eine Schikane, übrigens auf Dauer auch keine Methode um in Sachen Kundenfreundlichekeit gelobt zu werden.

Auch hat mein Mieter keinen Druck aufgebaut, den Anschluss habe ich nicht behalten, weil Vodafone nicht in der Lage war unter zumutbaren Bedingungen eine Internetverbindung zu gewährleisten.

Mein Mieter hat nur erzählt, er kenne viele Menschen, die in der Stadt mit Vodafone die gleichen Probleme haben.

"

a) Es gibt ein Mail-Kontaktformular

b) Es gibt eine postalische Adresse

c) Es gibt eine Hotline "

Wie beschrieben, bei der Mailkontaktadresse wird man in ein Labyrinth geschickt, ohne das man eine Möglichkeit hat, eine Mail zu schreiben. Es wie der Hund der sich in den *** beisst. Als Informatiker weiß wie man das ganz einfach programmiert. Die postalische Adresse erfordert Portokosten / Einschreibegebühr. Die Qualität der Antworten zeugt von der mangelhaften Sachbearbeiterqualität bei Vodafone.
Die Hotline ist ein Witz mit erheblicher Zeitverzögerung.  

 


@Manni9  schrieb:

@renneromann, wenn Du voraussetzt, ich hätte Verpflichtungen aus einem Vertrag zu erfüllen, warum setzt Du nicht voraus, dass es sich mit Vodafone als Vertragspartner nicht ebenso verhält?
"Verträge sind einzuhalten" kommt es Dir nicht komisch vor, wenn Du dies nur von einer Seite forderst?
Wie blöde ist man denn, wenn man bei  Nichterfüllung einer Vertragsgrundlage, weiter bezahlt? 
Für was? 
Im Moment hat Vodafone trotz Wissens, dass die Internetanbindung nicht funtkionierte, zwei Monatbeiträge berechnet. Ist das nicht xxx?


Nochmal: Du hast die Rechnungen erst einmal zu bezahlen und nicht eigenmächtig zu entscheiden, ob die Rechnungen gerechtfertigt sind oder nicht. Wenn du eigenmächtig die Rechnungen nicht bezahlst, musst du dich nicht wundern, wenn du dann die Quitting erhältst. Egal ob dir das ungerecht vorkommt oder nicht.

 

Wenn du eine Gutschrift oder Rechnungskorrektur möchtest, musst du dich entweder mit dem Vertragspartner (gütlich) darauf einigen -oder- den Rechtsweg einschlagen und gerichtlich klären lassen, dass dir eine Gutschrift/Korrektur der Rechnung zusteht. Was nur nicht geht, ist einfach so Rechnungen aus eigenem Gusto nicht zu bezahlen - egal wie gerechtfertigt dir die Situation erscheint.

 


@Manni9  schrieb:

Dass mir ein Mahnbrief ins Haus flattert ist nicht wunderlich, wenn man die Struktur dieses Unternehmens teilweise kennenlernen durfte und man die Überzeugung gewonnen hat, dass offensichtlich massenhaft fachlich ausgebildetes Personal eingespart wurde.  Wundern tue ich mich, dass Vodafone davon ausgeht mit Inkassoforderungen für nicht erbrachte Leistung erfolgreich wirtschaften zu können.


VF wirtschaftet nicht mit Inkassoforderungen für nicht erbrachte Leistungen. Nur wenn du dich nicht an die gesetzlich vorgesehenen Schritte hältst, sondern eigenmächtig Rechnungen kürzt, darfst du dich nicht wundern, wenn der Bumerang irgendwann zurück kommt. Und nochmal: Es steht dir frei, für (deiner Meinung nach) inkorrekte Rechnungen entsprechende Gutschriften und/oder Teilzahlungen zu verlangen - nur bis zur Klärung des Sachverhalts (egal ob gütlich oder gerichtlich) bist und bleibst du in der Schuld, die volle Summe zu bezahlen.

 


@Manni9  schrieb:

Wenn Du meinen Beitrag liest müsste Dir auffallen, dass Vodafone den Anschluss für andere Anbieter blockiert hat.  Da sie aus dem Vertrag bereits raus waren,  handelte es sich bei der Blokade um eine Schikane, übrigens auf Dauer auch keine Methode um in Sachen Kundenfreundlichekeit gelobt zu werden.


VF blockiert keine Anschlüsse - VF belegt den Anschluß nur genau bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem der Vertrag läuft. Wenn es dabei Probleme in der Interpretation zwischen den Kündigungsfristen zwischen dir und VF gibt, hast du halt das Nachsehen und müsstest dir entsprechenden Rechtsbeistand holen, der deine Position durchsetzt (ähnlich wie bei den Rechnungen auch). Und nur weil du eine Sonderkündigung aussprichst, heißt das noch längst nicht, dass diese einerseits berechtigt ist und andererseits auch sofort umgesetzt werden kann (z.B. weil VF ihrerseits eine Freigabe der TAL und des DSLAM-Ports erst bei der Telekom beantragen muss).

 


@Manni9  schrieb:

Auch hat mein Mieter keinen Druck aufgebaut, den Anschluss habe ich nicht behalten, weil Vodafone nicht in der Lage war unter zumutbaren Bedingungen eine Internetverbindung zu gewährleisten.

Mein Mieter hat nur erzählt, er kenne viele Menschen, die in der Stadt mit Vodafone die gleichen Probleme haben.


Was mancher so vom Hören-Sagen kennt - komisch, dass es anscheinend genug Menschen gibt, die eben keine Probleme mit ihrem Anschluß haben. Und "zumutbare Bedingungen" ist auch ein sehr dehnbarer Begriff...

 


@Manni9  schrieb:

"a) Es gibt ein Mail-Kontaktformular

b) Es gibt eine postalische Adresse

c) Es gibt eine Hotline "

Wie beschrieben, bei der Mailkontaktadresse wird man in ein Labyrinth geschickt, ohne das man eine Möglichkeit hat, eine Mail zu schreiben. Es wie der Hund der sich in den *** beisst. Als Informatiker weiß wie man das ganz einfach programmiert. Die postalische Adresse erfordert Portokosten / Einschreibegebühr. Die Qualität der Antworten zeugt von der mangelhaften Sachbearbeiterqualität bei Vodafone.
Die Hotline ist ein Witz mit erheblicher Zeitverzögerung.


Tja - wenn dir die Wege alle nicht zusagen, ist das dein Problem.

Fakt ist, dass dies die vereinbarten Wege sind. Eine direkte Mailadresse wurde -mit Hinweis auf das Kontaktformular zur Vorsortierung -und- weil dort auch die Eingangsbestätigung sofort kommt- abgeschafft. Eine Fax-Nummer gibt es m.W. auch nicht mehr - braucht es aber aufgrund der Möglichkeit des Uploads von Anhängen zum Kontaktformular auch nicht mehr. Und wenn man sich zu fein ist, die Portokosten zu zahlen, dann darf man sich nicht wundern, wenn man später mal Probleme hat, weil die Schriftform nicht gewahrt wurde.

 

Zumal die Hotline gerade für die initiale Störungsmeldung der vertraglich vereinbarte Weg ist - klar geht das auch per Brief oder Kontaktformular, nur darf man sich dann nicht wundern, wenn die Bearbeitung viel länger dauert, als bei einem direkten Anruf, bei dem initiale Fehlerquellen ausgeschlossen werden.

 

Da wir hier aber wahrscheinlich eh nicht auf einen grünen Zweig kommen - und durch das Einschalten des Inkassos du eh dich jetzt mit dem Inkasso auseinandersetzen darfst - war's das von meiner Seite aus.

... langsam ermüdend auf Dein Glaubensbekenntnis zu Vodafone einzugehen. Spielst Dich auf als Lehrer, Richter, & Prophet, man fragt sich nur warum?
Diese Frage hab ich schon beim ersten Post gerochen. Mittlerweile wird wohl jedem Mitleser klar, welche Funktion Du hast.