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Lösung
am 06.11.2020 17:02
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde am 1.12.2020 in eine WG ziehen dort wird sich ein Internetvertrag geteilt. An meiner derzeitgen Wohnanschrift habe ich einen Vertrag bei Euch und würde diesen jetzt gerne kündigen möchte aber nicht bis zum Ende nächsten Jahres darauf warten. Kann ich meinen Vertrag kündigen oder muss ich bis zum Vertragsende bezahlten?
Mit freundlichen Grüßen
Nino
am 06.11.2020 18:25
Sofern der Vertrag an der neuen Adresse erbracht werden kann, zieht er mit um - ohne Wenn und Aber.
Sollte der Vertrag an der neuen Adresse nicht erbracht werden können, gilt das 3-monatige Sonderkündigungsrecht aus dem TKG - beginnend mit Eingang der Umzugsmeldung aber frühestens vom Umzugstag an.
Ob an der neuen Adresse bereits ein (anderer) Internetanschluß vorhanden ist, spielt für das Sonderkündigungsrecht hingegen keine Rolle. Hier bietet VF allerhöchstens Kulanz an, wenn der bestehende Internetanschluss ebenfalls bei Vodafone abgeschlossen wurde.