Frage
Antwort
Lösung
am 14.05.2019 14:11
am 14.05.2019 14:32
Hallo @Sascha0305
"Im Rahmen meiner Kündigungsbestätigung war mir die Seite mit dem Rücksendungshinweis entgangen und ich hatte auf meine Anfrage zur Rücksendung nach Ablauf des Vertrags keine Antwort erhalten."
Da kannst du froh sein, das du überhaupt noch extra einen Hinweis bekommen hast. Das steht schon bei Vertagsschluß in den AGB drin, das der Miet-Router auf "eigene" Kosten nach Vertragsende zurück zu senden ist.
Natürlich kannst du den Router noch zurück senden und hoffen, das du das Geld auf "Kulanz" zurück bekommst.
Viele Grüße, Kadse
am 14.05.2019 14:40
am 14.05.2019 15:03
Das stimmt, warte mal ob sich eventuell ein Moderator meldet und noch was retten kann.
Viele Grüße, Kadse
am 15.05.2019 00:24
Wenn die Rechnung für die DSL-Box bereits erstellt wurde, ist es zu spät.
Davon abgesehen: Du widersprichst dir gerade selbst - du hast einerseits die Aufforderung zur Rücksendung in der Kündigungsbestätigung erhalten, dann schreibst du aber, dass du es dreist findest, dass man dich nicht informiert hätte - ich hoffe, du findest den Fehler selbst.
Je nachdem, WANN dein Vertrag zu Ende war, kann da selbst mit Kulanz nicht mehr viel rausgeholt werden.
Du bist nämlich bei Rechnungsstellung mindestens 2, meist eher sogar 4 Wochen nach Ablauf der Frist...
am 15.05.2019 11:53
Es geht doch hier nicht umf Fehler finden. Das der bei lag habe ich ja bereits erörtert.
Das ich die Kündigung ein halbes Jahr vor Vertragsablauf gemacht habe und mir dabei auf S. 3 der Bestätigung die Rücksendungsadresse entgangen ist, kann ich nicht mehr ändern.
Was ich allerdings für nicht kundenzentrisch halte ist, dass auf ich meine Nachfrage zur Rücksendung nach Ablauf des Vertrags weder ein Rückmeldung erhalten habe noch eine Erinnerung in der Art wollen Sie den Router wirklich behalten oder ist es Ihnen vielleicht entgangen, dass Sie ihn zurücksenden müssen. Anstatt dessen hält Vodafone 3 Monate die Füsse still, um dann eine Rechnung für eigentlich schon längst bezahlten Elektroschrott stellen zu können. Dies halte ich für dreist und ist nicht meine Erwartung von einem kundenorientierten Unternehmen.....deshalb bin ich unverändert der Meinung, dass ich dieses Vorgehen für prüfungswert halte.
15.05.2019 12:09 - bearbeitet 15.05.2019 12:10
@Sascha0305 schrieb:
(...) .deshalb bin ich unverändert der Meinung, dass ich dieses Vorgehen für prüfungswert halte.
Das du dich ärgerst ist verständlich und kann ich durchaus nachvollziehen. Für VF ist der Fall mit Zahlung/Einzug der Rechnung abgeschlossen. Hier im U2U-Forum wird dir keiner helfen können.
Dir steht es natürlich frei, dies prüfen zu lassen. Ich persönlich finde die Höhe des "Schadenersatzes" auch fragwürdig, die Summen halte ich für teils 3-5 Jahre alte Boxen auch für überhöht. Diese Prüfung musst du dann aber erst selbst veranlassen.