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Kündigung wegen Umzug - nicht möglich!!!
Janica
Rookie
Rookie

Hallo,

ich möchte meinen Vertrag kündigen, da es laut Aussage ihrer Internetsuche kein Internet/TV bei mir gibt. Durch Paragraph 46,  Abs. 8 Satz 3 TKG beträgt die Frist 3 Monate. Allerdings wurde mir am Telefon gesagt, ich sollte Beschwerde einlegen schriftlich, mir wurde nicht zugetraut einen Speedtest durchzuführen oder die Lage technisch einzuschätzen. Wir sind am 1.3. umgezogen und haben bereits im Januar gekündigt. D.h. laut dem oben genannten Paragraphen zahlen wir bereits den März, ohne das wir eine Leistung erhalten. 

 

Können Sie bitte meinen Vertrag kündigen? Danke!

2 Antworten 2
reneromann
SuperUser
SuperUser

Wenn du zum 01.03. umgezogen bist, bezahlst du mindestens März, April und Mai...

Die Frist aus dem TKG läuft -gerichtlich bestätigt- frühestens ab dem Tag des Umzugs, aber nicht vor dem Tag der Information des ISP los.

 

Hierfür ist es aber auch notwendig, dass der Umzug entsprechend gemeldet wurde - dann wird geprüft, ob wirklich die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbracht werden kann (notfalls muss dafür auch ein Techniker vor Ort schauen, warum es nicht geht) - und nur dann wird die Kündigung entsprechend eingestellt. Ein einfacher Brief mit "ich kündige gemäß TKG" reicht da nicht aus.

Hallo,

der Umzug wurde gemeldeten wir bekamen auch eine Bestätigung zurück. Aber auch die x-millionen Anrufe bei der Hotline haben nichts ergeben.