Frage
Antwort
Lösung
am 24.08.2023 19:13
Hallo, ich bin bisher noch nicht Vodafone-Kunde, werde aber, wie viele andere auch, mir zukünftig einen eigenen Fernsehanbieter suchen müssen und Vodafone würde sich hier anbieten. Bisher wohne ich zur Miete in einer Genossenschaft, die Abrechnung erfolgt zurzeit über die Betriebskosten, was aber so nicht weiter praktiziert werden darf. Ich habe mir schon ein Angebot herausgesucht, was für mich in Frage kommt, Problem ist aber für mich die Mindestvertragslaufzeit. Ich werde vermutlich in ca. einem Jahr mit meiner Schwester zusammen ziehen in gemeinsames Wohneigentum. Sie hat zurzeit die gleiche Konstallation wie ich: eigene Mietwohnung bei der gleichen Genossenschaft. Wir müssen also entsprechend, um wie bisher Fernsehen zu können, jeweils einen eigenen Vertrag mit Vodafone für unsere Mietwohnungen abschließen. Wenn wir aber in einem Jahr zusammen ziehen, können wir max. einen Vertrag "mitnehmen", die andere würde, da die Mindestlaufzeit noch gilt, gezwungen sein, umsonst zu zahlen - sehe ich das richtig oder gibt es ein Sonderkündigungsrecht? - Ich hätte diese Frage gerne irgendwo an eine offizielle Vodafone-Kontakt-Mail-Adresse geschrieben, leider scheint Vodafone diese bewusst nicht heraus zu gehen und nur auf die Hotline zu verweisen. Mir wäre also auch geholfen, wenn ich die Möglichkeit bekomme, Vodafone schriftlich zu kontaktieren. Danke!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 26.08.2023 10:54
Hallo Zelda,
ich dem Fall gibt es wirklich das Sonderkündigungsrecht. Wenn es soweit ist, dann meld Dich bitte bei unserem Kundensupport.
LG
Maria
am 26.08.2023 10:54
Hallo Zelda,
ich dem Fall gibt es wirklich das Sonderkündigungsrecht. Wenn es soweit ist, dann meld Dich bitte bei unserem Kundensupport.
LG
Maria
am 26.08.2023 16:03
Es gibt bis Juni 24 noch eine Übergangszeit, bis dahin kann die umlage noch über die Betriebskosten stattfinden.
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am 03.09.2023 18:24
Danke - soweit ich weiß, ist das eine Kann-Regelung - meine Genossenschaft hat als Frist Oktober 2023 gesetzt.