Frage
Antwort
Lösung
am 29.12.2023 01:17
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor knapp 3 Monaten bekam ich den Beschluss vom Bundessozialgericht
( Aktenzeichen: B 5 R 52/23 AR ).
Seit Monaten warte ich auf Info wie es mit der Aussteuerung läuft. Oder wie es weiter geht. Mir wurde dann über das Gericht mitgeteilt das der Fall seit 08/2023 abgeschlossen ist. Haben auch nichts mehr gemacht. Soll mich also selbst darum kümmern.
Leider stehe ich seit 12/2018 ohne Meldepflicht da und weiß nicht wohin ich diesen Beschluss hin schicken soll. Oder ob ich das überhaupt alleine kann.
Ich hoffe Sie können mir weiter helfen.
Für Ihre Mithilfe bedanke ich mich jetzt schon und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Manuela Dittrich
am 29.12.2023 10:43
Darüber sollte dich dein Anwalt aufklären, wie weiter zu verfahren ist. Das Gericht selbst muss nach Urteilsverkündung nichts weiter machen - die weiteren Schritte musst du selbst einleiten, insbesondere wenn es um das Eintreiben von Geldforderungen geht.