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Lösung
am 10.07.2026 12:29
Hallo Zusammen,
Ich habe gestern eine sehr unschöne Erfahrung mit der Hotline gemacht. Ausgangsfrage war, ob ich meine Kündigung zurück nehmen kann ohne mein monatliches Kündigungsrecht zu verlieren. Nachdem ich von Neukundenabteilung zur Vertragsabteilung und dann weiter geleitet wurde. Wurde mir immer gesagt es wäre nicht ihr Zuständigkeit oder entweder mache ich einen neuen Vertrag oder die Kündigung bleibt bestehen. Klasse Aussage.
Daher meine Frage, kann ich meine Kündigung widerrufen (Vertrag dauert nun 24monate) und dennoch meine monatliche Kündigung behalten?
Gruß
10.07.2026 12:41 - bearbeitet 10.07.2026 12:41
Rechtlich ist ein Wideruf einer Kündigung nicht möglich.
VF könnte allenfalls aus Kulanz einem Widerruf zustimmen.
Wenn du eine Vertragsverlängerung gemacht hast und noch innerhalb der Widerrufsfrist bist, kann du die Verlängerung widerrufen und der alte Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist wird wiederhergestellt.
Ist die Frist um, gilt die neue Mindestlaufzeit.
am 10.07.2026 14:38
Hi @FelixB0,
ergänzend zu @mason Beitrag. Wenn du deinen aktuellen Vertrag nur gekündigt haben solltest, wäre eine Umstellung in CallYa eine Idee. Diesen Wechselwunsch kannst du über die Kundenbetreuung hinterlegen lassen. Am besten über den WhatsApp Chat.
Somit bleibt deine Rufnummer erhalten, du bist weiterhin erreichbar und kannst auch wieder zurück in einen Laufzeitvertrag wechseln und würdest wie ein Neukunde gelten und die aktuelle beworbenen Aktionen oder Rabatte bekommen. 😃👍
10.07.2026 15:04 - bearbeitet 10.07.2026 15:05
Kulanz ist dafür nicht nötig. Man konnte schon immer problemlos im Selfservice in Mein Vodafone unter ”Mein Tarif“ die Kündigung eines Mobilfunkvertrags zurücknehmen.
Der Vertrag läuft dann auf unbestimmte Zeit weiter und ist mit ein Monatsfrist kündbar.
Hast dort mal geschaut?
Ich würde mir zuvor aber mal die Angebote im Rahmen der Kundenrückgewinnung ansehen. Diese werden dir im Normalfall auch über entsprechende Angebotsbanner in Mein Vodafone bzw. In der App angezeigt oder über Vertragsverlängerung.