4-Monats-Regel bei EU-Roaming
cfriderici
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo Forum!

Ich versuche herauszufinden wie viele Kalendertage bei der 4-Monats-Regel beim EU-Roaming berücksichtigt werden?

Da ja nicht jeder Kalendermonat die gleiche Anzahl von Tagen hat, muss der Zeitraum hier ja z.B. so was wie 100 oder 120 Kalendertage betragen.
Wenn ich Beispielsweise ab 15.01. für vier Monate im Ausland bin, gilt die 4-Monats-Regel vermutlich nicht bis zum 14.05.

Aber bis wann gilt sie dann ?!?

Über eine Antwort - und am besten einen Link zum rechtssicheren nachlesen - würde ich mich sehr freuen 🙂

 

Tobi, der unnütze Vodafone-Chatroboter hat mir nur irgendeinen Quatsch zu meinem Datentarif vorgeschlagen und mich dann völlig hilflos an den Telefon-Support verbunden. Dort bin ich bei der Vertragsverlängerung gelandet, die mich dann an den Support weiterleiten wollte, Leider wurde ich zwar an einen sehr freundlichen Herrn verbunden, dieser arbeitet aber gar nicht bei Vodafone und wunderte sich über den zweiten Anruf dieser Art in dieser Woche.

4 Antworten 4
ttwa2011
SuperUser
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Hallo @cfriderici !

 

 

Bevor es zur Berechnung kommt wirst du frühestens nach 4 Monaten mit einer mindestens 2 wöchigen Frist über die Berechnung informiert. In dieser Frist, die deutlich länger ist als eine mögliche Differenz bei der Berechnung der Kalendertage, kannst du dein Nutzungsverhalten ändern. Ich sehe somit keinen Grund kompliziert mit Kalendertagen zu rechnen bzw. diese zu hinterfragen.

 

Siehe dazu hier unten bei den Fußnoten.

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  • "Die EU-Roaming-Verordnung berechtigt uns, regulierte Aufschläge pro Dienst zu erheben. Und zwar, nachdem Du 4 Monate am Stück mehr Tage in einem ausländischen EU-Netz als im deutschen Vodafone-Netz angemeldet warst. Und wenn der überwiegende Teil der Nutzung im EU-Ausland stattgefunden hat. Die Aufschläge betragen derzeit: 2,61 Cent pro Minute für abgehende Anrufe, 0,47 Cent pro Minute für eingehende Anrufe, 0,47 Cent pro SMS und 0,21 Cent pro MB fürs Surfen. Du bekommst mindestens 2 Wochen bevor die Aufschläge erhoben werden eine Info per SMS. Du kannst dann innerhalb der 2 Wochen Dein Nutzungsverhalten entsprechend der oberen Kriterien anpassen. So verhinderst Du eine Abrechnung der regulierten Aufschläge. Auch, wenn Du Dein Nutzungsverhalten später änderst, entfallen die Aufschläge.

 

 

Hallo @ttwa2011 ,

danke für deine schnelle Antwort.

Ja, das hatte ich gelesen und wurde von Vodafone auch dieses Jahr informiert, nachdem ich längere Zeit im Ausland war.

Das funktioniert also.

Ich für meinen Teil würde aber trotzdem gerne den konkreten Zeitraum wissen, einfach weil ich es mag den Überblick zu haben  🙂

Viele Grüße!

reneromann
SuperUser
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Die 4-Monats-Regelung gilt für den gleitenden Zeitraum der letzten 4 Kalendermonate...

Bei einem angenommenen dauerhaften Auslandsaufenthalt ab dem 15.01. würdest du bereits ab Mitte März mehr Tage im Ausland als im Inland verbracht haben (2 Monate im Inland zu 2 Monaten im Ausland), ergo dürfte ab Mitte März die Warnung kommen und ab Ende März berechnet werden...

 

EU-Roaming ist halt nicht darauf ausgelegt, dass du dauerhaft im Ausland bist.

 

Eine Einschränkung gibt es aber für Grenzgänger: Jeder Tag, bei dem du einmal -auch nur für wenige Minuten- im Heimatnetz eingebucht bist, gilt als Tag zu Hause. Lediglich Tage, bei denen man komplett nur in Roaming-Netzen unterwegs war, gelten als "Auslandstage".

@cfriderici 

 

Der Wortlaut ist:

"Und zwar, nachdem Du 4 Monate am Stück mehr Tage in einem ausländischen EU-Netz als im deutschen Vodafone-Netz angemeldet warst. Und wenn der überwiegende Teil der Nutzung im EU-Ausland stattgefunden hat."

 

Du suchst offensichtlich den Zeitraum ab einem bestimmten Kalenderdatum. Darum geht es aus meiner Sicht hier nicht.

 

Aus meiner Sicht werden die jeweiligen ganzen Kalendermonate betrachtet.

Du nimmst z.B. die (ganzen) 4 Monate, also 1. Januar bis 30. April oder 1. September bis 31. Dezember. In diesem Zeitraum mit den jeweiligen Tagen pro Monat, werden die tatsächlichen Tage im ausländischen Netz mit denen im Vodafone Netz abgeglichen. Sind diese Tage im EU Netz höher und auch die Nutzung im EU Netz kann es zu Aufschlägen kommen, die aber erst mit vorheriger Frist greifen.