Zusammenzug mit zwei Veträgen
HS71
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo zusammen,

 

meine Partnerin und ich ziehen in 02/2022 zusammen. 

Ich habe einen Red Business Internet & Phone 500 Cable Vertrag.

Meine Partnerin einen Red Internet & Phone 50 Cable Vertrag. 

Laut der Verfühbarkeit gibt es Cable in der neuen Wohnung. 

Es existiert aber nur eine Sat Dose mit zwei Schraubanschlüssen, oder eine TAE Dose in der Wohnung. 

Auf dem Haus ist auch eine Sat Anlage installiert. 

Wie wird denn der Umzug ablaufen? Wenn es Cable dort nicht gibt, können die Verträge ja nicht umziehen, und DSL mit 500 gibt es nicht. 

 

Hat jemand schon genau diesen Fall erlebt? Danke vorab für eine Info 🙂

 

VG, Holger 

6 Antworten 6
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie

@HS71 

Dann wird im Rahmen des Umzugs eine Erstinstallation für eine Cable Multi Media Dose in der Wohnung notwendig. Dies ist in der Umzugsgebuehr von 39,99€ enthalten. Im Keller des Wohnhauses wird sicherlich ein Cable HÜP vorhanden sein. Der Vermieter muss der Installation zustimmen. Die Umzugsmeldung schon veranlasst ?  Den Service dann mitteilen, dass die Selbstinstallation nicht möglich ist. Ein Techniker schaut es sich dann an und veranlasst alles weitere.

 

Ist beim Vertrag mit der 50er Bandbreite die Mindestvertragslaufzeit schon abgelaufen ? Dieser kann dann jederzeit mit einmonatiger Frist gekündigt werden.

HS71
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Ah ok, danke!

 

HÜP wird da sein, stimmt. Ist mit den Vermietern auch kein Problem...

Der 50 Vertrag ist erst ein paar Monate alt, da werde ich dann wohl mal mit der Hotline sprechen müssen und hoffe, dass sie meine Partnerin dort früher rauslassen. 

 

VG 

@HS71 

Lasse dann mal im kommenden Jahr besser eine:n Mod nachsehen. Aus welchen Bundesland bist du ? 

HS71
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

@CE38 

 

Bin aus NRW.

Da wir heute erst den Vertrag unterzeichnet haben, bin ich auch noch nicht zum Ummelden gekommen. 

@HS71 

Dann schaut sicherlich mal ein:e Mod von Vodafone NRW (Vodafone West) drauf.  Bis zum Umzug ist es ja noch etwas Zeit.

Wer erklärt mir bitte den § 60 Abs. 1 Satz 1 TKG n.F.:

"Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt und seine Verträge weiterführen möchte, ist der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit er diese dort anbietet. "

In der Alten Fassung hieß es im § 46 Abs. 8

"Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird."