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Lösung
am 21.02.2021 12:40
Hallo liebe Community,
wie soviele andere hier habe ich es leider nicht geschafft mein Altgerät nach Vertragswechsel rechtzeitig zurückzusenden. Dies habe ich nun nachgeholt und die Retoure ist bei Vodafone angekommen. Gerne möchte ich weiterhin, wie seit über 15 Jahren, zufriedener Kunde bei Vodafone (Mobilfunk & Internet) bleiben. Gibt es die Möglichkeit, die Erstattung der bereits abgebuchten 100€ zu veranlassen?
Vielen Dank, beste Grüße
Jonas
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 24.02.2021 17:09
Hi jomus,
ja, diese Rückmeldung von heute sehe ich jetzt auch. Ich kann dann die Gutschrift für das Gerät fertig machen.
Die Gutschrift siehst du dann auf der nächsten Rechnung.
Gruß
Stephan
am 21.02.2021 12:41
Warte ab, bis sich hier ein Mod meldet, der kann die Gutschrift veranlassen, wenn es sich um ein Kabel Gerät gehandelt hat.
Gruß Kurt
am 22.02.2021 09:49
Hallo jomus,
ich prüfe das. Sende mir eine private Nachricht mit Deinem Namen, der vollständigen Anschrift, der Kundennummer und Deinem Geburtsdatum. Wichtig: Melde Dich anschließend wieder hier im Beitrag.
Viele Grüße
Grit
am 22.02.2021 10:43
Hallo @Grit ,
herzlichen Dank, dass du dich meinem Anliegen annimmst. Ich habe dir per PN die Daten geschrieben.
Viele Grüße
Jonas
am 23.02.2021 15:47
Hi jomus,
wann und wohin genau hast du das alte Gerät zurück geschickt? Ich sehe hier noch keinen Geräteeingang.
Gruß
Stephan
24.02.2021 09:02 - bearbeitet 24.02.2021 09:02
am 24.02.2021 17:09
Hi jomus,
ja, diese Rückmeldung von heute sehe ich jetzt auch. Ich kann dann die Gutschrift für das Gerät fertig machen.
Die Gutschrift siehst du dann auf der nächsten Rechnung.
Gruß
Stephan
am 11.05.2021 14:53
Hallo, ich hätte eine Frage: Wir haben ein neuen Vertrag bei Vodafone und wir haben ein neuen Router bekommen.
Den alten Router würde ich sehr gerne behalten. Der alte Router ist die "FritzBox 6340 Cable" glaube ich. Ich glaube, dass der Router alt ist. Muss ich den Router zurücksenden?
am 11.05.2021 15:02
@Gelöschter User Bitte eröffne einen eigenen Thread, wenn du Hilfe benötigst. Aber ums kurz zu machen: ja, du musst das Leihgerät zurückschicken, es gehört VFW/ex-UM bzw. -KBW. Hier mach ich jetzt mal zu.