Hausanschluss ohne Potentialausgleich
Henning_123
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hi,

ich habe eine etwas ältere Anlage und Internet, Fernehen, Telefon läuft soweit alles prima. Ich hatte hier ein Artikel gelesen, dass immer ein Potentialausgleich installiert werden muss. Dies ist bei meiner Anlage nicht der Fall, da ich kein Erdkabel sehe und dies kam damals nie zur Sprache. 
Sind das erst neuere Vorgaben ?
Was sind die Risiken?

Gruß

Henning

 

Edit: @Henning_123  In das passende Board verschoben. Gruß Kurtler

1 Akzeptierte Lösung

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Kurtler
SuperUser
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Nach VDE Vorschrift, darf kein HÜP ohne Potenzialausgleich betrieben werden. Was bedeutet, wenn du heute ein Problem mit deinem Anschluss hättest und ein Techniker käme vorbei, dann müsstest du den Potenzialausgleich nachrüsten.

 

Gruß Kurt

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7 Antworten 7
Kurtler
SuperUser
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Nach VDE Vorschrift, darf kein HÜP ohne Potenzialausgleich betrieben werden. Was bedeutet, wenn du heute ein Problem mit deinem Anschluss hättest und ein Techniker käme vorbei, dann müsstest du den Potenzialausgleich nachrüsten.

 

Gruß Kurt

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Menne99
Giga-Genie
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dann lässt du einen vom Fachmann erstellen, denn er kann sein das den deine Brandschutzversicherung sehen will, denn darüber muss ein Prüfprotkoll erstellt werden!

Und die elektrische Anlage gehört sich dann auch gleich angeschaut, weil wenn kein Potentialausgleich da ist, ist die Installation von anno dazu mal!

 

Der glubb is a Depp

Bei uns wird bald Glasfaser verlegt, die Tage meines Kabelanschlusses sind gezählt. Solange sie läuft und nichts geändert wird, habe ich ja Bestandsschutz. 

reneromann
SuperUser
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Auch bei Glasfaser brauchst du einen Potentialausgleich - wie bei jeder Änderung an der Hauselektrik!

Zumal die Forderung nach einem Potentialausgleich nicht neu ist - m.W. besteht die schon seit den 1980ern - wenn also danach mal irgendwas an der E-Anlage geändert wurde, hätte der PA errichtet werden müssen.

 

Und Bestandsschutz gibt's bei E-Anlagen nicht! Lediglich gibt es derzeit in den meisten Fällen keine Nachrüstpflicht (was jedoch ein gewaltiger Unterschied zum Bestandsschutz ist) - es kann aber durchaus sein, dass z.B. Versicherungen eine Nachrüstung fordern oder andernfalls einfach die Leistung verweigern.

Wobei hier nach meiner Einschätzung nach die Lage eine andere ist. Wie der Kollege oben geschrieben hat, kann es mir passieren das der HÜP nicht repariert wird ohne Potentialausgleich. Bei Glasfaser wird das Kabel ins Haus verlegt. Hier gibt es auch keine weiteren Anforderungen, seitens des Betreibers . Wenn ich hier dann direkt an der Glasfaserdose  ein Glasfasermodem anschließe, wüßte ich noch nicht mal, das das falsch wäre. 

Kurtler
SuperUser
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Ich habe auch Glasfaser, da wird kein Potenzialausgleich gefordert. Da gibt es ja auch keine Möglichkeit eines Spannungsunterschiedes. Ist ja nur Licht.

 

Gruß Kurt

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Menne99
Giga-Genie
Giga-Genie

da dein Hüp aber ein Signal führt kann es z.b. beim Blitzschlag auch deine Bude treffen

, und sie fackelt ab und man guckt dann aus der Wäsche!

Der glubb is a Depp