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am 02.08.2018 22:22
am 02.08.2018 22:58
am 03.08.2018 08:24
Das Wiederufsrecht gilt allgemein nur bei über Versandhandel abgeschlossene Verträge sei es nun Online oder per Telefon. Außnahme im "Einzelhandel" ist es nur dann wenn eine Wiederrufsbelehrung unterschrieben wurde.
am 03.08.2018 10:36
@VaultBoy Also eine Widerrufsbelehrung braucht keine Unterschrift und neben online/Telefon gibt es noch mehr.
@MasterScorpionIm Grunde hast du schon recht. Aber ein Widerrufsrecht besteht auch dann, wenn der Kunde außerhalb der Geschäftsräume "angelockt" wurde. in § 312 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB heißt es dazu:
"Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind Verträge,...
3. die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, bei denen der Verbraucher jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers persönlich und individuell angesprochen wurde.."
Ein sehr verbraucherfreundlicher Passus, aber man muss ihn kennen und bei Meinungsverschiedenheiten seine Argumentation auf diesen Umstand konzentrieren. Im übrigen schützt die Nummer 4 in dieser Norm die "Kaffeefahrer" und der Absatz 2 macht gleich ein Schlupfloch zu. Alles in allem hat der Verbraucher schon ziemlich starke Rechte, das Problem ist halt, dass die große Masse sich von den Konzernen sehr schnell abwimmeln läßt, bzw. die Rechte einfach nicht kennt.