Der Vertrag kommt erst zustande, wenn du online gehen kannst.
Wenn sich also der Vermieter ziert oder der Techniker keinen machbaren Weg findet, hat sich der Vertrag erledigt.
In manchen Fällen erwartet UM in solch einem Fall was schriftliches vom Vermieter.
Grundsätzlich sollte man dies vorab mit dem Vermieter absprechen. Gerade Kaminschächte sind da ein sehr heikles Thema. Ich habe mal gehört, dass man eine Genehmigung vom Schornsteinfeger benötigt. Als ich letztes Jahr meinen Schornsteinfeger fragte, meinte dieser, dass ich den stillgelegten Kamin nutzen könne, es aber dann keinen Rückweg mehr gibt.