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Antwort
Lösung
am 05.11.2020 10:50
Moin,
Ich war bis 2018 Kunde bei euch, habe meine Geräte - Außer die Fritzbox - zurückgeschickt (Wo ich wohlbmerkt weiterhin keine Gutschrift seit zwei Jahren erhalte .. das ist aber ein andere Thema), und wollte diese besagte Fritzbox nun am Anschluß meiner Schwiegereltern nutzen.
Die Fehlermeldung besagt, die Fritzbox ist einem anderen Kunden zugewiesen. Wollte dann mal prüfen, was in meinem alten Kundencenter so zu finden ist, kann ich mich nicht mehr anmelden da Kundennummer nicht mehr existent ist.
Der nette Sub-Sub-Vodafone Shop hier Vorort kann mir nicht helfen daher nun mal die Frage hier in die Community oder an einen validen Moderator, den ich mal diesbeüzglich nerven / kontaktieren darf.
Wie kann ich meine durch nicht zurückschicken und dadurch bezahlte (Preis für Nichtrücksendung) und damit in mein Eigentum übergegangenen Fritzbox freischalten lassen.
VG
05.11.2020 12:20 - bearbeitet 05.11.2020 12:27
Preis für Nichtruecksendung hoert sich freundlicher an als Vertragsstrafe.
Die Verpflichtung zur Ruecksendung ist Vertragsbestandteil und wird durch die Zahlung nicht aufgehoben. Die Erhebung der Zahlung ist eher ein "Stolperstein" auf dem Kontoauszug/Rechnung, damit säumige Kunden das Geraet noch zurücksenden und der Betrag anschließend wieder erstattet werden kann.
Von AVM ist es ausdrücklich untersagt, auf Cable Provider FRITZ!Boxen eine freie FRITZ!OS Firmware zu nutzen. Dies ist aus lizenzrechtlichen Gruenden untersagt. Die Firmware darf nur ueber den lizenzierten Provider bezogen werden.
am 05.11.2020 12:21
Ja, das stimmt allerdings - sagen wir es so - UM war damals sehr Kulant was das anging - da ist aktuell VF wenig strenger 😄 aber ein versuch wäre es Wert.
am 05.11.2020 12:39
@CE38 schrieb:Die Verpflichtung zur Ruecksendung ist Vertragsbestandteil und wird durch die Zahlung nicht aufgehoben..
Stimmt schon - aber dann muss das Geld erstattet werden.
05.11.2020 12:47 - bearbeitet 05.11.2020 12:50
@Díaz_de_Vivar schrieb:
@CE38 schrieb:Die Verpflichtung zur Ruecksendung ist Vertragsbestandteil und wird durch die Zahlung nicht aufgehoben..
Stimmt schon - aber dann muss das Geld erstattet werden.
Ja sehe ich auch so. Sollte innerhalb der gesetzl. Verjaehrungsfrist fuer die erfolgte Zahlung moeglich sein.