Frage
Antwort
Lösung
am 11.08.2019 21:01
am 12.08.2019 21:01
Hallo Elias94,
dann erst einmal Glückwunsch zur ersten gemeinsamen Wohnung.
Grundsätzlich besteht in einem solchen Fall kein Anspruch auf eine vorzeitige Kündigung. Aber bei gleichwertigen Produkte beenden wir dennoch einen der Verträge mit einer Frist von 3 Monaten. Diese beginnt natürlich mit dem Umzugstag. Wenn Du meldest also Deinen Umzug über unseren online Umzugsservice, gibst Deinen Kündigungswunsch und die Kundendaten Deiner Freundin mit an.
Beste Grüße
Tina