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am 04.07.2020 22:56
Hallo,
wenn ich einen Vertrag über 6.000 habe, VF aber seit neuestem mindestens 16.000 anbietet.
Mit welchem Recht kann ich dann gezwungen werden, auf 16.000 upzugraden?
Denn die Geschwindigkeit kann man technisch immer drosseln.
am 06.07.2020 22:43
Umzugskosten sind schon seit einer gefühlten Ewigkeit Bestandteil der Preislisten. Ich will es nicht zu 100% beschwören, aber ich meine, ich habe bei meinem Umzug 2008 (!) bereits Umzugskosten gezahlt. Definitiv standen sie 2014 in der Preisliste. Vielleicht hat ja noch jemand uralte Preislisten und kann das klarstellen.
Wenn ich ehrlich bin, weiß ich grad nicht wohin dieser Thread führen soll. Mein Eindruck ist, du versuchst aktuell auf Teufel-komm-raus Vodafone an den Karren zu pinkeln. Allerdings -Stand jetzt- ohne Erfolg. Auch den Brief, den du nicht erhalten hast, gab es wirklich und nachweisbar. Dazu gibt es nämlich etliche Forenbeiträge aus dem letzten Jahr. Von daher ist meine Frage: Was möchstest du jetzt konkret und wobei kann man dir behilflich sein?
Viele Grüße, Ines
am 06.07.2020 22:44
Du irrst dich schon wieder:
Die Änderung des TKG war in 2014, seit dem darf der Provider die Kosten erheben - gedeckelt auf die Neuanschlußgebühr. Diese Gebühr muss auch NICHT in der Preisliste aufgeführt sein, sofern sie nicht von den Kosten eines Neuanschlusses abweicht, da diese Neuanschlußkosten den oberen Deckel bilden.
Zumal:
Wenn du der Meinung bist, dass das TKG für dich nicht gelten würde, müsstest du für den Vertrag für die Restlaufzeit bis zur Kündigung am alten Ort ohne jegliche Leistung bezahlen. Denn Verträge sind einzuhalten - und ein Umzug fällt nunmal alleine in deinen Verantwortungsbereich. Genau daher gab es ja die Änderung des TKG mit der 3-Monats-Frist, aber eben halt auch mit der Regelung in Bezug auf die anfallenden Kosten.
am 07.07.2020 09:58
Wnn du meinst, mir wird das zu doof.
Ich habe AGB und die Preisliste die ab Vertragsschluss für mich gelten.
Die Preisliste ist Bestandteil der AGB. Und diese gilt, bis es zu einer Vertagsänderung kommt. AGB können nicht einfach geändert werden, Schon gar nicht ohne Benachrichtigung. Und zum Nachteil des Kunden dürfen Sie auch nicht sein.
Schade, das keiner der Mods mal in der Rechtsabteilung nachfragt.
Oder mir - außer dieses "KANN" aus dem TKG, mal die genaue Rechtsgrundlage für Preisänderungen nennt.
am 07.07.2020 11:50
Welche Preisänderung? Im TKG steht schon immer drin, das der Provider bei einem Umzug des Kunden ihm die anfallenden Kosten in Rechnung stellen kann.
am 07.07.2020 13:28
Davon mal abgesehen:
Nur, weil eine Tätigkeit/Dienstleistung nicht in Preislisten aufgeführt ist, heisst das nicht automatisch, dass sie kostenlos zu erbringen ist.
Von welchem Datum sind denn deine AGB/Preislisten?
am 07.07.2020 13:42
@Gelöschter User schrieb:
..
Nach einem Umzug in 2019 (also nach mehr als 2 Jahren) wurde im Kundencenter einfach die Vertragslaufzeit wieder auf 24 Monate festgesetzt, ...
...
So lange der alte Vertrag aus 2017 noch läuft, gilt für mich definitiv auch die Preisliste und die AGB aus 2017. Das sind auch so Dinge, die VF dementiert und es wird behauptet, es gilt immer die jeweils aktuelle Preisliste,..
So wie du geschrieben hast, wurde ja 2019 irgend etwas am Vertrag geändert. Damit gelten auch die zu dem Zeitpunkt gültigen AGB und Preislisten.
am 07.07.2020 14:44
Nein, es war ein Umzug ohne Änderung. Ergibt sich doch schon aus meinen Ausführungen zur Geltungsdauer von AGB und Preisliste.
Ich schrieb ja explizit, dass die nur gändert werden, bei Tarifwechsel und Änderungen bei Beibehaltung durch Umzug nicht möglich sind.
Ich weiß schon was ich schreibe.
Ich beende hier die Diskussion, da es zu nichts führt. Ich habe Ines 75 die Preisliste 2017 die VF nicht fähig ist mir auszuhändigen!!! verlinkt.
Hier gerne auch nochmal. Da steht nichts von Umzugspauschale!
https://www.file-upload.net/download-14178706/VodafonePreiseJuni17giltfrmich.pdf.html
Ansonsten empfehle ich, AGB auch mal zu lesen. Und sichvor allem mal schlau zu machen, wann AGB überhaupt geändert werden dürfen! Und sucht auch mal nach einem Urteil wo drin steht, dass die Preisliste Teil der AGB ist 😉
Allerdings ist "meine" AGB ja nicht mehr online. Und VF ist hier ebenfalls nicht in der Lage, mir die AGB aus 2017 auszuhändigen.
07.07.2020 15:31 - bearbeitet 07.07.2020 15:33
Was im TKG steht muss nicht in die AGB, zumal man eigentlich auch keine Pauschale angeben kann, da hier nur die Kosten an den Kunden weitergegeben werden können, die dem Provider durch den Umzug entstanden sind.
Das einzige wo du den jeweiligen Anbieter eventuell rügen könntest, wäre wenn er die vor Abbuchung nicht eine Rechnung des Postes ausstellt bzw. die Kosten ankündigt.
am 07.07.2020 19:58
Und nochmal zum Mitmeißeln:
Das "KANN" aus dem TKG hat für dich die Bedeutung, dass DU eine vom TK-Anbieter in Rechnung gestellte Umzugspauschale bezahlen MUSST! Diese "KANN"-Formulierung stellt es lediglich dem TK-Anbieter frei, ob er eine solche Pauschale berechnet oder nicht - wenn er sie berechnet, MUSST du sie bezahlen!
Das TKG deckelt lediglich die Höhe dieser Gebühr auf maximal die Neuanschlußgebühr, d.h. du könntest bei einer Rechnung über einen höheren Beitrag darauf verweisen, dass maximal diese Neuanschlußgebühr bezahlt wird.
Abweichend von den Regelungen des TKG -die eben jene Gebühr vorsehen- bietet Vodafone noch die Option der Verlängerung um 24 Monate ab Umzug an und erlässt dafür die Gebühr. Dann gilt dies aber als Vertragsänderung in beiderseitigem Einverständnis und es gelten dann die zum Umzugstag gültigen AGB und Preislisten und NICHT mehr die alten Sätze.
Und zur Preiserhöhung im letzten Jahr:
Einerseits ging die angedachte Erhöung schon im April 2019 durch die Presse, u.a. die Pressemitteilung der BNetzA. Und auch der entsprechende Beschluss über die Erhöhung.
Und dann gab es entsprechende Schreiben, die hier auch im Forum des Öfteren angehängt waren -und- es gibt (noch immer) die Informationsseite.
am 08.07.2020 10:56
Bei dir auch nochmal zum Mitmeißeln.
Du bist ja ein freundlicher und kundenorientierter Geselle. (Wer Ironie findet, liegt richtig 😉 )
Nicht alles was im TKG steht ist automatisch Vertragsbestandteil!
Das TKG regelt lediglich Rechte und Pflichten der Provider.
Ansonsten gilt Vertragsfreiheit, das BGB und insbes. das AGB Recht BGB § 305 ff.