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Lösung
am 07.09.2020 12:23
Hi Zusammen,
leider habe ich nach der Kündigung vergessen den Router zurück zu senden, gäbe es diese Möglichkeit noch, da mir nun ein Betrag abgezogen wurde und der Router mir in Rechnung gestellt wird, ich hab es leider überlesen, besteht hier noch Kulanz ?
danke für die Infos
am 07.09.2020 12:39
Hallo @Generic
Leider Nein, bei DSL gilt das nach Ablauf der 14 Tage Rücksendefrist das Gerät in Rechnung gestellt und es in das Eigentum des Kunden übergeht. Bei einer verspäteten Rücksendung von 2 bis 3 Tagen kann da noch eine Ausnahme gemacht werden.
Wenn aber allerdings die Rechnung schon gestellt und der Betrag abgebucht wurde ist da leider nichts mehr zu machen ... 😞
Gruß
Dieter
am 07.09.2020 13:07
Ist das Geraet in dein Eigentum übergegangen, kannst es es natürlich "legal" verkaufen, sofern du keine eigene Verwendung dafür hast.