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Lösung

Betrugsanrufe von +493025555057 / 058 / 059
ManniF
Smart-Analyzer
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Hallo, ich erhalte seit eingen Wochen ständig Anrufe auf Mobil von den Nummer +493025555057 und 058 und 059.Lt. Recherche im Internet alles Betrugsnummern. Wenn diese Rufnummern bekannt sind, kann Vodafone diese Anrufe nicht generell sperren ?? Anrufer gibt sich als Vodafone Berater aus.

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mason
SuperUser
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Könnten Sie vermutlich. Dürfen aber nicht.
Melde die Nummern der bundesnetzagentur

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5 Antworten 5
mason
SuperUser
SuperUser
Könnten Sie vermutlich. Dürfen aber nicht.
Melde die Nummern der bundesnetzagentur
Peter165
SuperUser
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https://forum.vodafone.de/t5/Mobilfunk/Callcenter-Berlin-03025555057/td-p/1760498

 

Wie gesagt, sperren wird diese Nummer Vodafone nicht können, vielleicht macht es aber Sinn das der Bundesnetzagentur zu melden.

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Hallo.

 

Der Bundesnetzagentur habe ich das gemeldet.

Die können nichts machen.

 

Empfehlung war Anzeige bei der Polizei

 

in Ihrer o.g. Beschwerde schildern Sie, dass Sie einen oder mehrere belästigende Telefonanrufe erhalten haben, bei denen sich der Anrufer fälschlich als Mitarbeiter des Unternehmens Vodafone ausgab und Sie als Inhaber einer (vermeintlich) im Netz der Vodafone geschalteten Rufnummer ansprach. Im Rahmen des Gesprächs erfragte der Anrufer bei Ihnen persönliche Kundendaten wie z.B. Zugangsdaten zu einem Vodafone-Kundenkonto.
Der Bundesnetzagentur sind wieder vermehrt Hinweise zu solchen Anrufen bekannt geworden. Diese Anrufe fallen jedoch nicht unter die Begriffe „unerlaubte Telefonwerbung oder Rufnummernmissbrauch“, für deren Verfolgung die Bundesnetzagentur zuständig ist.
Es handelt sich hier um sogenannte „Phishing-Angriffe“.
Damit die Täter effizient verfolgt werden können, ist es sehr wichtig, dass Sie als Betroffener schnell Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden, also den örtlichen Dienststellen von Polizei und Staatsanwaltschaft aufnehmen und den Anruf bei diesen zur Anzeige bringen.

Die Bundesnetzagentur ist anders als die Polizei keine Strafverfolgungsbehörde und nimmt insofern auch keine Strafanzeigen entgegen. Unsere Aufgabe ist es vielmehr, gegen Anrufe vorzugehen, bei denen Verbraucher z. B. mit unerlaubter Werbung belästigt werden. Im vorliegenden Fall geht es den Anrufern nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur aber gerade nicht um Werbung für das Unternehmen Vodafone, sondern um eine missbräuchliche Verwendung dieses Firmennamens. Auch die Abschaltung der bei den Anrufen angezeigten Rufnummern scheidet bei Phishing-Vorfällen wie dem Vorliegenden meist aus. Für die vorliegende Masche werden nach hiesigen Erkenntnissen regelmäßig aufgesetzte Rufnummern verwendet. Hinsichtlich einer aufgesetzten und damit falsch angezeigten Rufnummer kann keine Abschaltung angeordnet werden, da die Anrufe tatsächlich von einem anderen Anschluss aus erfolgen. An der Fortsetzung dieser Anrufe kann auch die Abschaltung der an den Anrufen tatsächlich unbeteiligten bzw. einer nicht existenten Rufnummer nichts ändern. Daher kann die Bundesnetzagentur Ihre Beschwerde nicht weiter bearbeiten und schließt diese mit diesem Schreiben ab.

Einen Phishing-Angriff erkennen Sie daran, dass der oder die Anrufer meist vorgeben, Mitarbeiter eines bekannten Unternehmens (z. B. Vodafone) oder gar einer staatlichen Einrichtung zu sein. Im Rahmen des Telefongespräches geht es dabei nicht um den Verkauf eines Produktes oder einer Dienstleistung, sondern darum, Sie zu einer bestimmten Handlung oder zur Herausgabe persönlicher Daten (z. B. Kennwörter oder Kundennummern) zu animieren. Auf diese Weise erhalten die Anrufer sensible Informationen oder gar die Kontrolle über persönliche Kundenkonten und können dies für eine Vielzahl von – ggf. auch rechtswidrigen und schadensauslösenden – Transaktionen nutzen. Letztlich geht es den Anrufern immer nur darum, sich durch Täuschung rechtswidrig Vorteile vom Angerufenen zu verschaffen.

Die Bundesnetzagentur rät betroffenen Personen, beim Verdacht eines Phishing-Anrufs keine persönlichen Daten preiszugeben bzw. derartige Gespräche unverzüglich zu beenden. Grundsätzlich empfiehlt es sich, stets sorgsam im Umgang mit persönlichen Daten wie Telefonnummer, Adresse, Zugangspasswort oder Kontoverbindung zu sein. Diese sollten nur gezielt und im Bedarfsfall an seriöse Vertragspartner bzw. Firmen weitergegeben werden. Auch Kontobewegungen sollten sorgfältig beobachtet und geprüft werden. Falls Sie Ihr Kundenkennwort herausgegeben haben sollten, wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren Anbieter, um das Kennwort zu ändern.

Guten Abend, 🙂

 

in diesem Fall bleibt dir nur eine evtl. Unterlassungsklage, dazu musst du dich bei einem Rechtsanwalt melden und Klage einreichen.

 

Einen Strafantrag wegen Belästigung kannst du immer noch stellen.

 

MfG,

Timo 

oder einfacher ist bei betrugs anrufe einfach wieder aufzulegen