Frage
Antwort
Lösung
am 10.04.2019 13:06
am 11.04.2019 07:52
Hallo anaid12,
den Verkauf Deines Smartphones (Tausch-Rausch) kannst Du auch nachdem Du den (Neu)Vertrag abgeschlossen hast beauftragen. Es erfolgt dann eine Rechnungsgutschrift auf Dein Kundenkonto.
Gruß,
Matthias
(Moderator)