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1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Rückwirkende Gutschrift
so36
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo,

 

ich habe ein Kabelvertrag abgeschlosse im Saturnmarkt über ein Vodafone Vertreter.

ich bin im Okt 2024 umgezogen und an meiner neuen Anschrift ist Vodafone nicht möglich. Durch falsche Auskunft vom Vodafone Händler in einem Saturn Markt, kam eine rechtskräftige Kündigung erst im Dez 2024 zustande. Diesen konnte ich auch telefonisch machen, was sehr viele Anläufe gebraucht hat. Jetzt habe ich aber für drei Monate für eine nicht erbrachte Dienstleistung gezahlt, was ich dem telefonischen Kundenservice mitgeteilt habe. Der Mitarbeiter hat mir gesagt eine schriftliche Stellungnahme zu schreiben und per Einschreiben an die Vodafone Zentrale zu schicken. Jetzt ist schon ein Monat vergangen und ich habe keine Rückmeldung erhalten.

 

Was kann ich tun?? Telefonisch wird mir gesagt, ich solle mich an die Zentrale wenden.

5 Antworten 5
HausHelene
Giga-Genie
Giga-Genie

Ich bin verwundert:

Nach meinen Kenntnissen kommt der Vertrag erst dann kostenpflichtig zustande, wenn das Gerät aktiviert wurde.

RobertP
Giga-Genie
Giga-Genie

ein Umzug ist kein Kündigungsgrund, du hättest einen Umzug melden müssen und wenn der Vertrag an der neuen Adresse nicht erfüllbar ist wird er beendet

und was dir irgendwelche Vertriebsparter in einem Saturn Markt erzählen hat keinerlei Bedeutung

HausHelene
Giga-Genie
Giga-Genie

@so36Sorry, ich habe im Eingangsbeitrag das entscheidende Wort "Umzug" ignoriert.

So stimmt natürlich die Einlassung von @RobertP 

so36
Daten-Fan
Daten-Fan

@RobertP @HausHelene An meiner neuen Anschrift kann Vodafone die vertraglich geregelte Dienstleistung nicht erbringen, daher ist die Kündigung schon berechtigt und gerechtfertig gem- außerordentlichen Kündigung gem. § 57 Abs. § 4 Satz 5 TKG.

 

Wie gehe ich jetzt vor wegen einer Rückzahlung für die Monate, wo Vodafone nicht die Dienstleistung erbracht hat??

 


@so36  schrieb:

An meiner neuen Anschrift kann Vodafone die vertraglich geregelte Dienstleistung nicht erbringen


du hättest das trotzdem über eine Umzugsmeldung machen müssen, damit eben genau das festgestellt wird