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Antwort
Lösung
am 13.04.2020 15:11
Hallo zusammen!
Ich habe ein iPhone 8 zur Reparatur über Vodafone Versicherung geschickt. Das lief alles problemlos. Man schickte mir ein Erstazgerät, da das alte wohl doch zu sehr beschädigt war.
Jetzt zu meiner Frage.
Hat das Ersatzgerät jetzt wieder 1 Jahr Herstellergarantie?
am 13.04.2020 15:29
Einfache Antwort: Nein.
Die Garantieansprüche gelten ab Kaufdatum des initialen Geräts - beim Austausch gibt es weder eine Verlängerung der Gewährleistungs- noch der Garantieansprüche.
Heißt dann im dümmsten Fall auch, dass ein Gerät, welches dir einen Tag vor Ablauf der jeweilgen Fristen übergeben wird, auch nur diesen einen Tag halten muss...
am 13.04.2020 16:42
Auch wenn es ein komplett neues Gerät ist?
neue IMEI Nummer usw.
am 13.04.2020 17:43
Ja, selbst wenn es ein komplett neues Gerät ist. Die Fristen gelten immer nur ab Ersterwerb - ein Austausch/eine Reparatur innerhalb der Garantie oder Gewährleistung führt NICHT zu einer Verlängerung der Fristen.
Ist aber eigentlich auch ganz logisch: Ansonsten würden ja viele Leute ihre Geräte kurz vor Garantie-/Gewährleistungsablauf wegen eines (vermeintlichen) Defekts tauschen lassen und hätten dann immer und immer wieder erneut Garantie/Gewährleistungsansprüche...
Ausnahme: Kostenpflichtige Reparatur, dann gibt's wieder Gewährleistung auf die Reparatur [z.B. defektes Displayglas kostenpflichtig getauscht ergibt wieder einen Gewährleistungsanspruch auf eben jenes neue Displayglas].