abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du 
Aktuelle Eilmeldungen

TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!

1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Hauptverteiler ohne Genehmigung vom Vermieter
Danamt
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo,

Habe ein zwei Familien Haus und der Mieter ließ sich Kabel Internet installieren, hauptverteiler im Keller an die Wand gedübelt vom Vodafone Techniker, das alles ohne Einverständnis von mir, dem Vermieter, das kann doch nicht angehen. Bei Vodafone fühlt sich keiner zuständig Betreff der Deinstallation. Wie komme ich hier weiter. Dsl hatte der Mieter nehmen können! 

 

@Danamt Beitrag ins richtige Board verschoben. Gruß Chr1ssy

6 Antworten 6
reneromann
SuperUser
SuperUser

Du bist bei Vodafone an der falschen Stelle - dein einziger Ansprechpartner ist der Mieter. Diesen musst du entsprechend auffordern, die nicht genehmigte Installation wieder zu entfernen und fachgerecht den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

 

Davon abgesehen solltest du nochmal prüfen, was in den Unterlagen zum Kabel-Hausanschluss als auch etwaiger Kabelanschlüsse steht - es kann dort durchaus heißen, dass du solche Installationen zu dulden hast bzw. diesen mit Anschluss des Hauses an das Kabelnetz explizit eingewilligt hast.

 

Davon abgesehen reicht ein reiner Verweis auf DSL (insbesondere wenn kein VDSL verfügbar ist) nicht aus, wenn via Kabelnetz oder Glasfasernetz deutlich höhere Bandbreiten erzielt werden können. In dem Fall musst du als Vermieter die Installation solche Breitbandanschlüsse dulden.

VDSL ist vorhanden, das hätte er auch machen können. So hat der Mieter sich schön die Hüp in den allgemein Keller hinschrauben lassen mit dem Router und zieht Strom vom allgemeinen Stromnetz! 

Der Verstärker läuft immer über den Allgemeinstrom, da er das Kabelsignal für ALLE Parteien im Haus bereitstellt (sowohl Kabel-TV als auch Kabel-Internet) und hat nichts mit einem Router zu tun.

 

Router werden NICHT in allgemein zugänglichen Flächen installiert, sondern immer in der jeweiligen Wohnung.

 

Und sollte der Kabelanschluss an sich (Zugang zum Breitbandkabelnetz - ohne Kabelgrundgebühr) Inhalt des Mietvertrages sein, dann ist auch die Installation und Abrechnung der Kosten zur Wartung und des Stroms (vom Allgemeinstrom) damit inbegriffen - genau wie auch eine eventuelle Sat-Anlage vom Allgemeinstrom betrieben wird.

 

Offenbar hast du als Vermieter nicht Mal die notwendigen Basics dessen verinnerlicht, was ein Mieter darf und was alles zur Grundausstattung einer Wohnung gehört sowie was du als Vermieter dulden musst.

 

Davon abgesehen kannst du einen Mieter nicht zwingen, VDSL zu nutzen - der Mieter ist bei der Wahl komplett frei.

@reneromann 

Für was benötigtt der Vermieter eine Multimediagestattung, wenn der Mieter trotzdem ungefragt machen kann, was er will?

Du bist im Fehlerfall der Erste, der im Technikausfall nach dem Vermieter ruft, wenn irgendwas am NE4 gestört ist.

 

Ich kenne aus BaWü nur einen Fall vor mehreren Jahren, in dem der Mieter relativ zügig den Rückbau bezahlen musste. Ob der Subunternehmer wegen der nicht autorisierten Arbeit noch einen auf den Hut bekommen hat, ist mir nicht bekannt.

 

Als der Techniker vor 20 Jahren die Internet-Installation gemacht hat, hat dieser gezuckt, als ich auf die Frage nach dem Eigentümer verneint habe 🙂 Dann kam meine Mutter hinterher und sagte, dass sie Eigentümer ist.


@HausHelene  schrieb:

@reneromann 

Für was benötigtt der Vermieter eine Multimediagestattung, wenn der Mieter trotzdem ungefragt machen kann, was er will?

Du bist im Fehlerfall der Erste, der im Technikausfall nach dem Vermieter ruft, wenn irgendwas am NE4 gestört ist.


Bitte vermische nicht unterschiedliche Dinge...

Die Multimediagestattung ist ein separater Vertrag, bei der der Eigentümer VF explizit beauftragt, das Hausnetz in Stand zu setzen - meist mit entsprechend langlaufenden Vereinbarungen, in denen der Wechsel auf einen anderen BK-Betreiber nicht erlaubt ist. Das ist jedoch KEIN Mehrnutzervertrag - beinhaltet also NICHT die Grundgebühren für die Nutzung des Kabelnetzes!

 

Davon abgesehen beinhaltet alleine schon der Anschluss an das BK-Netz, also die Errichtung des HÜP, entsprechende Klauseln, dass der Anbieter zumindest im Rahmen der Wartung an den HÜP und den Verstärker darf, wenn dies für die Erbringung der Dienstleistungen notwendig ist.

 


@HausHelene  schrieb:

Ich kenne aus BaWü nur einen Fall vor mehreren Jahren, in dem der Mieter relativ zügig den Rückbau bezahlen musste. Ob der Subunternehmer wegen der nicht autorisierten Arbeit noch einen auf den Hut bekommen hat, ist mir nicht bekannt.


Mich würde es nicht wundern, wenn der Vermieter damals nicht mal der Errichtung des BK-Anschlusses selbst zugestimmt hat. Sollte hingegen im Mietvertrag der Anschluss an das BK-Netz enthalten sein, dann wäre die Aufforderung vom Vermieter zum Rückbau aufgrund des Mietvertrages ungültig -- immerhin enthält der Mietvertrag dann ja den Zugang zum BK-Netz, der dann entsprechend auch gewährt werden muss (wozu dann auch Verteilanlage und Verstärker gehören, die der Vermieter dann auf seine Kosten unterhalten und erneuern muss).

 

Man kann halt als Vermieter nicht eine Wohnung mit BK-Anschluss vermieten, dann aber die Unterhaltung untersagen - wozu halt auch die Installation der notwendigen BK-Technik gehört. Gleiches gilt auch für DSL-Anschlüsse und für Glasfaseranschlüsse. Wenn ich die Wohnung mit GF-/DSL-/BK-Anschluss vermiete, muss ich auch die dafür notwendigen Anlagen dulden.

 


@HausHelene  schrieb:

Als der Techniker vor 20 Jahren die Internet-Installation gemacht hat, hat dieser gezuckt, als ich auf die Frage nach dem Eigentümer verneint habe 🙂 Dann kam meine Mutter hinterher und sagte, dass sie Eigentümer ist.


Mag ja sein, aber dem Techniker kann es erst einmal völlig egal sein. Wenn du ihn beauftragt hast, bezahlst du ihn auch - er bekommt dafür auch nichts auf den Deckel, wenn du nicht zur Beauftragung berechtigt warst und später die Installation wieder zurückgebaut werden muss. Das geht dann alles auf deine Kappe, weil du in dem Fall schlicht nicht zur Beauftragung berechtigt warst und ohne Vollmacht gehandelt hast -- der Techniker ist nicht verpflichtet, sich die Vollmacht vorweisen zu lassen, sondern darf nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass du der Eigentümer bist oder zumindest über eine Vollmacht verfügst.

@reneromann 

Ich empfehle, einfach mal diesen Vertrag von Anfang an anzuschauen

https://schneider-vodafone-berater.de/wp-content/uploads/2019/07/MMG.pdf

 

Es finden sich übrigens immer wieder, wenn auch selten, Threads zum Thema "Mieter will installieren lassen".

In allen diesen Fällen wurde keine Installation durchgeführt.

Auch bei DSL-Providern läuft das so: Erst mal werden Rechte durch eine einfache Nachfrage überprüft und erst dann geht man ans Werk.

Wenn der Techniker den Mund nicht öffnen kann, macht er was  falsch.

Übrigens wurde einige Monate vor dem Tod meiner Mutter der Stromzähler ausgetauscht. Auch hier stand der Techniker mit gezücktem Ausweis vor der Haustür und fragte nach den Eigentumsverhältnissen.