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Lösung

Angeblich Vertrag gemacht
Andreas0105
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo, mit was für Machenschaften arbeitet Vodafone?

Ich hatte ein GigaTv Receiver zu geschickt bekommen.Den habe ich zurück geschickt auch  eine Bestätigung erhalten das es Widerrufen und kein Vertrag zustande kam.

Dann kam ein neuer Receiver den habe ich auch zurück geschickt mit Widerruf. 

Dann kam noch einer und ich habe dir Annahme verweigert und nun soll ein Vertrag zustande gekommen sein weil ich nicht widerrufen habe.

Nun kam auch eine Abbuchung ohne Rechnung die ich zurück gebucht habe. Dann kam eine Mahnung ich solle mit Mahngebühren zahlen.

Habe mit dem Kundenservice geschrieben und die sagen ich hätte Kündigen müssen.

Was soll ich kündigen einen Vertrag der nicht zustande kam weil ich das Gerät ohne Annahme zurück geschickt habe?

Das sind ja schon *piep*ische Absichten.

Ich habe gelesen das es schon öfter vor kam und der Verbraucherschutz auch schon dabei ist.

Und ich werde jetzt einen Anwalt dazu ziehen und wegen versuchten xxx klagen.

4 Antworten 4
Sigi-DD
SuperUser
SuperUser

Hallo Andreas0105,

hast Du den Widerruf auch an die vorgegebene Adresse und in der vorgesehenen Form gesendet? Wenn Du den Widerruf nur in das Paket mit der Box gelegt hast, dann ist der Wirkungslos.

Viele Grüße Siegmar

reneromann
SuperUser
SuperUser

Und eine Nichtannahme ist ebenfalls kein Widerruf...

 

Ganz im Gegenteil - mit einer Nichtannahme läuft die Widerrufsfrist sogar ab dem Moment der Nichtannahme, weil man ja die Chance gehabt hätte, vom Widerrufsrecht zu erfahren und dies wahrzunehmen. Man befindet sich dann im Annahmeverzug...

AdlerAuge
Giga-Genie
Giga-Genie

Es scheint, als würde hier etwas Verwirrung herrschen. Der Kunde hat deutlich kommuniziert, dass er keinen Vertrag in Auftrag gegeben hat. In diesem Fall gibt es keinen Grund für eine Maßregelung des Kunden. Ohne eine beidseitige Vereinbarung kann kein Vertrag zustande kommen, und daher gibt es auch keinen Anlass für einen Widerruf.

 

Natürlich kann der Kunde einen Widerruf auslösen, damit er mit Vodafone weniger Probleme bekommt, aber müssen tut er gar nichts.


@AdlerAuge  schrieb:

Es scheint, als würde hier etwas Verwirrung herrschen.


Nein, hier herrscht keine Verwirrung.

 


@AdlerAuge  schrieb:

Der Kunde hat deutlich kommuniziert, dass er keinen Vertrag in Auftrag gegeben hat.


Du unterstellst diese Aussage -- ich wäre -selbst wenn der vermeintliche Kunde dies hier so schreibt- deutlich vorsichtiger mit dieser Annahme. Da wir nicht wissen, wie genau der (vermeintliche) Vertrag geschlossen wurde, ist es müßig darüber zu diskutieren, ob wirklich vom Gegenüber kein Vertragsschluss angenommen werden konnte - schließlich war niemand von uns dabei -und- wir haben hier nur die Aussage des Kunden und nicht des Gegenübers.

 

Einfach mal so aus heiterem Himmel verschickt Vodafone ja keine Geräte - da muss irgendwas vorher gewesen sein...

 


@AdlerAuge  schrieb:

In diesem Fall gibt es keinen Grund für eine Maßregelung des Kunden.


Da du nicht weißt, was vorher gewesen ist -- und da unterscheiden sich die Aussagen beider Seiten meist ziemlich stark -- würde ich nicht davon ausgehen wollen, dass da wirklich nichts war. Denn zumindest bei mir kam noch nie etwas an, bei dem nicht vorher Kontakt in irgendeiner Weise stattfand.

 


@AdlerAuge  schrieb:

Ohne eine beidseitige Vereinbarung kann kein Vertrag zustande kommen, und daher gibt es auch keinen Anlass für einen Widerruf.


Und hier liegt der Knackpunkt in deiner Argumentation:

Du unterstellst, dass da nichts gewesen sei -- weil jemand das hier so reinschreibt. In Realität ist aber meist schon etwas gewesen -- und sei es die Frage "möchten Sie nicht mal GigaTV ausprobieren" bei der Meldung einer Störung. Wenn man da "kann ich ja mal probieren" sagt, ist das schon ein Vertragsschluss...

 


@AdlerAuge  schrieb:

Natürlich kann der Kunde einen Widerruf auslösen, damit er mit Vodafone weniger Probleme bekommt, aber müssen tut er gar nichts.


Doch - muss er schon. Entweder er muss widerrufen -oder- er muss eine Anfechtung wegen Irrtums auslösen.

Das der Widerruf hier wesentlich einfacher als eine Anfechtung ist, dürfte jedem klar sein.

 

Ein "Aussitzen" funktioniert in der Realität nicht, weil die Gegenseite meist irgendwelche Indizien/Beweise für einen vermeintlichen Vertragsschluss vorweisen kann -- denn einfach so schickt Vodafone keine Receiver durch die Welt. Und irgendwie muss Vodafone dann ja auch an die Kundendaten gekommen sein - denn auch dort: Bank- und Adressdaten fliegen auch nicht einfach so durch die Welt...