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Frage

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Antwort

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Lösung

Anforderung der Entschädigung nach §58 TKG bei Totalausfall für 5 Tage
RRallye
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo zusammen,

ich hatte vor 6 Wochen einen Totalausfall meines DSL-Anschlusses für 5 Tage (18.05. ca. 16 Uhr bis zum 23.05. ca. 22 Uhr).

Das Störungsticket wurde am 19.05. morgens erstellt, daher besteht nach §58 TKG Anspruch auf Entschädigung 20€ (je 5€ für den 21. + 22.05. sowie 10€ für den 23.5.).

Allerdings scheint Vodafone diese Entschädigung nicht automatisch zu verrechnen.

Weiß jemand, wie solche Forderungen unkompliziert (eventuell per Web-Maske) angefordert werden können?

3 Antworten 3
reneromann
SuperUser
SuperUser

Woran lag denn der Fehler?

Und wurde ein Technikertermin auf dein Veranlassen nach Hinten verlegt?

 

Hintergrund: Wenn der Fehler im Bereich des Kunden liegt und/oder der Kunde durch Verzögerung des Technikereinsatzes die Störungsdauer selbst künstlich verlängert, gibt's keine Entschädigung.

Woran es genau lag, weiß ich nicht.

Telefonisch hat man mir am 20.5. gesagt, dass es eine überregionale Störung wäre, die Techniker da schon dran wären, die aber nicht sagen können, wie lange das dauert.

Die Störung war aber definitiv irgendwo außerhalb meines Anschlusses, sodass kein Technikertermin bei mir Zuhause notwendig war.

Andre
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo RRallye,

es freut mich , dass der Anschluss wieder läuft. Tut mir leid, dass das länger gedauert hat.
Hier findest Du alle Kontaktmöglichkeiten. Der Weg übers Kontaktformular dürfte der "Web-Maske" noch am ähnlichsten sein.
Es kann aber durchaus etwas dauern bis Du auf die Anfrage dort Deine Antwort bekommst.

Am einfachsten wird der Weg über die Hotline.

Gutschriften im Störungsfall werden nicht automatisch gebucht. Da hier der Agent den kompletten Störungszeitraum überblicken kann , kann er dann auch die Erstattung nach TKG für Dich buchen.

VG;

Andre

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