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weiter zahlen ohne Gegenleistungen
Jobuer
Daten-Fan
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hallo, mit meinem Mobilfunkanbieter vodafone war ich eigentlich viele Jahre zufrieden. Allerdings mußte ich im Juli 2021 von der Stadt auf das Land ziehen und habe dort in dem gesamten Haus und auf dem Grundstück absolut keinen Empfang. Ich bat darum aus diesem Grund den Vertrag fristlos zu kündigen, Antwort war, das eine fristlose Kündigung aus diesem Grund nicht möglich ist und man kündigte meinen Vertrag für Juli 2023 !!! Ich finde das unmöglich, und fragte meine Schwägerin (sie ist Anwältin), sie sagte ich solle es erst noch einmal bei vodafone probieren, bevor sie Geschütze auffährt. Es gibt wohl einen Verbraucherschutz § welcher klar festlegt, das man für eine vertraglich festgesetzte Leistung, welche man unverschuldet nicht erhält, vom Vertrag zurücktreten kann und nicht dafür bezahlen muß.

 

Ja, nun bin ich mal gespannt.

 

Edit: @Jobuer Beitrag vom Community- ins Mobilfunk-Board verschoben.

8 Antworten 8
reneromann
SuperUser
SuperUser

Da dein Mobilfunkvertrag keinerlei Aussagen zu bestimmten Orten enthält, gibt es -im Gegensatz zum Festnetz- keinerei Sonderkündigungsrecht, wenn du selbst an einen Ort ziehst, der mobilfunkmäßig nicht erschlossen ist.

Denn den Grund für die Nichtnutzbarkeit lieferst du mit deinem Umzug selbst - nicht Vodafone.

 

Und wenn deine Schwägerin nicht mal die notwendigen Paragraphen benennen kann, sondern vage mit "Verbraucherschutzparagraph" anfängt, kann das nur voll nach hinten losgehen. Nur so - die derzeitige Rechtslage gilt schon seit mind. 5 Jahren - und selbst die Verbraucherschutzorganisationen haben noch keine entsprechenden Klagen eingereicht, weil die Aussicht auf Erfolg eher gering bis nicht vorhanden sind. Wie dann eine Wald-und-Wiesen-Anwältin, die nicht mal auf Telekommunikationsrecht spezialisiert ist, hier einen Gewinn erzielen will, wenn selbst Fachanwälte dies nicht hinbekommen, erschließt sich mir nicht.

 

Und wie gesagt: Ein "unverschuldet nicht erhalten" liegt nicht vor - du hast den Grund für die Nichtnutzbarkeit selbst gelegt.

Dieter1950
SuperUser
SuperUser

Mein Vorgänger hat dir ja schon erläutert warum du keine Aussicht auf Erfolg hast. Dem kann ich nur voll umfänglich zustimmen. Zum einen bist du du umverschuldet in diese Situation geraten sondern es war alleine deine Entscheidung umzuziehen und nicht VF. Es es würde mich überraschen, wenn du keinen Mobilfunk empfangen könntest. Und lass das drohen hier bitte sein. Das ist nicht der richtige Ort dafür. Hier bist du in einem Kunden helfen Kunden Forum.

Ein Nachtrag noch: Du kannst den VErtrag ja durchaus weiterhin nutzen - jedoch vielleicht nicht an deinem Wohnort. Nur garantiert dir bei einem Mobilfunkvertrag kein Anbieter, dass du überall in Deutschland jederzeit Empfang hast - da aber im Vertrag kein Leistungsort hinterlegt ist, sondern Mobilfunk -alleine schon wie der Wortteil "Mobil" besagt- eben nicht ortsgebunden ist, hast du schlichtweg Pech gehabt.

 

Du kannst die vertraglich gebotenen Leistungen ja durchaus an anderen Standorten nutzen - insofern ist die Aussage "ohne Gegenleistung" schlichtweg falsch. Plus das es mittlerweile ja z.B. mit WiFi-Calling schon Möglichkeiten gibt, den Vertrag auch abseits des Mobilfunknetzes zu nutzen.

Nun mal ehrlich Jungs, die rechtliche Frage mag ja geklärt sein. Wenn aber Vodafone kein Verständnis aufbringen kann das jemand umziehen musste und da er dort kein Empfang hat den Vertrag als nutzlos ansieht, dann muss man doch fasst sagen OK, das ist auch für die Zukunft generell der falsche Anbieter, egal ob Erreichbarkeit oder nicht.

Gesetz hin oder her, wenn es wirklich so ist und das kann ja Vodafone sicherlich prüfen, gehört hier eine Kulanzlösung her. Es geht ja nicht darum das der mit 0 Kosten rausgeht, sondern darum eine Lösung zu schaffen die für beide Seiten zufriedenstellend ist und wo sich der Kunde sagt, OK wenn hier Vodafone mal wieder geht, dann nehme ich die auch gerne.

@schlawiner01 Kulanz kann man nicht erzwingen - und da kommt es auch ganz auf die Formulierung drauf an, ob Kulanz gewährt wird oder ob Kulanz abgelehnt wird.

 

Wer da mit "ich hör jetzt auf zu zahlen" kommt und eventuell noch mit Anwalt/BNetzA/Verbraucherschutz droht, darf sich nicht wundern, wenn VF da keine Kulanz walten lässt. Wer hingegen ein sachlich vernünftiges Angebot macht (z.B. Zahlung aller ausstehenden Raten für das Mobiltelefon PLUS anteilige Zahlung der Grundgebühr für die restliche Laufzeit) und freundlich fragt, dürfte eher ernst genommen werden.

 

Zumal ja hier der Vertrag auch ganz frisch sich verlängert haben muss, wenn im Juli '21 umgezogen wurde und die Kündigung erst zu Juli '23 greifen soll - das wären ja eben jene 2 Jahre maximale Laufzeit. Und da muss sich der Kunde dann schon fragen lassen, was das soll, wenn er gerade nicht mal 1 oder 2 Monate vor dem Umzug mit dem Wissen um diesen Umzug den Vertrag verlängert, ggfs. sogar noch ein neues Telefon mitnimmt, um dann nocht mal 2 Monate (falls überhaupt) später mit einer Sonderkündigung um's Eck zu kommen.

@reneromann 

 

Ich habe in meinen 10 Jahren Vodafone noch keinen Mitarbeiter am Telefon gehabt welcher hier jemals auf einen Kulanzantrag eingegangen ist. Da kann man nett sein, da kann man bös auftreten, hier kommt man einfach zu nix.

 

Persönlich gesehen wäre für mich hier der Anfang, sich daran zu Orientieren ob der Kunde ein neues Endgerät erhalten hat oder nicht. Hat er muss er, den noch nicht subventionierten Wert bezahlen, oder sich für eine Vertragsverlängerung abfinden.

 

Ich bin aber hier persönlich der Meinung, das es hier, wie damals bei der, bei der Post verlorenen Fritzbox, wo ich nach einer Nutzung von 5 Jahren immer noch 130 € bezahlen durfte. Genauso wie die leidige Diskussion mit den Zahlungsgebühren (Ihr Vertrag stammt von vor 2018, dann zur Kasse bitte) bei Vodafone keine Regelung gibt.

Kulanzanträge stellt man schriftlich... die Mitarbeiter am Telefon sind dafür i.d.R. nicht entscheidungsbefugt...

Dann probier das einmal, außer eine Erklärung warum man nicht darauf eingehen muss, erhälst im Regelfall nichts. Warum eigentlich schriftlich, die Zeit des schriftlichen ist schon lange abgelaufen, das bemerkt man besonders bei Vodafone. Man bekommt zwar eine Bestätigung des Einganges, aber man kann froh sein wenn auf 50% des niedergeschriebenen eingeht. Ein modernes Unternehmen halt.