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Abbuchungen ohne Vertrag
Nu2
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo zusammen, mit Entsetzen habe ich festgestellt, dass seit Monaten monatlich 19,98 Euro mit der Kundennummer XXX mein Konto belastet wird. Laut Kundenservice seien es Kosten für Giga TV App. Ich habe hierfür nie einen Vertrag abgeschlossen und auch keine Unterlagen dazu. Auch ist mir bislang nie eine Rechnung von Vodafone geschickt worden. 

 

Ich habe den Vertrag umgehend gekündigt und fordere Sie auf mir die gesamten Abbuchungen umgehend zurück zu erstatten. 

Mehrere Telefonate beim Kundenservice waren bislang erfolglos. Jedesmal wurde ich von einem Berater zum nächsten verwiesen. Keiner konnte mir zu dem Vertrag Informationen geben. 

 

Es ist für Kunden unglaublich intransparent und frustrierend zugleich. Aufgrund der aktuellen Schwierigkeiten überlege ich mir tatsächlich, ob ich die weiteren Verträge bei Vodafone überhaupt noch laufen lasse. 
Inzwischen hat sich ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet um die Kosten einzufordern. Bislang fehlt jegliche Stellungnahme seitens Vodafone. 

Was kann ich in dem Fall machen?

 

Persönliche Daten aus Datenschutzgründen gelöscht 

2 Antworten 2
andreasabaad
SuperUser
SuperUser

@Nu2  schrieb:

Was kann ich in dem Fall machen?

 


Dich an das Inkasso-Unternehmen wenden, da Vodafone jetzt bereits raus ist.

reneromann
SuperUser
SuperUser

Woher kommt eigentlich immer diese irrige Annahme, Vodafone (oder auch andere Anbieter) müssten den Leuten Rechnungen und Mahnungen zuschicken? Wenn -wie bei vielen Online-Dienstleistungen- eine Online-Rechnungshinterlegung im Kundenkonto vereinbart ist, erfüllt dies die gesetzlichen Anforderungen. Da muss nichts per Post kommen...

 

Und auch die Vertragsunterlagen müssen nicht per Post zugeschickt werden - da reicht auch eine einfache E-Mail aus -- sogar eine Hinterlegung im Kundencenter ist ausreichend, wenn der Zugang bereits verifiziert wurde.

 

Plus das es eine Rechnungsprüfungspflicht gibt - Rechnungen (und damit auch Zahlungen) sind unverzüglich zu prüfen - und "unverzüglich" heißt garantiert nicht erst nach Monaten oder gar Jahren. Eine Rückforderung über einen längeren Zeitraum, nur weil man sich (vermeintlich) an nichts erinnern kann, sieht der Gesetzgeber da auch nicht vor.