TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
Frage
Antwort
Lösung
am 01.03.2022 18:54
Hallo,
ich würde gern zu CableMax wechseln. Ich benötige aber eine IPV4 Adresse, da ich im Homeoffice über einen VPN-Zugang arbeite. Ist das möglich?
Kann ich meine eigene Fritzbox 6490 Cabel weuter betreiben?
Andrea
am 01.03.2022 19:20
@a__s Eine 6490 reicht für den Vodafone Cable Max 1000 nicht aus - mindestens eine 6660 oder 6591 benötigst du.
Eine IPV4 gibt es nur in einen Bussines Vertrag gegebenfalls kannst du wenn du aus Bawü, Hessen oder NRW kommst Dual Stack dir Buchen lassen.
03.03.2022 18:34 - bearbeitet 03.03.2022 18:38
Geht die 6490 gar nicht? Ich würde die vorhandene erst mal nutzen wollen, auch wenn ich nicht die volle Bandbreite nutzen kann, bis ich eine neue kaufe.
Ich wohne in Sachsen. Kann man da auch DualStack bekommen ohne Businessvertrag?
am 03.03.2022 18:47
Die Fritz!Box 6490 Cable unterstützt DOCSIS 3.1 nicht. Für die GB Tarife ist dieser Router nicht zugelassen.
am 16.08.2022 18:37
@CE38 schrieb:Die Fritz!Box 6490 Cable unterstützt DOCSIS 3.1 nicht. Für die GB Tarife ist dieser Router nicht zugelassen.
Ich hatte gerade einen Mitarbeiter der Vodafone-Hotline dran, der mir mehrfach bestätigte, dass meine eigene 6490 bei einem Wechsel auf Cable Max 1000 weiter funktionieren würde. Das Gespräch wurde aufgezeichnet.
16.08.2022 18:45 - bearbeitet 16.08.2022 18:57
Wenn ihr meint, dass ihr die 6490 weiterhin verwenden wollt, dann macht das.
Klar könnt ihr diese für den Gbit Anschluss nehmen, ihr habt dann aber nur 24 DS Kanäle, wenn ihr DVB-C verwendet gar nur 20 aber vor allem kein DOCSIS 3.1. Damit belastet ihr das Segment extrem. Und man sollte eben nicht alles glauben, was man an der Hotline für Auskünfte bekommt.
Im Vodafone West Gebiet könntet ihr bei einem Gbit Tarif die 6490 gar nicht mehr freischalten, weil diese dafür nicht zugelassen ist.
Und eine Gesprächsaufzeichnung hilft da auch nicht weiter, weil das nur für Schulungszwecke verwendet wird und man da als Nachweis gar nicht drankommt.
Gruß Kurt