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Lösung

Preiserhöhung
Sturm123
Daten-Fan
Daten-Fan

Ich habe die Woche eine Email zur Preiserhöhung bekommen. Mein Vertrag läuft aber seit 8 Monaten. Hat Vodafone keine Preisbindung für die Mindestlaufzeit von 24 Monaten?

Wenn ich den Vertrag jetzt kündige und neu abschließe bieten Sie auch die ersten 24Monate wieder für 39€ statt 44€ an. Aber meine Restmonate wollen sie jetzt mit den 44€ berechnen.

27 Antworten 27
AdlerAuge
Giga-Genie
Giga-Genie

Einen neuen Vertrag an der gleichen Adresse kannst du erst nach drei Monaten wieder zu Neukunden Konditionen abschließen, also macht eine Kündigung aus diesem Grund keinen Sinn.

Peter_Co
Giga-Genie
Giga-Genie

Eine solche Preisbindung gibt es unter bestimmten Voraussetzungen (leider) nicht:

 

a) im Vertrag gibt es eine Preisanpassungsklausel,

b) der Anbieter kann die Preiserhöhung objektiv begründen,

c) der Anbieter gewährt ein Sonderkündigungsrecht.

 

Dürfte hier in allen Punkten vorliegen. Ja, auch in Punkt (b) - schließlich klagen wir ja alle darüber, dass alles teurer wird, das trifft natürlich auch auf Firmen wie VF zu.

@Peter_Co 

Nein, das glaube ich nicht - eine Preisanpassungsklausel kann meiner Meinung erst zum bzw. nach Ablauf der Mindestlaufzeit greifen. Andernfalls kann man sich die Mindestlaufzeit ja auch gleich sparen, weil man sich nicht an die eigenen Vertragsbedingungen gebunden fühlt -- gleiches Recht für beide Seiten! Auch ein (vom TKG gefordertes!) Sonderkündigungsrecht ändert nichts daran, dass Vodafone in dem Fall vorzeitig vertragsbrüchig wird, wenn die Preise vor Ablauf der MVLZ erhöht werden sollen.

 

Es liegt am Anbieter, die Preise auskömmlich zu kalkulieren - und gerade vor 8 Monaten waren die Energiepreise schon durch die Decke geschossen, insofern greift die Argumentation mit "die Energiepreise haben sich erhöht" nicht. Das könnte man maximal für Verträge von vor Mitte 2021 gelten lassen - die jetzt aber schon aus der Mindestlaufzeit raus sind.

@reneromannDa täuschst du dich, leider. Es gibt wie gesagt eine Voraussetzungen (u.a. gehört dazu auch, dass die Preisanpassungsklausel in beide Richtungen vereinbart werden muss, sprich: wenn die Kosten des Anbeiters sinken, muss dies auch weitergegeben werden), aber eine Anpassung ist - wenn wie hier wirksam vereinbart - jederzeit während einer Vertragslaufzeit möglich. Siehe z.B. hier:

 

https://www.ra-*piep*.de/preisanpassungsklausel-preiserhoehung-bei-dauervertraegen.htm

@Peter_Co 

Dazu müsste aber Vodafone transparent über die Zusammensetzung der Preise informieren - was sie eben nicht machen. Es müsste also konkret benannt werden, dass sich die Energiekosten -mit Quellenangabe- um x % erhöht haben und die Energiekosten y% der Vertragsgrundgebühr ausmachen - dann kann auch nur um jenen Anteil x * y erhöht werden.

 

Da VF jedoch kein Interesse daran hat, die genaue Kalkulation offenzulegen, sondern pauschal mal 5 € ansetzt - und zwar unabhängig von der Grundgebühr des Vertrages - dürfte schon die Frage sein, inwiefern hier die notwendige Transparenz gegeben ist und es nicht einfach willkürlich irgendein Preis genannt wird.

@reneromann Dann schlage ich vor, dass jemand klagt, wir werden ja das Ergebnis sehen. Es geht ja auch nicht nur um die Energiekosten, auch Preisanstiege bei anderen Kostengruppen, von Ersatzteilen, Bauleistungen, Hardwareinvestitionen sind mögliche Gründe. Und da gibt es Bereiche, die noch stärker gestiegen sind als reine Stromkosten. Bekannte von uns beglückwünschen sich gerade selbst dreimal täglich, dass sie eine größere Baumaßnahme vor anderthalb Jahren durchführen ließen - heute wäre der gleiche Auftrag 50% teurer.

Vodafone "gewehrt" bei dieser Aktion ein "Sonderkündigungsrecht". Das macht Vodafone ganz sicher nicht aus Nächstenliebe.

 

Finanziell wäre es Vodafone sicherlich möglich den Vertrag laut mind. Vertragslaufzeit einzuhalten... Aber wer wird deswegen schon klagen? Selbst wenn, wird Vodafone mit der Aktion vs. mit den Kunden die nicht Klagen, immer noch Millionen (Euro) von Gewinn machen. 

 

Falls ich betroffen wäre (bin aus der mind. Vertragslaufzeit schon raus), würde ich Vodafone schriftlich zur Einhaltung des Vertrages auffordern. Eventuell kalkuliert Vodafone das ein, und lenkt entsprechend ein. 

 

Bezüglich Neukunden Angebote, kann man so etwas natürlich auch auf den Lebenspartner abschließen. Dieser kann auch Untermieter sein, damit wäre es nicht mehr der gleiche Haushalt. Auf jedem Fall wird Vodafone das nicht überprüfen. 

 

 

Ich habe eine MVLZ bis Mai 2024 zusätzlich mit einem vereinbarten Rabatt.

Ich habe Vodafone informiert, dass für mich als Endkunden alles teurer wird, und ich daher nur noch 10€ für meinen Anschluss zahlen werde.

Bin gespannt was sie antworten. 🙂

Eine Frechheit ist es, bestehende Verträge preislich anzupassen.

Wenn die mir die Preise wirklich erhöhen, sollen die mir kündigen, dann klage ich den verhandelten Rabatt für die Restlaufzeit und alle Wechselkosten ein.

Du hast den Vertrag inklusive der AGB unterschrieben, und in denen ist eine anscheinend gesetzeskonforme Preisanpassungsklausel enthalten. Du kannst ja versuchen, wegen Intransparenz der Preiserhöhung zu klagen, eigentlich der einzig angreifbare Punkt - allerdings nimmst du dir selber den Wind aus den Segeln, da du ja schreibst, dass alles teurer wird. Glaubst du, dass das ausgerechnet auf VF nicht ebenfalls zutrifft?