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Lösung

Nach langer Störung mit Fristsetzung gekündigt und jetzt fängt der Ärger erst richtig an.
Redford
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo,

im Homeoffice habe ich dem Business Kabelanschluss 1000 seit Anfang letzten Jahres in Betrieb. Nach ständigen nervenden Problemen waren wir Ende Mai von einer 'Großraumstörung betroffen. Alle Informationen über den weiteren Verlauf musste ich erfragen. Nach dem 4.6.2022 war der Internetanschluss dann gänzlich unbrauchbar. 

 

Mir wurde bei Telefonaten auch keine Hoffnung mehr auf eine Lösung gemacht und immer nur den Joker Großraumstörung bemüht. Ich habe dann eine Frist zur Behebung der Probleme bis zum 10 Juni gesetzt und ansonsten die fristlose Kündigung angedroht. Dieses Schreiben wurde auch erhalten und es gab eine Rückfrage zu Vertragsdaten. Bis zum 10. Juni habe ich täglich den Stand der Reperaturen erfragt und es gab nie eine konkrete Information. (außer Großraumstörung besteht weiter)

 

Folglich habe ich am 13.6.2022 mit Versandnachweis gekündigt. Zeitgleich habe ich die Kabelbox abgebaut und zurückgesendet. Gestern erhielt ich die Information dass die Fachabteilung die fristlose Kündigung ablehnt - ohne die Angabe eines Grundes. Vorher hatte ich schon versucht die Rufnummer an einen anderen Dienstleister zu übertragen. Erst zweimal nicht gefunden, beim dritten Mal zum regulären Kündigungstermin im Februar 2023 zugesagt.

 

Es gab zu keinem Zeitpunkt ein Hilfeangebot in Form von mobilem Internet oder Gutschrift etc. Jetzt werden uns Steine in den Weg gelegt, in der Hoffnung bei diesem nicht so hohen Restbetrag für 7 Monate würden wir schon klein beigeben. Hier wird das Recht mit Füssen getreten und es gibt keinerlei Kundenorientierung und Hilfestellung. 

 

Wenn die Firma Vodafone nicht in Kürze vernünftig reagiert, bleibt mir leider nur der Weg über einen Anwalt.

 

Sorry für den langen Beitrag - es hilft aber den Ärger auch Anderen mitzuteilen.

Viele Grüße

Redford

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

@Gelöschter User Es gibt keine gesetzliche Bestimmung dafür, wie lange die Frist sein muss. Das Gesetz räumt ja sogar ein, dass unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt keine Frist gesetzt werden muss. Ohne zu definieren was unter den "besonderen Umstände" in zu verstehen ist die gem. § 314 Abs. 2 Satz 3 BGB die Fristsetzung entbehrlich machen. § 314 BGB - Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund - dejure.org

Das ist eine Einzelfallentscheidung, die letztendlich ein Gericht zu treffen hat. Also dass genau diese Kündigung vom Gericht als unbegründet gesehen würde, kann mit Sicherheit niemand sagen. 

Ich glaube auch nicht, dass VF, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird, überhaupt das Prozessrisiko eingeht. Da findet sich schnell eine "kulante" Lösung. 

P.S. Ob eine Großraumstörung "höhere Gewalt" ist, die VF exkulpiert, müsste VF auch erst mal beweisen. 

@Redford Nachdem auch eine Kündigung nach § 314 BGB bei Zugang wirksam ist, könnte man die Zahlungen einstellen und in letzter Konsequenz abwarten, bis ein Mahnbescheid kommt. Widerspricht man diesem mit der Begründung, dass die Forderung keine rechtliche Grundlage hat, liegt es an der Gegenpartei nachzuweisen, dass die Grundlage sehr wohl exisitiert, weil nämlich die Kündigung rechtswidrig ist. Dann entscheidet letztendlich ein Gericht.

Hat natürlich ein enormes Risikio, so dass man sich wenigstens mal beraten lassen soll, wenn man nicht gleich einen Anwalt ein Mandat erteilt.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

9 Antworten 9
reneromann
SuperUser
SuperUser

4.6. bis 10.6. sind gerade mal 4 Werktage für die Behebung - die gesetzte Frist dürfte, gerade wenn sie aufgrund etwaiger Postlaufzeiten noch viel später eingeht, viel zu kurz sein.

 

Normalerweise spricht man da mindestens von 2 Wochen bei einer Fristsetzung ab Eingang des Schreibens - auch wenn es natürlich blöd klingt...

 

Und wenn vor dem 04.06. keine Störungsmeldungen abgesetzt wurden, dann sieht die Sache noch viel schlechter aus...

 

Übrigens wird dir auch ein Anwalt nicht viel mehr sagen können - wenn deine Fristsetzung zu kurz ist, ist sie rechtlich unwirksam und damit stehst du wieder am Anfang...

@Redford Wie soll das denn geschehen

"Wenn die Firma Vodafone nicht in Kürze vernünftig reagiert, bleibt mir leider nur der Weg über einen Anwalt." 

Dass die Moderatoren hier etwas machen können, halte ich fast für ausgeschlossen. 

" Gestern erhielt ich die Information dass die Fachabteilung die fristlose Kündigung ablehnt"

Wie hat man dich denn informiert?

Im übrigen kann eine Kündigung nicht "abgelehnt" werden. "Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige, einseitige, rechtsgestaltende Willenserklärung" 

Ich könnte mir gut vorstellen, dass ein Brief mit Kopf einer Kanzlei einer "kulanten Lösung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" sehr förderlich wäre. Ein Anwalt würde sicher auch die (berechtigten ) Einwände von @reneromann  entkräften.

@reneromann 

@Díaz_de_Vivar 

Bei Business gibt es erheblich kürzere Entstörzeiten.

 

@HausHelene 

Entstörzeiten haben aber nichts mit einer (rechtlichen) Fristsetzung für eine Kündigung aus wichtigem Grund zu tun.

 

Davon abgesehen sind die Entstörzeiten bei Business-Tarifen im Kabelnetz trotzdem eher "dürftig", weil sowohl Nächte sowie Sonn- und Feiertage nicht mitgezählt werden. Wenn also am 04.06. (Samstag) eine Störung auftritt, kann selbst mit den kürzeren Entstörzeiten des Businesstarifs eine Entstörung am Dienstag, 07.06., noch innerhalb der Fristen liegen - da sowohl Sonntag als auch Pfingstmontag (Feiertag) nicht reinzählen. Und dann kommt da auch immer die Frage, ob die Störung nicht im Bereich des Kunden lag (z.B. Hausverstärker ohne Strom, Kabel innerhalb des Hauses bei Bauarbeiten beschädigt o.ä.) - dann fällt eine Kündigung ebenfalls flach.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Stimmt, bei Business gibt es kürzere Entstörzeiten, soweit richtig. Allerdings ist eine Großraumstörung mit höherer Gewalt gleichzusetzen. Egal jetzt, ob ein Bagger mal wieder dein Hauptkabel gekillt hat oder Tiefbauarbeiten zur Behebung nötig sind (zu denen erst einmal eine Baugenehmigung erteilt werdenmuss - Vodafone kann nicht einfach zu buddeln beginnen), du kannt dich auf den Kopf stellen, mit den Füßen wackeln und mit dem großen Zeh in der Nase popeln, es dauert die Zeit, die es dauert.

Die Fristsetzung war definitiv zu kurz - da hilft auch kein Anwalt, und es kommt auch darauf an, wie gekündigt wurde. Eine Kündigung aus wichtigem Grund wird bei derart kurzer Frist immer abgelehnt werden.

Redford
Daten-Fan
Daten-Fan

Danke für die Antworten. Diese Fristsetzung war vielleicht kurz, jedoch aus meiner Laiensicht gerechtfertigt:

 

Protokoll der Fehlermeldungen
  1. Meldung 17 Januar 2022
  2. Meldung 27 April 2022
  3. Meldung 8 Mai 2022
  4. Meldung 31 Mai 2022

Tägliche Rückfragen führten bei mir zu dem Eindruck, dass es keine Hoffnung auf eine Lösung gibt. Nachbarn in meiner Umgebung waren von der Großraumstörung nicht betroffen. Ich denke der Grund Großraumstörung ist eine gute Grundlage um rechtliche Probleme zu vermeiden. 

Wenn einem keine Termine zur Fehlerbehebung mehr genannt werden, bekomme ich den Eindruck dass es  für die Zukunft keine Verlässlichkeit für den Kabelanschluss gibt. Ist vermutlich ein lästiger Einzelfall. Keinerlei Hilfsangebote für die Störungszeit passen da gut ins Bild.

Was soll ich als Kunde denn noch machen, wenn ich in so eine aussichtslose Situation komme?

 

Auch wenn ich eventuell nicht 100 % nach gesetzlichen Vorgaben gehandelt habe, so geht man nicht mit seinen langjährigen Kunden um. 

VG

Redford

 

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Was du machen sollst? Dich an die gesetzlichen Regelungen halten, und wenn dir diese nicht bekannt sind, dann zur Verbraucherberatung gehen, aber nicht nach eigenem Gutdünken handeln

@Gelöschter User Es gibt keine gesetzliche Bestimmung dafür, wie lange die Frist sein muss. Das Gesetz räumt ja sogar ein, dass unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt keine Frist gesetzt werden muss. Ohne zu definieren was unter den "besonderen Umstände" in zu verstehen ist die gem. § 314 Abs. 2 Satz 3 BGB die Fristsetzung entbehrlich machen. § 314 BGB - Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund - dejure.org

Das ist eine Einzelfallentscheidung, die letztendlich ein Gericht zu treffen hat. Also dass genau diese Kündigung vom Gericht als unbegründet gesehen würde, kann mit Sicherheit niemand sagen. 

Ich glaube auch nicht, dass VF, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird, überhaupt das Prozessrisiko eingeht. Da findet sich schnell eine "kulante" Lösung. 

P.S. Ob eine Großraumstörung "höhere Gewalt" ist, die VF exkulpiert, müsste VF auch erst mal beweisen. 

@Redford Nachdem auch eine Kündigung nach § 314 BGB bei Zugang wirksam ist, könnte man die Zahlungen einstellen und in letzter Konsequenz abwarten, bis ein Mahnbescheid kommt. Widerspricht man diesem mit der Begründung, dass die Forderung keine rechtliche Grundlage hat, liegt es an der Gegenpartei nachzuweisen, dass die Grundlage sehr wohl exisitiert, weil nämlich die Kündigung rechtswidrig ist. Dann entscheidet letztendlich ein Gericht.

Hat natürlich ein enormes Risikio, so dass man sich wenigstens mal beraten lassen soll, wenn man nicht gleich einen Anwalt ein Mandat erteilt.

Da hier die Lösung markiert wurde, schließe ich jetzt ab. Wenn wieder mal Fragen oder Anliegen auftauchen, eröffne einfach einen neuen Thread im richtigen Board.