Kabel: Tarife & Rechnung

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Kabelanschluss möglich?
LindenRichie63
Smart-Analyzer

Plane evtl. Cable DSL Vertrag abzuschliessen.

In der Wohnung keine Kabeldosen, sondern SAT Anlage.

Mehrfamilienhaus, ich im 4 Stock

Im Keller alter totgelegter KMG Kabel-Anschluss von 1997. Steckdose und Erdung liegt noch am alten Kabelanschluss an. Drumherum Kabelsalat...

Kann ich den Vertrag abschliessen, bzw. stellt dann Vodafon die Technik bis in meine Wohnung kostenfrei her?

 

Edit: @LindenRichie63  Titelthema angepasst. Gruß Kurtler

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15 Antworten 15
Kurtler
SuperUser

Ich würde erstmal die Verfügbarkeitsabfrage probieren, was die zu deiner Adresse sagt.

 

Und DSL Kabel gibt es nicht. Sondern entweder DSL oder eben Kabel.

 

Weiterhin, würde ich vorab erstmal abklären, was dein Vermieter dazu sagt, der muss das nämlich auch genehmigen, dass VF einen Anschluss schalten kann. Dann musst du mit ihm auch noch abklären, ob er entsprechende Umbaumaßnahmen erlauben würde. Hier würde ja sicherlich ein neues Kabel vom HÜP in deine Wohnung gelegt werden müssen, wenn die Dosen schon für SAT verwendet werden.

 

Und das ist ja meistens dann nur Aufputz möglich. Nicht jeder Hauseigentümer lässt die Kabelkanäle im Flur hoch zur Wohnung legen.

 

Ob die Kosten von VF getragen werden, kommt ganz auf den erforderlichen Aufwand an.

 

Gruß Kurt

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LindenRichie63
Smart-Analyzer

Danke für die Antwort!

Verfügbarkeits Check auf der VF website sagt ja

Gemeint ist der Tarif Red Internet & Phone 150 Cable

Ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft

Mir wäre es wichtig vor Vetragsabschluss konkret zu wissen ob VF die Kosten für den Anschluss vom Keller in die Wohnung zahlt. Es gibt Kabelschächte durch totgelegten Schorsteinzug. Da laufen auch die Kabel für die Satanlage durch. Früher die Kabel für den alten Kabelanschluss. Ob die da noch durchlaufen, oder ab da noch Platz ist weiss ich natürlich nicht. Wie kann ich vorgehen? Kommend die von VF unverbindlich vor Vetragsabschluss vorbei und schauen sich das an?

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Kurtler
SuperUser

Als Erstes musst du klären, ob du überhaupt einen Kabelanschluss schalten darfst. Dann musst du das eben mit der Wohnungseigentümergemeinschaft klären oder meistens gibt es ja dafür einen Verwalter.

 

Und dann kannst du einfach einen Vertrag abschließen. Dann kommt ein Techniker vorbei und schaut sich die ganze Sache an. Ist technisch kein Anschluss möglich, kommt der Vertrag dann nicht zustande.

Bei seinem Besuch, kann auch geklärt werden, was VF an Kosten übernehmen würde.

 

Gruß Kurt

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LindenRichie63
Smart-Analyzer

....und geht das auch ohne TV Vertrag und ohne zusätzliche Kosten? Ich meine nur den Internettarif?

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Kurtler
SuperUser

Ja geht natürlich auch nur für den Internetanschluss und Telefon.

 

Gruß Kurt

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LindenRichie63
Smart-Analyzer

Hallo Kurt, danke für Deine Antwort! Ja, ich darf das. Ich habe es jetzt so verstanden, dass ich zuerst einen Vertrag abschliessen muss und dann das Kostenrisiko hinsichtlich Anschlusskosten bei mir liegt. Das wollte ich aber vermeiden. Dann werde ich das lieber nicht machen. Schönen Abend! Gruß Richard

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Kurtler
SuperUser

Ohne abgeschlossenen Vertrag kommt da kein Techniker vorbei und schaut sich das vorab an.

 

Aber du könntest den Vertrag, wenn Kosten für den Umbau fällig werden, doch dann wieder widerrufen. Dazu hast du doch 14 Tage Zeit.

 

Gruß Kurt

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LindenRichie63
Smart-Analyzer

Da hast Du sicherlich grundsätzlich recht. Scheint mir aber knapp innerhalb von 14 Tagen Technikertermin, Rücksprache mit VF und Bestätigungen usw.. Das scheint mir alles zu knapp und riskant. Da lass ich lieber die Finger weg. Nachher kommt dann dorch noch eine Rechnung hinterher...wegen dies oder das...und dann komm ich aus dem Vertrag nicht mehr raus und muss am Ende doch noch einen Teil der Anschlusskosten zahlen...etc. Trotzdem danke für Deine Antworten und Deinen Rat.

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HausHelene
Giga-Genie

Mit einem Widerruf hat das alles nichts zu tun.

Entweder der Eigentümer verweigert die Gestattung oder er gestattet diese.

Ggf. kann es sein, dass die Installation durch VF wegen zu hohem Aufwand nicht gemacht wird und auch der Eigentümer dies nicht auf seine Kosten macht.

Dann kommt halt der Vertrag nicht zustande.

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