abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du 
Aktuelle Eilmeldungen

TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!

1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Entschädigung nach 5 Tage Totalausfall
Pepnek
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo,

 

ich hoffe dass ich hierüber endlich jemanden erreiche. Ich probierte es schon mehrmals bei der Hotline, sobald die automatisierte Stimme nach meinem Problem fragte, ging es nicht mehr weiter. War einfach die ganze Zeit stumm.

 

Ich hatte einen Totalausfall vom Montag, den 19.09.2022 bis heute Stamstag, den 24.09.2022. Es ging kein Internet, kein Fernseher und kein Telefon.

 

Da heute endlich der Servicetechniker da war hat er das Problem erkannt (defekter Verstärker) und behoben.

Nun möchte ich dafür eine Erstattung haben, beim ersten Anruf am Montag sagte mir die Dame ich solle die Hotline nochmal anrufen und als Stichwort Rechnung sagen. Das habe ich heute getan, aber der Anruf bleibt einfach hängen. Wo wird mir jetzt geholfen?

 

Ich habe bis jetzt nur schlechte Erfahrung mit Vodafone gemacht, das Internet ist in den letzten Monat schon häufiger Ausgefallen, damals aber wengistens nur für ein paar Stunden. Bei der ersten Anmeldung haben sie die Zugangsdaten und den Router nicht zum vereinbarten Termin geschickt. Dann bekam ich den Router, aber keine Zugangsdaten. Dann bekam ich die Zugangsdaten, aber Teile des Vertrages waren bzw. sind Unleserlich, zudem steht überall dick und fett "Duplikat" drauf.  

 

Ich habe über den Zeitraum des Ausfalls keinerlei Alternative angeboten bekommen. Zumal nicht nur mein Internet nicht funktionierte, sondern auch das Telefon und der Fernsehempfang tot waren.

 

Hinzu musste ich jetzt den Traffic meines Handys aufbrauchen um wenigstens die notwendigsten Dinge erledigen zu können. Abos wie Netflix oder Amazon Prime die ich bezahle konnte ich in dieser Zeit natürlich auch nicht nutzen. 

 

 

17 Antworten 17
MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

Hallo,

 

ich habe mich mal nach einem 48h Ausfall beim Vodafone Service über Facebook gemeldet zwecks Gutschrift.

 

Funktionierte auf Anhieb. Antwortdauer waren gute 3 Std. War also sehr unkompliziert.

Es kann durchaus sein, dass es keine Gutschrift gibt, weil der Verstärker im Haus zur Hausanlage und damit zum Verantwortungsbereich des Eigentümers gehört. Im noch dümmeren Fall wird der Technikereinsatz zum Austausch des defekten Verstärkers dann auch noch mit ~100 € plus Teilekosten in Rechnung gestellt - weil das Hausnetz nicht (mehr) unter den Einflussbereich von Vodafone fällt...


@reneromann  schrieb:

Es kann durchaus sein, dass es keine Gutschrift gibt, weil der Verstärker im Haus zur Hausanlage und damit zum Verantwortungsbereich des Eigentümers gehört. Im noch dümmeren Fall wird der Technikereinsatz zum Austausch des defekten Verstärkers dann auch noch mit ~100 € plus Teilekosten in Rechnung gestellt - weil das Hausnetz nicht (mehr) unter den Einflussbereich von Vodafone fällt...


ich bezweifle, dass sowas rechtlich erlaubt ist. war es sicherlicht vorher schon nicht und ist es mit sicherheit nicht nach dem 1. dez. 2021, wo im tkg steht, dass die entstörung kostenlos zu erfolgen habe. selbst wenn es pauschal in den AGB von vodafone (noch) stünde, gibt es oft fälle in verschiedenen bereichen, wo agbs vor gericht fallen wie dominosteine, weil die unfair = den vertragspartner unangemessen benachteiligen oder schlicht wie in diesem falle einfach gegen den gesetzeswortlaut verstoßen. 

meine eltern und ich sind seit jahren vodafone (und vorgänger) kunden und noch nie wurde so eine rechnung wirksam behoben oder von uns bezahtl. 

ganz im gegenteil, aktuell aus'm urlaubsflieger im juli: ich hatte leider mein handy in der handtasche, aber vergessen auf flugmodus zu schalten. kurz hat sich - irgendwie - mein handy in serbien (nicht eu, vodafone berechnet automatisch 7,99 euro pro aktiviertem tag/einwahl in ein nicht-eu-netz) eingebucht. diese 8 euro wurden mir zwar berechnet, aber nach protest von mir "aus kulanz" gestrichen. deswegen: der anbieter kann erstmal viel berechnen, aber ob alles auch berechtigt ist, mag ich bezweifeln. 

 

um in diesem beispiel zu bleiben: 
vodafone schuldet vertraglich internet zur verfügung zu stellen und wenn die ihre vertragliche pflicht nicht erbringen, ist es sehr einfach zu sagen, leiber kunde rede mit dem vermieter. aber rechtlich wird denen das um die ohren gehauen.

- Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten! 😉
- Daumen hoch, wenn ich helfen konnte. Sterne sind für mich völlig uninteressant.
- she/her: interessiert an Politik, Gesellschaft, Wissenschaft, der Welt, Kulturen, Sprachen, ...

@fama21  schrieb:

@reneromann  schrieb:

Es kann durchaus sein, dass es keine Gutschrift gibt, weil der Verstärker im Haus zur Hausanlage und damit zum Verantwortungsbereich des Eigentümers gehört. Im noch dümmeren Fall wird der Technikereinsatz zum Austausch des defekten Verstärkers dann auch noch mit ~100 € plus Teilekosten in Rechnung gestellt - weil das Hausnetz nicht (mehr) unter den Einflussbereich von Vodafone fällt...


ich bezweifle, dass sowas rechtlich erlaubt ist. war es sicherlicht vorher schon nicht und ist es mit sicherheit nicht nach dem 1. dez. 2021, wo im tkg steht, dass die entstörung kostenlos zu erfolgen habe.


Das Zitat bringst du jetzt bitte bei, wo im TKG steht, dass eine Entstörung -insbesondere bei vom Kunden herbeigeführten Störungen oder bei Störungen am Kundeneigentum- kostenlos entstört werden muss.

 

Kleiner Tipp vorab: Du wirst keinen solchen Passus finden, weil es den nicht gibt.

 


@fama21  schrieb:

selbst wenn es pauschal in den AGB von vodafone (noch) stünde, gibt es oft fälle in verschiedenen bereichen, wo agbs vor gericht fallen wie dominosteine, weil die unfair = den vertragspartner unangemessen benachteiligen oder schlicht wie in diesem falle einfach gegen den gesetzeswortlaut verstoßen.


Wieder falsch - es gibt eine klare Trennung zwischen Hausnetz (NE4) und Verteilnetz (NE3) - und die ist der Hausübergabepunkt. Gleiches gibt es bei der Telekom, da nennt sich das APL, bei den Wasserwerken ist es der Hauptabsperrhahn hinter der Zählstelle und beim Stromanschluss die Abgangssicherung des Zählers.

 

Alles, was dahinter ist - also die Hausverkabelung - ist Sache des Hauseigentümers -- und wenn dort im Hausnetz etwas ausfällt, ist es Sache des Hauseigentümers, sich um die Störungsbeseitigung zu kümmern und diese auf seine Kosten auszuführen. Eine Pflicht für den Versorger, etwaige Schäden im Hausnetz -sogar kostenlos- zu beseitigen, gibt es auch nach dem TKG nicht.

 


@fama21  schrieb:

meine eltern und ich sind seit jahren vodafone (und vorgänger) kunden und noch nie wurde so eine rechnung wirksam behoben oder von uns bezahtl. 


Dann sei froh - oder ihr habt einen NE4-Servicevertrag für zusätzliches Geld abgeschlossen, der eben auch Schäden in der NE4 umfasst.

 


@fama21  schrieb:

ganz im gegenteil, aktuell aus'm urlaubsflieger im juli: ich hatte leider mein handy in der handtasche, aber vergessen auf flugmodus zu schalten. kurz hat sich - irgendwie - mein handy in serbien (nicht eu, vodafone berechnet automatisch 7,99 euro pro aktiviertem tag/einwahl in ein nicht-eu-netz) eingebucht. diese 8 euro wurden mir zwar berechnet, aber nach protest von mir "aus kulanz" gestrichen. deswegen: der anbieter kann erstmal viel berechnen, aber ob alles auch berechtigt ist, mag ich bezweifeln. 


Und was hat das mit einem Kabelanschluss zu tun?

Du offenbarst doch schon wieder, dass du keinerlei Ahnung hast, von dem was dort schreibst, sondern dir nur etwas zusammenreimst, was DEINER Ansicht nach gelten müsste, aber rechtlich vorne und hinten nicht haltbar ist.

 


@fama21  schrieb:

um in diesem beispiel zu bleiben: 
vodafone schuldet vertraglich internet zur verfügung zu stellen und wenn die ihre vertragliche pflicht nicht erbringen, ist es sehr einfach zu sagen, leiber kunde rede mit dem vermieter. aber rechtlich wird denen das um die ohren gehauen.


Nein, du offenbarst nur wieder, dass du rechtlich keine Ahnung hast.

Wenn Vodafone bis zum Übergabepunkt leisten kann und die Leitung dahinter beschädigt ist, ist Vodafone bei raus - genau wie auch die Telekom bei raus ist, wenn jemand hinter dem APL die Steigleitung zerstört.

 

Es gibt eine KLARE Trennung der Zuständigkeit - und wenn die Zuständigkeit im Bereich des Hauseigentümers liegt, liegt sie im Bereich des Hauseigentümers und NICHT im Bereich des Netzbetreibers / ISP.

 

Und auch wenn ich mich hier wiederhole:

@fama21 halte dich raus, wenn du rechtlich keine Ahnung hast, sondern nur wichtig tun willst. Du hast es ja in einem deiner letzten Posts schon offen eingeräumt, dass du des Öfteren mal komplett daneben liegst.

@fama21 also ich muss auch sagen, deine Argumentation hier ist "eigenartig". Kunde steckt lan-kabel nicht an, darum kein internet. Deiner "Theorie" nach muss der Techniker jetzt kostenlos die Sörung beheben, sprich Kabel rein in die Buchse. Das kann es ja wohl nicht sein. VF hat die Störungen kostenfrei zu beseitigen, die auch VF zugerechnet werden können. 

Im übrigen hat @reneromann lediglich die Möglichkeit erwähnt 

Es kann durchaus sein, ..


im Unterschied zu deinen Behauptungen. Es ist eine Sache, in einer Rechtsvorschrift eine passende Stelle zu finden. Aber eine ganz andere Sache ist es, das Geschriebene auf den Sachverhalt hin zu reflektieren. Und das vergisst du leider sehr häufig.

hallo & guten morgen, @reneromann @Díaz_de_Vivar ! 

 

zunächst: 
1.) @reneromann, weiterhin empfinde ich deine wortwahl eines superusers, der hier im forum eine vorbildfunktion innehat, unwürdig. es ist nicht das erste mal, dass deine beiträge - nicht nur inhaltlich in der sache - sondern auch durch die verwendete sprache von mir als suboptimal beurteilt werden. 
2.) was mich (und zuvor auch andere user) dann doch hier immer wieder überrascht, dass die superuser untereinander hier gegenseitig mit likes und danken in threads selbst gratulieren. @Argantho @andreasabaad und @MasterScorpion allen superusern sollte klar sein, dass mit dieser übertragenen verantwortung kein prädikat für geleistete arbeit erteilt wird. also superuser sind eben keine super = besten = spitze user hier im forum, sondern die haben hier eine vorbildfunktion. nehmt und führt diese im positiven sinne wahr/aus! 
3.) es gab schon einige threads, wo uns alle hier die (vermeintliche) rechtskenntnis einiger user überrascht hat: 
a) vor meiner zeit: eine familie, der ein vertrag untergeschoben wurde, @reneromann hatte sich da auch geäußert, dass vodafoen im recht sei und der kunde völlig falsch liegt, und dann hat die familie klage eingreicht gegen vodafone. vodafone hat ohne gegenwehr der klage stattgegeben. für dich, rene, war das kein grund, die eigenen position zu überbedenken, sondenr ganz im gegenteil hast du sinngemäß geschrieben, die familie sollte doch froh sein, dass sich vodafone nicht auf einen teuren prozess eingelassen habe. 
b) beginn der widerrufsfrist im zuge der bestellung von internet (handy, gas + strom). auch da gab es hier so lange erfahrene user, die einfach die widerrrufsbelehrung von vodafone nicht kannten/lesen wollten und stets von dem falschen beginn der widerrufsfrist ausgegangen sind.
c) ebenso hatten wir hier diskutiert, warum und was rechtsdienstleistung (ihr verwendet hier gerne "rechtsberatung") ist und weswegen hier im einen öffentlichen beitrag an anonyme personen "in den medien" (also dieses forum) gerichtete rechts-meinungs-äußerungen eben keinem verbot unterliegen und deswegen von jeder:m menschen geäußert werden können. 
d) zuletzt hatten wir dann - wieder - das problem, dass kritik an vodafone hier direkt mit der keule der verleumdung oder straftat oder zivilrechtliche (gegen)klage abgeblockt wird. gerne wird in dem zusammenhang erwähnt, dass das internet kein rechtsfreier fraum ist. aber dabei vergessen, dass es auch für den betreiber selbst, also vodafone gilt (stichwort: drittwirkung der grundrechte). der grat zwischen noch (polemischer) meinungsäußerung und (falscher) tatsachenbehauptung ist eben sehr serh schmal. 

--> diese vier punkte hatten wir ja schon erarbeitet. jetzt kommt ein weitere punkt dazu. 

sodann: 
1.) 
@reneromann @Díaz_de_Vivar in euren beiträgen lese ich kein sachliches argument, kein einziges. auch das von dir rene vorgebrachte beispiel mit telekom apl und gas ist eine nebelkerne, aber kein argument in der sache. 

anders als du vielleicht hoffen magst, @reneromann, ist es übrigens kein sachliches argument, wenn du - übrigens ist das überhaupt in einer klugen/intellektuellen debatte ungewöhnlich - erwähnst, dass ich "falsch" liege, "keinerlei ahnung habe", "rechtlich keine ahnung" habe, ich "daneben" liege und zum schluss im imperativ schreibst, ich solle mich raushalten. wie gesagt, es ist auch eines superusers unwürdig. 

 

2.)
es geht um entstörungen beim kunden. bevor wir da in unkenntnis und unwissenheit irgendwelche verrenkungen machen, sollten wir mal den richtigen passus hier kopieren: 

Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 58 Entstörung
(1) Der Verbraucher kann von einem Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verlangen, dass dieser eine Störung unverzüglich und unentgeltlich beseitigt, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung selbst zu vertreten. Satz 1 gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiensten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Verbraucher hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht.

Quelle1 

 

die wichtigen punkte habe ich jetzt mal in absatz 1 unterstichen.die anderen absätze von 58 sind auch wichtig, aber betreffen das hochreckt. ich will es eifnach halten udn nehme nur - es geht auch darum - die kosten bei entstörung.

***lich ist also jetzt, was der gesetzgeber mit "unentgeltlich", "selbst zu vertreten" hat und "mitwirkungspflicht" meint. man könnte natürlich ein TKG-kommentar für juristen in die hand nehmen, aber dafür müsste man in ein juristische Bibliothek gehen, aber Google kann da auch schon helfen. 

 

@Díaz_de_Vivar du hast in deinem post folgendes geschrieben und ich zitiere:
"VF hat die Störungen kostenfrei zu beseitigen, die auch VF zugerechnet werden können." jedem vernünftigen objektiven außenstehen dritten fällt sofort auf, das, was du schreibst, sich hier überhauppt nicht mit dem gesetzeswortlaut deckt. überhaupt nicht! es sind (juristisch) zwei völlig unterschiedliche sichtweisen, die sich gegenseitig ausschließen. aber gerne nehme ich die von dir vorgebrachten anderen vermeintlichen argumente zur kenntnis: "eigenartig", "'theore'", "reflektieren". lieber @Díaz_de_Vivar  ich finde insgesamt ist das und was du hier im forum leistet im großen und ganzen allererste sahne. du bist kein superuser. du hast und bringst berechtigte kritik an mich und vodafone vor. das ist in beiden fällen genauso gewünscht. sowohl vodafone als auch ich können da schon drüber stehen. und wie ich schon gesagt habe, irren ist menschlich. zugeben von fehlern ist leider oft weiblich.

 

laut dieser expertise werden gesetze unter anderem wie folgt ausgelgt: 
Aber auch innerhalb eines Rechtssatzes können die einzelnen Absätze Hinweise für die Auslegung geben. Ebenso können Überschriften und Titel der einzelnen Abschnitte des in der Anwendung befindlichen Gesetzes auf die nähere Bedeutung des auszulegenden Gesetzestextes hinweisen.

Quelle2

Deswegen sollten wir uns mal anschauen, wo genau § 58 im TKG eingeordnet ist: Unter "Teil3" im "Kundenschutz". Folglich stuft der Gesetzgeber diese Norm ja schon als Kundenschutz-Norm ein, deswegen muss es auch im Lichte dessen ausgelegt werden. 🙂 Quelle1.
Weiter in Quelle2 hießt es: 
der Wille und die Motive des Gesetzgebers ermitteln werden sollen und die bei der Gesetzgebung stattgefundenen Diskussionen berücksichtigt werden

Wir alle können schnell googeln, warum das TKG novelliert wurde.  Deswegen zitiere ich hier nur aus dem finalem referentenentwurf des Wirtschaftsministerium: 
Dass Anbieter ihren Kunden eine vertraglich versprochene Leistung auch zur Verfügung
stellen müssen, ergibt sich bereits aus dem zivilvertraglichen Gegenseitigkeitsverhältnis
von Leistung und Gegenleistung.
Quelle3,PDF-Seite:341
Da schreiben irgendwelche ahnungslosen refernten im wirtschaftsministerium genau den gleichen Unfug wie ich in meinem post auch. 

 

weil es mich selbst noch interessiert, werde ich mir in der bib eine tkg-kommentar anschauen. wer interesse hat, soll sich melden 🙂 

 

wenn man selbst falsch liegt, ist es nicht eifnach, die eigene position zu überdenken, aber es ist stets einfach seinem gegenüber unwissenheit vorzuwerfen.

die eigenne fähigkeiten und kenntnisse werden enorm überschätzt und wegen und durch diese überschätzung, werden die anderen dann auch nicht mehr als kompetent wahrgenommen. bei corona haben wir das gesehen: leute, die keinen fehlerfreien brief an eine behören auf deutsch schreiben konnten, haben sich auf englisch & chinesich mit coronastudien und so beschäftigt. 

ich bin hier, um zu bleiben. ich bin hier, damit dieses fourm nen freundlichen umgangston pfegt. fehler machen allen. zugeben können es nur wenige! 

- Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten! 😉
- Daumen hoch, wenn ich helfen konnte. Sterne sind für mich völlig uninteressant.
- she/her: interessiert an Politik, Gesellschaft, Wissenschaft, der Welt, Kulturen, Sprachen, ...

@fama21  schrieb:

@Díaz_de_Vivar du hast in deinem post folgendes geschrieben und ich zitiere:
"VF hat die Störungen kostenfrei zu beseitigen, die auch VF zugerechnet werden können." jedem vernünftigen objektiven außenstehen dritten fällt sofort auf, das, was du schreibst, sich hier überhauppt nicht mit dem gesetzeswortlaut deckt. überhaupt nicht! es sind (juristisch) zwei völlig unterschiedliche sichtweisen, die sich gegenseitig ausschließen.  


Jetzt würde mich interessieren, was jeder vernünftige Mensch hier sieht. Im Gesetz steht " es sei denn, der Verbraucher hat die Störung selbst zu vertreten. "

Ich schreibe, VF muss dann kostenfrei entstören, wenn VF die Störung zu vertreten hat. Und jetzt erkläre mir bitte, was da gegensätzlich ist.

 

@fama21 

Noch einmal für dich, weil du offenbar noch immer nicht verstehst, was im Gesetzestext steht:

Dort heißt es "...es sei denn, der Verbraucher hat die Störung selbst zu vertreten."

 

Dies bedeutet, dass sämtliche Störungen, die vom Kunden zu vertreten sind, eben NICHT kostenfrei entstört werden müssen - sei es, dass der Kunde die Kabel nicht richtig anschließt oder ein untaugliches Endgerät verwendet bzw. das Endgerät falsch konfiguriert - oder eben, wenn die Verteilanlage als Teil des Kundeneigentums die Störung auslöst.

 

Und hier kommt genau der springende Punkt: Vodafone ist regelmäßig nur für die NE3, also bis zum Hausübergabepunkt, zuständig. Die NE4 - also alles hinter dem Hausübergabepunkt bis hin zur Dose - gehört dem Hauseigentümer / Verbraucher und ein Fehler in diesem Anlagenteil fällt dementsprechend unter den Passus "...es sei denn, der Verbraucher hat die Störung selbst zu vertreten."

Dabei muss der Kunde nicht an der Anlage rumgespielt haben oder Kabel z.B. durch Anbohren beschädigt haben - auch ein Gerätedefekt des Hausverstärkers oder eine fehlende Spannungsversorgung des Hausverstärkers fallen genau unter diesen Passus.

 

Ausnahme: Der Kunde hat einen NE4-Servicevertrag abgeschlossen, bei dem sich der Kabelnetzbetreiber -gegen Geld- auch um die Anlage im Haus kümmert. In dem Fall bezahlt der Kunde aber auch für die Unterhaltung und Wartung der Anlage im Haus ein zusätzliches monatliches Entgelt, das NICHT in den normalen Kabelnetzgebühren / Internetgrundgebühren enthalten ist.

 

Nur wenn das Internetsignal am HÜP nicht sauber ankommt, ist die Entstörung kostenlos - gleiches auch, wenn das Leihgerät selbst trotz sauberem Signal nicht vernünftig arbeitet. Oder eben, wenn ein NE4-Wartungsvertrag besteht, der dann auch den Teil zwischen HÜP und (einschließlich) Antennendose umfasst - ansonsten fällt ein Defekt im Bereich zwischen HÜP und Antennendose sowie auch das Kabel hin zum Router -sowie ggfs. der Router bei kundeneigenen Endgeräten- in den alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden.

 

Gleiches gilt auch für die Telekom - hier ist die Trennung der Verantwortung der APL - werden hinter dem APL Leitungen beschädigt oder zerstört oder am APL Manipulationen vorgenommen, fällt dies immer in den Verantwortungsbereich des Eigentümers/Verbrauchers. Nur wenn das Signal am APL nicht sauber anliegt, wird kostenlos entstört - bei einer Störung zwischen APL und 1. TAE wird die Telekom hingegen nicht tätig.