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Lösung

Techniker Kosten zu Unrecht berechnet
Lars27
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Melde seit mehreren Monaten ständige Bandbreiten Probleme... es laufen zeitweise nicht einmal Spotify und Whatsapp... am Router soll es wohl ankommen, nur an keinen meiner Geräte.. Mir wurde dann ein Techniker geschickt, der erstmal zu meiner Adresse fuhr. Dann wurde festgestellt, dass ich ja nun doch ganz woanders wohne. Mir wurden erstmal die Umzugskosten berechnet, obwohl Rechnung und neu Geräte schon lange an meine aktuelle Adresse geliefrt wurden und diese meiner Meinung nach nach zwei Wochen vor dem damaligen -Umzug geändert wurden. Endlich hatten wir es dann geschafft, den Techniker an die richtige Adresse zu schicken. Der mir dann sagte, dass was mir jeder Telefon-Techniker auch schon sagte... Die Bandbreite kommt  am Router an, nur er spuckt sie nicht aus... es würde bei Vodafone intern an den Servern liegen, da nun viele im Homeoffice sind und die Bandbreite dann wohl in meiner ganzen Straße verteilt wird. Eher ein Glücksfall die Bandbreite zu bekommen.... Ich solle mir doch eine Fritzbox leihen oder kaufen, die könnte wohl besser die Bandbreite klauen, wie ich es verstanden habe... Techniker zieht ab... ich stehe mit dem selben *** wie vorher da...  dazu muss ich sagen man habe mir sogar eine einmalige Gutschrifft über knappe 50% meiner 39,99 zugestimmt... nichts desto trotz erschien mir dann auf meiner nächsten Rechnung die Umzugspauschale 😄
Die Techniker Gebühren und wieder die vollen 39,99.... wieder meine kostbare Lebenszeit in der Vodafone Warteschleife verbracht... dann erklärte ich das ganze... der Mitarbeiter versicherte mir noch eine Rabattierung zu geben und mir die Techniker Kosten zu erlassen... die Umzugspauschale müsste ich dann dennoch bezahlen... war so für mich okay... er würde eine neue Rechnung erstellen und mir diese zukommen lassen... könnte also die Rechnung in Höhe von 172,14€ als nichtig ansehen... 24 min später hatte ich also meinen kleinen Erfolg.... Meine Abbuchung findet immer am 15. statt, morgens verträumt ins Online banking geschaut und eine Überrauschung:  Minus 172.14 VODAFONE.... direkt das Telefon in die Hand genommen und angerufen... Warteschleife das übliche leidige Gedudel... Rechnungs Abteilung meldet sich... ich erläutere wieder mein Problem er wolle das prüfen... er würde das ändern wäre kein Problem müsste das kurz absprechen.. Teamleiter !!! Hin und her... 5 min später Ja er sieht so aus wir können ihnen das nicht erstatten weil der Techniker ja die Bandbreite etc gemessen hat und die ja am Router ankommt.. es würde an meinen Geräten liegen. Die wären zu alt wenn ich das machen würde dann würde das ja gehen... ich habe mich gewundert das er mir nicht noch eine Fritzbox verkaufen wollte... Naja dann muss ich jetzt nach fast 5 Jahre Kunde bei Vodafone wohl oder übel feststellen das selbst Bestands Kunden total *schlecht beraten* werden und Ihnen das Geld aus der Tasche gezogen wird... für keine Leistung... für mich ist das ganze juristisch gesehen Vertragsbruch.. Leistung wird nicht erfüllt und für das Festgestelle der nicht Erfüllung soll man noch bezahlt werden... wäre nett wenn sich jemand in diesen Fall mal annimmt... Sonderkündigungsrecht was auch immer... Kosten erlassen... muss ja mal einer aufwachen und seinen Kunden zu frieden stellen wollen... Das Lastschriftmandat ziehe ich jeden falls zurück.. 

41 Antworten 41
fama21
Datenguru
Datenguru

@Lars27 , 

ich sehe nicht unbedingt alles so wie meine vorredner (-schreiber). 

seit 1. dez. sind die verbraucherrechte noch was deutlich eifnacher durchzusetzen. 

grundsätzlcih - und mit der bereitschaft auf konflikte - ist vodafone ist der pflicht. 
die anbieter müssen in der eu nicht ohne grund in den neuen vertragszusammenfassungen das hier angeben: 

"Im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung der Geschwindigkeit oder
anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung des Internetzugangsdienstes und der
auf der Vertragszusammenfassung angegebenen Leistung stehen Ihnen im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften ein Schlichtungsverfahren nach § 68 TKG sowie die Rechte auf Abhilfe, Minderung, Kündigung
und Schadensersatz (ggf. nach Fristsetzung) zu."

das sind alle dehnbare begriffe, die für dich und mich nicht 100% klar sind und nach und nach mit inhalt gefüllt werden. aber dennoch ist sinn und zweck und ziel dieser ganzen regeelungen kundenschutz. im zweifel also muss der anbieter sich erklären! 

 

deswegen kannst du "midnern" und auch auf eine sonder-kündigung pochen. der anbeiter muss dem nicht zustimmen (das wird schon mal gerne von total unwissenden behauptet). im zweifel entscheidet ein richter darüber. und so lange kein mahnbescheid/vollstreckungstitel den vodafones inkasso-leuten vorliegt, gibt es noch nicht mal einen mini-mini-negativen schufapunkt. 

 

ich bezweifle, dass so ein kampf seitens vodafone geführt wird. wie gesagt, konfliktfreudig muss man dann schon sein. 

- Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten! 😉
- Daumen hoch, wenn ich helfen konnte. Sterne sind für mich völlig uninteressant.
- she/her: interessiert an Politik, Gesellschaft, Wissenschaft, der Welt, Kulturen, Sprachen, ...

@fama21  schrieb:

@Lars27 , 

ich sehe nicht unbedingt alles so wie meine vorredner (-schreiber). 

seit 1. dez. sind die verbraucherrechte noch was deutlich eifnacher durchzusetzen. 

grundsätzlcih - und mit der bereitschaft auf konflikte - ist vodafone ist der pflicht. 
die anbieter müssen in der eu nicht ohne grund in den neuen vertragszusammenfassungen das hier angeben: 

"Im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung der Geschwindigkeit oder
anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung des Internetzugangsdienstes und der
auf der Vertragszusammenfassung angegebenen Leistung stehen Ihnen im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften ein Schlichtungsverfahren nach § 68 TKG sowie die Rechte auf Abhilfe, Minderung, Kündigung
und Schadensersatz (ggf. nach Fristsetzung) zu."

das sind alle dehnbare begriffe, die für dich und mich nicht 100% klar sind und nach und nach mit inhalt gefüllt werden. aber dennoch ist sinn und zweck und ziel dieser ganzen regeelungen kundenschutz. im zweifel also muss der anbieter sich erklären! 


Bevor man solche Sachen schreibt, sollte man sich über die Rechtslage genauer informieren. Denn so, wie du es schreibst, stimmt es nicht - und zeigt nur, dass du offenbar keine Ahnung hast.

 

Einerseits gilt dies nicht erst seit Dezember '21, sondern es galt schon vorher, dass es entsprechende Informationspflichten gibt und das bei Unterschreiten der Geschwindigkeiten es entsprechende Rechte gibt. Andererseits sind dies aber auch keine dehnbaren Begriffe, weil die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde das Verfahren zum Nachweis dieses Umstandes klipp und klar definiert hat.

 


@fama21  schrieb:

deswegen kannst du "midnern" und auch auf eine sonder-kündigung pochen.


Aber nur, wenn das Nachweisverfahren ordentlich gelaufen ist...

Wenn hingegen der Anbieter nachweisen kann, dass es am Kundengerät liegt - z.B. in dem er selbst eine Messung am Anschluss mit einem eigenen Gerät macht, die auf die volle Leistung kommt - wird es nichts mit Minderung und/oder Kündigung.

 


@fama21  schrieb:

der anbeiter muss dem nicht zustimmen (das wird schon mal gerne von total unwissenden behauptet).


Der Anbieter muss dem zustimmen - bei ordnungsgemäß geführtem Nachweisverfahren und angemessener Frist zur Beseitigung des Mangels. Wenn aber schon das Nachweisverfahren nicht sauber durchgeführt wurde...

 


@fama21  schrieb:

im zweifel entscheidet ein richter darüber.


Der ist aber auch an die geltenden Gesetze gebunden - und wenn dort der Anbieter Messprotokolle vorlegen kann, die zeigen, dass die Leitung nicht gestört ist, sondern dass die Einschränkung vom Kundengerät verursacht werden, dann sieht's halt auch blöd aus.

 


@fama21  schrieb:

und so lange kein mahnbescheid/vollstreckungstitel den vodafones inkasso-leuten vorliegt, gibt es noch nicht mal einen mini-mini-negativen schufapunkt. 


Stimmt so auch nicht - Mahnbescheid/Vollstreckungstitel sind KEINE zwingende Voraussetzung für einen negativen Schufa-Eintrag. Ganz im Gegenteil - der negative Schufaeintrag kann auch schon vorher bei längerer Säumigkeit verhängt werden. Nur wenn der Vollstreckungstitel durch ist, dann ist der Schufa-Eintrag de facto nur noch eine Formalie...

 


@fama21  schrieb:

ich bezweifle, dass so ein kampf seitens vodafone geführt wird. wie gesagt, konfliktfreudig muss man dann schon sein. 


Wenn Vodafone einen Nachweis hat, dass die Leitung nicht gestört ist, dann juckt es Vodafone überhaupt nicht, ob man als Kunde selbst konfliktfreudig ist oder Geld verbrennen will -- denn mit diesem Nachweis haben sie das in der Hand, womit sie den Kunden zur Vertragseinhaltung zwingen können oder ihm den (vorsätzlichen) Vertragsbruch nachweisen können.


@Lars27  schrieb:
[...] ein aktuelles Notebook im Wert von 2500 soll nicht in der Lage sein per LAN 1000 mbits zuerreichen?

Durchaus möglich - wenn z.B. eine (bescheidene) Firewall- oder Antivirensoftware läuft oder anderweitig Einstellungen am Gerät verstellt wurden. Davon abgesehen sagt der Preis / Wert des Gerätes nichts über die Leistungsfähigkeit aus.

 


@Lars27  schrieb:
Genauso wie die PS5 [...]

Die PS5 ist nicht für die Geschwindigkeiten geeignet - hängt aber auch z.T. damit zusammen, dass hier Sony nicht genug "Power" bereitstellt, damit die PS5 die Gigabit-Leitung voll ausreizen könnte.

 


@Lars27  schrieb:
[...] und auch der Desktop PC komisch das es überall nicht funktioniert.

Siehe beim Notebook...

Gerade wenn du eine freie Antiviren- oder Firewalllösung einsetzt, kann diese so "hart" eingreifen und das System ausbremsen...


@reneromann  schrieb:

Wenn Vodafone einen Nachweis hat, dass die Leitung nicht gestört ist, dann juckt es Vodafone überhaupt nicht, ob man als Kunde selbst konfliktfreudig ist oder Geld verbrennen will -- denn mit diesem Nachweis haben sie das in der Hand, womit sie den Kunden zur Vertragseinhaltung zwingen können oder ihm den (vorsätzlichen) Vertragsbruch nachweisen können.

Das ist alles richtig und von reneromann auf den Punkt gebracht.

 

Um aus dem Loop herauszukommen, musst du sicherstellen, dass dein Heimnetzwerk 1 GB tauglich ist. Die Desktop-App der Bundesnetzagentur kann das nicht. Ansonsten verbrennst du Geld und deine Nerven.

Konfliktfreudig zu sein, ist hier kontraproduktiv.

 

Aus deinem, leider schwer lesbaren Eingangspost, entnehme ich:

  • Download am PC zu gering
  • Upload schwankt
  • 940MBit/s werden mit dem Handheld des Technikers ermittelt.

Wie bereits erwähnt, die Technikerpauschale ist gerechtfertigt.

 

Download, 1GBit/s Heimnetz.

Zur Selbsthilfe bestimme die Leistungsfähigkeit deines Heimnetzwerks mit diesem Tool.

 

Dazu verbinde deinen PC direkt mit einem LAN Port deiner Schwitzbox. Für TCP, Port 4711, solltest du am PC an einer 1 GB Netzwerkkarte um die 940 MBit/s, für UDP, Port 4712, um die 960 MBit/s erhalten.

 

Sollten die Geschwindigkeiten wesentlich abweichen, versuche erneut den Test:

 

  • Mit einem anderen PC von einem Freund, der nachweisbar 1 GB verarbeiten kann.
  • An einem anderen LAN Port der Schwitzbox
  • ein anderes LAN Kabel

Upload

Ohne deine Pegel zu kennen, gehe ich davon aus, dass bei dir der OFDMA nicht so richtig in die Füße kommt.

 

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team

@Kieferer Auch du schreibst vollkommen richtig. Allerdings halte ich es trotzdem für sinnvoll, die app der BuNA laufen zu lassen. Schadet und kostet nichts. Bisher hat er ja noch überhaupt nichts konkretes zur Bandbreite geschrieben. Dann kann man auf Fehlersuche gehen, so wie es ihm vorgeschlagen wurde.

@fama21 Solange der Kunde nicht nachweisen kann, dass VF die Vertragspflichten nicht erfüllt, hat er keinen Anspruch auf irgendwas. Da muss er schon aktiv werden - TKG hin oder her.


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

@Kieferer Auch du schreibst vollkommen richtig. Allerdings halte ich es trotzdem für sinnvoll, die app der BuNA laufen zu lassen. Schadet und kostet nichts. Bisher hat er ja noch überhaupt nichts konkretes zur Bandbreite geschrieben. Dann kann man auf Fehlersuche gehen, so wie es ihm vorgeschlagen wurde.


Stimmt, ausser einen sehr langen, schlecht formatierten Text, gab es keine Infos.

 

Die Desktop-App ist für den Download sinnvoll, jedoch nur wenn das Heimnetzwerk funktioniert.

Der Upload ist wegen des OFDMA Desasters nicht immer aussagekräftig. Dennoch, Speedtest so viele als möglich.

 

Ich möchte vermeiden dass der TE beim Verbraucherschutz auftaucht und eine Minderung aufgrund seiner Messungen, trotz seines vermeintlich fehlerhaften Netzwerks geltend macht. VF hat bereits nachgewiesen dass 940MBits ankommen.

 

Ein User ist der Meinung, dass ein konfliktfreudiges Auftreten gegenüber VF sinnvoll ist.

In diesem Fall widerspreche ich.

 

Kurzum, Speedtest ja, aber keine weiteren Aktionen.

Gespannt bin ich, ob der TE einen iperf Test aus seinem LAN Netzwerk postet.

 

 

 

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team

Die Lösung wird wahrscheinlich tcp optimizer sein. 

 

Viele lan Karten können nicht die 1gbit verbindung verarbeiten und müssen erst optimiert werden 

Lars27
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Guckt euch das mal an !

Jo die Leitung sieht ned so glücklich aus.

Mach weiter mit deiner Messkampagne.

Welchen Router benutzt du eigentlich?

 

Was ich so gelesen hab, ist das die breitbandmesskampagne mit den GBit Anschlüssen nicht so richtig klar kommt.