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Antwort

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Lösung

Mahnkosten
Ak99
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Mir wurden Mahnkosten in Rechnung gestellt, an dem Tag als ich den offenen Saldo ausgeglichen habe.
Telefonisch habe ich bereits Kontakt aufgenommen , da sagte mir die Kollegin sie würde das rauslöschen und bis Spätestens letzten Freitag aus dem System..


Es ist derzeit immernoch die Mahnung im System .
Wird die noch rausgenommen oder hat mir die Kollegin quatsch erzählt?

 

 

MFG

5 Antworten 5
reneromann
SuperUser
SuperUser

Wenn die Zahlung zu spät erfolgte, sind die Mahngebühren berechtigt - die Zahlung hat prinzipiell unverzüglich nach Rechnungsstellung zu erfolgen.

 

Und nur weil du an einem Tag die Zahlung angewiesen hast, heißt das noch längst nicht, dass das Geld auch an diesem Tag bereits angekommen und auf deinem Kundenkonto verbucht ist. Ganz im Gegenteil - das kann durchaus 2..3 Bankarbeitstage dauern, bis die Zahlung intern auf deinem Kundenkonto verbucht ist.

Darum geht's hier aber gerade garnicht. 

 

Es geht darum dass ich telefonisch schon mit einer Beraterin gesprochen habe die mir versichert hat dass die mahnkosten rausgenommen werden sollen, eben weil sich die Zahlung überschritten hat.

 

 

Und dein Beispiel hat auch überhaupt nichts mit meinem Fall zutun. 

 

 

Am 11.5 wurde die Mahnung versendet und am 11.5 wurde das Geld auf meinem Kundenkonto gebucht, nix 2-3 Tage buchungszeit.

 

 

Das gespräch wurde aufgezeichnet und ich verlange daher auch dass die mahnkosten rausgekommen werden. 

Schau dir doch einfach mal mein Konto an bevor du pauschale Aussagen verteilst.

 

Hast das in deiner Schulung nicht gelernt? 


@Ak99  schrieb:

Schau dir doch einfach mal mein Konto an bevor du pauschale Aussagen verteilst.


Würde ich gerne - kann ich aber nicht...

 


@Ak99  schrieb:

Hast das in deiner Schulung nicht gelernt? 


Nö, weil ich keine solche Schulung hatte...

 

Und bevor du dich jetzt vollkommen im Ton vergreifst:

Dies hier ist ein KUNDEN HELFEN KUNDEN-Forum - ich bin auch "nur" Kunde und habe daher weder Einsicht in deine Kundendaten noch habe ich Einsicht in irgendwelche Gesprächsprotokolle / Kundenkonten o.ä.

 

Davon abgesehen:

Mahngebühren fallen immer dann an, wenn der Zahlungseingang zu spät ist.

Selbst wenn die Mahngebühren am gleichen Tag wie der Zahlungseingang waren, war deine Zahlung schon zu spät. Du hast kein Recht, die Zahlung irgendwie herauszuzögern, sondern die Zahlung ist mit Rechnungsstellung unverzüglich zu begleichen. Unverzüglich heißt dabei "ohne schuldhaftes Verzögern deinerseits", sprich man gesteht dir eine Prüfung der Rechnung ein - aber das heißt nicht, dass du dir damit tagelang zeit lassen darfst - gleiches gilt auch für die Zahlung an sich. Wenn sie am nächsten Bankarbeitstag möglich wäre, ist ein Verzögern deinerseits bereits gegeben, wenn du weitere Tage wartest...

Grit
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Ak99,

 

auch wenn man verärgert ist, ist das kein Grund andere Menschen zu beschimpfen. Schon gar nicht wenn diese versuchen Dir alles zu erklären. Zudem gebe ich meinem Vorredner Recht. Die Rechnung am Tag der Mahnung zu begleichen, ist dennoch zu spät und hebelt den Mahnlauf nicht aus. Sollten Dir diese Kosten gutgeschrieben werden, wirst Du dies auch erst auf der nächsten Rechnung sehen. Ausbuchungen benötigen immer einen Rechnungslauf, ehe sie durch sind. Das können wir weder ändern, noch beschleunigen.

 

Aus meiner Sicht besteht kein Grund für eine Gutschrift der Mahnkosten, da die Rechnung schlichtweg zu spät beglichen wurde. Denn ehe der Mahnlauf in Gang kommt, wurde die Rechnung schon reichlich verschleppt.


Den Beitrag schließe ich direkt, da Du hier einfach nicht vernünftig mit Deinem Gegenüber kommunizierst.

 

Wir wünschen Dir ein schönes Wochenende.

 

Viele Grüße

Grit

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