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Frage

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Antwort

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Lösung

Gekauften Router auf neuen Vertrag übertragen
Rilapee
Daten-Fan
Daten-Fan

Hey, ich habe mir online einen gebrauchten Vodafone-Kabelrouter (CGA4233DE) gekauft und versuche diesen aktuell für meinen neuen Vertrag zu nutzen. Die MAC-Adresse wurde über die Telefonhotline eingetragen. Bisher habe ich aber noch kein Internet, obwohl die Leuchte am Router durchgängig leuchtet. In anderen Threads habe ich bereits gelesen, dass dieses daran liegen könnte, dass die MAC-Adresse des Routers noch in einem alten Vertrag hinterlegt ist. Wie kann ich überprüfen ob dieses der Fall ist oder wo sonst das Problem liegen könnte? Der Verkäufer ist leider nicht mehr zu erreichen.

VG Rilapee

8 Antworten 8
C4sti3l
Netz-Profi
Netz-Profi

Hallo @Rilapee,

wenn man dir gesagt hat das die MAC-Adresse nun auf deinem Vertrag eingerichtet ist kann sie rein Theoretisch auf keinem anderen Vertrag mehr aktiv sein, so mein Kenntnisstand.

Würde da noch mal Kontakt mit der Kundenbetreuung aufnehmen.

Über ein "Danke" (Daumen hoch) würde ich mich sehr freuen.
RobertP
Giga-Genie
Giga-Genie

@Rilapee  schrieb:

Hey, ich habe mir online einen gebrauchten Vodafone-Kabelrouter (CGA4233DE) gekauft und versuche diesen aktuell für meinen neuen Vertrag zu nutzen.


das kannst du leider vergessen

ehemalige Leihgeräte bleiben Eigentum von Vodafone und können nicht aktiviert werden

 

@RobertP aber das ging doch mal wenn das Modem noch mit dem Vertrag des Vorbesitzers verbunden ist musste dieser es mal für 10 Minuten anschließen, damit das Modem automatisch aus seinem Vertrag entfernt wird.

Wenn der Vorbesitzer das Leihgerät nicht mehr hat konnte er die dieses auch über die Hotline entfernen lassen.

Über ein "Danke" (Daumen hoch) würde ich mich sehr freuen.

das verwechselst du mit im freien Handel gekauften Fritzboxen die nach Vertragsende nicht aus dem Vertrag des Vorbesitzers entfernt wurden

Ah ok das kann sein, danke.

Über ein "Danke" (Daumen hoch) würde ich mich sehr freuen.
Rilapee
Daten-Fan
Daten-Fan

Nach meinem Kenntnisstand muss das Gerät ja nicht zwangläufig ein Leihgerät sein oder? Theoretisch kann das Gerät ursprünglich auch gekauft sein oder ist das Gerät zwangsläufig ein Leihgerät?

 


@Rilapee  schrieb:

Nach meinem Kenntnisstand muss das Gerät ja nicht zwangläufig ein Leihgerät sein oder? Theoretisch kann das Gerät ursprünglich auch gekauft sein oder ist das Gerät zwangsläufig ein Leihgerät?


die konnte man nie kaufen

ist also zwangsläufig ein Leihgerät

reneromann
SuperUser
SuperUser

Herzlichen Glückwunsch zum Erwerb eines unterschlagenen Leihgeräts. Dieses formschöne Stück Plastik kannst du jetzt wunderbar als Briefbeschwerer nutzen -- aber als Kabelrouter ist er durch die Unterschlagung dauerhaft gesperrt.

 

Kurz gesagt: Das Teil wird NIE WIEDER freigeschalten.

 

Mein Rat: Versuch dein Geld vom Verkäufer zurück zu bekommen, da der dich dreist übers Ohr gehauen hat. Sollte das nicht (mehr) möglich sein, so verbuche den Kaufpreis als Lehrgeld und schicke das Teil an VF zurück oder bring das Teil zur fachgerechten Entsorgung...