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Lösung

Vodafone abbuchung trotz bereits erfolgter Kündigung
Nick86
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo zusammen,

 

ich bin Anfang Mai umgezogen und habe meinen Vertrag fristgerecht gekündigt.

Die Kündigungsbestätigung liegt für den 07.05.2022 vor. Trotzdem wurde mir der Zeitraum vom 01.06 bis 30.06 in Rechnung gestellt und auch abgebucht.

Im Telefongespräch erzählte man mir, dass ich noch 3 Monate weiterzahlen müsse. Das ist allerdings laut TKG nicht korrekt.

Daraufhin habe ich eine E-Mail an den Kundenservice geschrieben, mit der Bitte um Rücküberweisung des fälschlich abgebuchten Betrages.

Die einzige Antwort die ich bekommen habe war eine erneute Zusendung der Kündigungsbestätigung.

Da die als Anhang in meiner Mail dabei war, hätte klar sein müssen, dass ich diese bereits vorliegen habe.

Mein Problem wurde nicht gelöst.

 

Da ich weder per Hotline, noch per Mail Hilfe bekommen habe probiere ich es mal auf diesem Wege.

15 Antworten 15
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Stimmt. Es ist eigentlich ein Monat und keine drei. Immer unter der Voraussetzung, dass am neuen Wohnort nicht die gleiche Leistung geliefert werden kann

Es kann nicht einmal das gleiche Produkt geliefert werden - kein Kabelanschluss vorhanden, weil gar kein Kabel in der Straße liegt.

 

Wie gesagt steht im Kündigungsschreiben der 07.05.2022 als Kündigungstermin.

Demnach müsste eigentlich nicht einmal mehr der Rest von Mai berechnet werden dürfen.

Der Mai darf bei Kündigungseingang im Mai sehr wohl noch komplett berechnet werden - inklusive Beginn des Junis!

 

Die einmonatige Frist beginnt immer mit dem Eingang der Umzugsmeldung - das Ende der Frist kann aber frühestens der Umzugstermin sein. Wenn man den Umzug erst NACH dem Umzugstag meldet, dann bezahlt man eben einen Monat ab Eingang des Termins weiter.

 

Davon abgesehen: Habt ihr auch einen Nachweis über den Umzug eingereicht?

Diese Antwort hilft mir kein Stück weiter.

 

Noch einmal zum Mitschreiben, extra für die die nicht lesen wollen:

 

Die Kündigungsbestätigung ist für den 07.05.2022 datiert.

Siehe §60 TKG, Abs. 2.

Da kann jetzt noch zehn Mal jemand den Monat Kündigungsfrist erwähnen, das trifft hier nicht zu.

Davon mal abgesehen wurde mir, wie bereits oben erwähnt - auch hier für die die nicht lesen wollen - der Monat Juni komplett in Rechnung gestellt.

Das ist nicht Rechtens.

Nick86
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Und ob ich einen Nachweis über den Umzug eingereicht habe spielt auch überhaupt keine Rolle.


Ich habe eine Kündigungsbestätigung.

 

Nächstes mal wirklich erst lesen, dann posten.

Wann hast du denn deine Kündigung eingereicht?

Denn von dem Datum des Empfangs der Kündigung rechnet das TKG einen Monat weiter.


@Nick86  schrieb:

Und ob ich einen Nachweis über den Umzug eingereicht habe spielt auch überhaupt keine Rolle.


Das spielt sehr wohl eine Rolle...

 

Insbesondere dann, wenn in der


@Nick86  schrieb:

Ich habe eine Kündigungsbestätigung.


erwähnt wird, dass man eben jenen Nachweis einreichen soll, damit die Kündigung ihre Wirksamkeit entfaltet und ansonsten hinfällig ist.

 

Übrigens solltest du nicht nur selektiv einzelne Absätze von Paragraphen lesen - insbesondere in Abs. 4 des von dir genannten Paragraphen wird sogar explizit erwähnt, dass die BNetzA hier die Zügel in der Hand hat. Davon abgesehen kann der Anbieter eben sehr wohl einen Nachweis für den Umzug fordern und eine eventuelle Kündigung von der Vorlage abhängig machen - eben damit einem Missbrauch vorgebeugt ist.

In Absatz 4 steht lediglich, dass die Bundesnetzagentur über die Einzelheiten des Verfahrens entscheidet.

 

Tut hier aber eigentlich nichts zur Sache, denn selbst WENN hier die MELDUNG des Umzugs am 07.05.2022 erfolgt wäre, wäre der letzte Buchungstag der 07.06.2022 - und nicht der 30.06.2022.

Schlimmer noch, hier im Kundencenter ist die Kündigung anscheinend überhaupt nicht erfasst, dort steht nicht das versprochene Kündigungsdatum auf der Rechnung.

 

Der Wortlaut der Kündigungsbestätigung besagt:

"Diese Produkte und Services beenden wir zu diesem Datum:" und bei beiden Produkten (TV und Internet) ist der 07.05.2022 aufgeführt.

 

Diese Diskussion führt uns so nicht weiter, denn mir wurde, mehrfach und schriftlich der 07.05.2022 als Kündigungsdatum genannt.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Bis vor kurzem hätte ich dir noch recht gegeben, aber nachdem du behauptest es wäre wumpe, ob du einen nachweis über deinen Umzug eingereicht hast, obwohl eben dieser Umzug Dreh- und Angelpunkt deiner Kündigung ist, kann ich das nicht mehr. Im Übrigen, auch das regelt die BNetzA und das TKG, ist die Kündigung nicht fristlos, sondern mit der Frist von einem Monat. Und dieser Monat beginnt mit der Umzugsbestätigung. Das ist ein kleines, aber durchaus nicht nebensächliches Detail.