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am 14.01.2019 12:27
Hallo
Ich habe vor kurzem am 06.01.2018 meine Mobilfunkverträge Telefonisch verlängert.
Leider habe ich immer noch keine schriftliche Auftragbestätigung bekommen trotz zusage vom Verkäufer.
Nach Rückfrage im Tel Support sollte ich das bekommen auch das ist schon wieder einige Tage her.
Jetzt bald läuft aber die Widerrufstfrist ab und ich habe keine Möglichkeit das ganze nochmal zu prüfen.
In der Mein Vodafone App und auch im Normalen Meinvodafone werden die Vertragsdetails auch nicht angezeigt.
Den Spamordner und emailadresse habe ich schon geprüft und verglichen
Wo bekomme ich die Auftragbestätigung her?.
Den Support habe ich angesshrieben auch da keine Antwort.
mfg Frank Opelt
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am 14.01.2019 17:01
Hallo @frankopelt
Wenn jemand irgendwas einfach ändert muss ich beweien was ich gekauft habe
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Im Streitfall muss der Verkäufer beweisen, was er verkauft hat.
Und die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor du eine Widerrufsbelehrung erhalten hast.

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am 14.01.2019 20:45
Da wurde aber festgelegt das die Vertragsumstellun schon vor Ablauf der Widerufsfrist beginnen soll
ich habe aber in der Tel zusammenfasung vermerkt das Widerrufsrecht dadurch nicht erlischt.
laut Dokumenten zusammenstellung im MeinVodafone habe ich die Verkaufszusammenfassung am 11.01.2019 per Mail bekommen inklusive Widerufsbelehrung usw.
Eine Verkaufszusammenfassung ist eine Auftragbestätigung?
wohl eher nicht.
Ich richte mich mal nach dem 11.01.2019 per Mail kam es am 14.01.2019
Also muss jetzt schnell Reklamieren und mir die Tel zugesagten zusätzlichen Gb schriftlich zusichern lassen zwar vor ablauf der Widerufsfrist.
Schauen wir mal wie ich das jetzt genau formuliere.
lg Frank Opelt
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am 14.01.2019 22:19
@frankopelt, Angebot, Annahme, Umsetzung, Verkaufszusammenfassung inkl. Widerrufsbelehrung. Beginn der Widerrufsfrist. In dieser Reihenfolge.
@frankopelt schrieb:
Da wurde aber festgelegt das die Vertragsumstellun schon vor Ablauf der Widerufsfrist beginnen soll
ich habe aber in der Tel zusammenfasung vermerkt das Widerrufsrecht dadurch nicht erlischt.
Ergibt wirklich überhaupt keinen Sinn, sorry.
Noch mal. Alle vereinbarten Konditionen wurden ohne Ausnahme gebucht. Das Datenvolumen ist laut der Anzeige in der MeinVodafone App bei allen 2 Verträgen ersichtlich (bei Red M insgesamt 11 GB beim Red S insgesamt 4 GB). So habe ich dicht verstanden, denn du schreibst:
@frankopelt schrieb:
Da steht in der App 11 GB als verfügbar in der Tarifbeschreibung aber nicht vermerkt.!
Ich gehe daher davon aus, dass das auf alle 3 Verträge zutrifft.
Dein Problem ist lediglich, dass das zusätzliche Datenvolumen nebst Laufzeit der Option nicht in der Verkaufszusammenfassung erwähnt wird.
Aber egal, ich klinke mich jetzt hier aus, ich rege mich nur noch auf. Sorry.

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15.01.2019 10:07 - bearbeitet 15.01.2019 10:20
Re Hallo
Warum regt du dich auf?
Ich bin Kfm von Beruf im Aussendienst bei einem Kabelunternehmer ich mache jeden Tag TV und Internetaufträge wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Es steht im Kleingedruckten von Vodafone das nur schriftliche Vereinbarungen in der Auftragbestätigung als Vereinbart gelten und mündliche Nebenabreden nicht gelten. (Soweit das gültig sein kann).
Die Lagerfeuer Indianer Ehrenwort Gepräche und Verprechungen sind schon ein alter Hut im Vertrieb und so alt die Menschheit.
Wenn ich jetzt nicht reklamieren würde hätte ich nach ablauf der Widerrufsfrist eine andere Vereinbarung Stillschweigend geduldet.
Das weiss jeder Winkeladvokat aus dem Hinterhof!
Der Anbieter kann dann nach Ablauf der Widerrufsfrist sich auf die schriftlich vereinbarten Konditionen berufen die GB Auf und Abschalten wie er möchte.
Und genau deshalb gibt es Widerrufsfrist für Verbraucher für Fernabsatzverträge damit in genau dieser Situation der Kunde die Möglichkeit hat nachträglich anders lautende Vereinbarungen zu reklamieren und im Notfall auch zu widerrufen.
Von den ungewollten Nebenprodukten zb. Sercure Net usw. die man immer mit untergejubelt bekommt und die angeblich im Vorfeld bei Bestellung nicht abschalten kann rede ich jetzt mal nicht!
Ich möchte auch als langjähriger Vodafonekunde mit 3 Verträgen eine gute faire Beratung haben und zwar So das das die Tel. Vereinbarungen auch nacher ihre Gültigkeit behalten.
Ich möchte als Kunde auch nicht immer hinterher laufen müssen wegen den vereinbarten Kondtionen und nicht ständig das Gefühl haben müssen (Oh Mist nicht aufgespasst und wieder rmal über das Ohr gehauhen worden meinem angeblichen fairen Top Mobilfunkpartner).
Die Grundlagen des Handels im Fernabsatz zwischen Händler und Verbraucher legt der BGB
und da steht eindeutig was erlaubt und gütig ist auch die Lücken die Händler nutzen sind dort zu sehen.
Da steht dann auch das Thema Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist usw.
Ich habe jetzt zwar nicht gewusst wo ich die Auftragsbetätigungen finden kann deshalb habe ich mich auch an das Forum gewendet.
Vielen Dank an dich für deine Infos dazu.
Aber bei Verträgen kannste leider nicht mitreden wegen keine richtige Ahnung.
Also in diesem Sinne nicht Lagerfeuergespräche führen sondern sich an die Fakten halten.
Alle Schreibfehler sind Heute Gratis im Angebot!!
Ende gut Alles gut!
mfg Frank Opelt

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