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Lösung

Sonderkündigungsrecht bei Zusammenzug?
Anonym78051
Youngster
Youngster

Hallo zusammen, 


ich habe seit März einen Unitymedia Vertrag und ziehe jetzt mit meinem Freund zusammen, der ebenfalls bereits einen Unitymedia Vertrag hat. 

Kann ich meinen jetzt sofort kündigen oder muss ich den noch bis Ende der Laufzeit zahlen? 



Danke & LG 

3 Antworten 3
Mike-62
IOT-Inspector
IOT-Inspector
warum schließt man im März einen Vertrag ab, wenn man im April mit jemanden zusammen zieht?
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Bisher konnte man den geringwertigeren Vertrag kündigen.
Da sich bei UM aber alles dauernd ändert, solltest du es über den Support (Chat) klären.
Die können dir auch gleich sagen, welche Papiere du liefern musst.
Janice1
App-Professor
App-Professor
Hallöchen Nina, 

bei einem Zusammenzug mit zwei vorhandenen Unitymedia-Verträgen, kann für den geringwertigeren Vertrag eine Sonderkündigung beantragt werden. Dies gilt aber nur, wenn beide auch Hauptmieter, bzw. im Mietvertrag vermerkt sind. 

Mit dem Datum des Zusammenzugs (hierbei gilt das, welches auf der amtlichen Ummeldebescheinigung vermerkt ist) läuft der Vertrag noch 3 Monate bis zum Ende des dritten Monats. 


Wichtig ist es, dass ihr bei eurem schriftlichen Antrag (E-Mail, Fax, Brief) beide Kundenkonten mit angebt und eine Bestätigung (Meldebescheinigung oder Mietvertrag) über den Zusammenzug einreicht. 


Alles Liebe für euch und einen stressfreien Umzug. :hearts:

- Janice