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Auserordentliche Kündigung bei Umzug
Todima
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo,

ich werde die Tage umziehen.

Mein momentaner Vertrag läuft durch einen Tarifwechsel  (400mbit) allerdings noch über 1 Jahr.

Am neuen Standort sind jedoch nur maximal 200mbit verfügbar.

Der Vertrieb hat mir nun mitgeteilt daß ich eine Runterstufung auf 200mbit hinnehmen muß.

Nun habe ich gelesen daß ich eine Auserordentliche Kündigung einreichen kann, sollte die Geschwindigkeit

massiv eingeschränkt werden.

Hat jemand hier schon ähnliche Erfahrung gesammelt ?

 

 

2 Antworten 2
reneromann
SuperUser
SuperUser

Wenn die gebuchte Geschwindigkeit nicht erreicht werden kann, besteht ein Sonderkündigungsrecht gem. TKG.

Du wirst dann allerdings die 3 Monate Grundgebühren ab Umzug bezahlen müssen - und zwar unabhängig davon, ob du einen neuen Vertrag mit VF schließt oder nicht.

 

Du kannst dich also entscheiden zwischen:

A) Sonderkündigung des Altvertrages plus 3 Monate Grundgebühr für den Altvertrag ab Umzug -PLUS- Gebühren vom Neuvertrag [egal bei welchem Anbieter]

-oder-

B) Umstellung des Altvertrages auf 200 MBit/s, dafür aber keine Doppelzahlung...

Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Todima,

 

ich kann mich da nur der Aussage von @reneromann anschließen. Wenn Du Dich für den Umzug entscheidest, kannst Du das ganz einfach per Umzugsservice beauftragen.

 

Grüße

Thomas

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