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FRITZ!Box 6591 - dummerweise mit Branding bei eBay gekauft
Mitorius
Smart-Analyzer
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Hallo Leute, ich bin neu im Forum und hier mein erstes Anliegen.

In der letzten Woche habe ich bei eBay-Kleinanzeigen eine 6591 erworben (180 EUR). Der Verkäufer hatte in der Verkaufsanzeige mitgeteilt, gleichfalls auf gesonderte Anfrage hin, dass er zum Gerät eine Rechnung mitschickt. Eine Rechnung kann ja wohl nur existieren, wenn die FritzBox im freien Handel gekauft wurde. Bei Leihgeräten erhält man ja eher keine Rechnung mit ausgewiesenem Gesamtbetrag o.ä. Von einem Leihgerät war seitens Verkäufer keine Rede. Als das Gerät endlich ankam, kam auch die Ernüchterung. Schnell wurde klar, dass es sich um ein Gerät mit Branding handelt. Eine Rechnung wurde nach erneuter Anfrage nicht gesendet, bzw. die Anfrage diesbezüglich ignoriert. 

Ich möchte jetzt nicht von Euch wissen, wie ich mit der Sache umgehen soll. Bei eBay habe ich den Vorfall angezeigt. Bei der Polizei könnte ich ebenfalls Anzeige erstatten. Doch werden die mich auf den privaten Rechtsweg verweisen und die Sache nicht strafrechtlich verfolgen...

 

Fragen: Kann ein solches Leihgerät überhaupt weiterverkauft werden? Ist ein solches Gerät nicht Eigentum des Providers?

Ein Bekannter sagte mir, es wäre wohl ein Gerät von Vodafone. Wie auch immer er darauf kommt. 
Warum jetzt meine Frage? Ich würde gerne wissen, ob ich selbst das Gerät irgendwo verkaufen kann, um meinen Verlust zu minimieren. Mache ich mich bei einem Weiterverkauf strafbar? Sollte das Gerät tatsächlich von Vodafone sein, macht eventuell ein Kontakt in dieser Richtung Sinn!? Momentan bin ich sehr verärgert - natürlich in erster Linie über mich selbst. 

Wie auch immer die Antworten lauten - vorab vielen Dank und Grüße aus Leipzig.

6 Antworten 6
Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Mitorius 

 

Hallo Mitorius,

welche Artikelnummer hat die FB6591?

 

Gruss

Methusalem1

Artikelnummer 2000 2858

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Mitorius 

 

Leider handelt es sich hier um ein Providergerät, das wird auf keinen Fall aktiviert.

Zu deiner anderen Frage eigentlich hast du dich schon strafbar gemacht, in dem du Hehlerware erworben hast, den auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Die FB an eine andere Person zu verkaufen wäre , dann Schon die zweite Straftat, da du ja weist das es sich hier um Hehlerware handelt.

Ich an deiner Stelle würde mit allen Mitteln versuchen das Geld vom Verkäufer wieder zu bekommen, vielleicht reicht ja schon die Drohung das du Anzeige gegen ihn erstatten wirst.

 

Gruss

Methusalem1

Hallo Methusalem, das ist schon fast peinlich. Jetzt habe ich selbst den Aufdruck 'Vodafone' gesehen.

 

Entschuldigung. Doch am Rest meines Beitrages und Fragen ändert das nichts....

 

Grüße 

Die Erstattung der Anzeige habe ich angedroht. Ich habe eine Aktenlage in Form der Nachrichtenverläufe.

Hinsichtlich Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Woher sollte ich wissen, dass es sich um ein Leihgerät handelt? Es war nicht ansatzweise ersichtlich. Meine Kaufabsicht zielte auf ein Gerät ab, welches im freien Handel erworben wurde. Ich habe ja selbst seit Januar einen neuen Kabelanschluss mit einer Kabelbox von Vodafone. Es hätte ja keinen Sinn gemacht, die oben genannte FB zu erwerben.

 

Wie auch immer. Ich denke, ich wende mich zusätzlich an Vodafone. Letztlich werde ich dem Geld nur nachtrauern können. Wir werden sehen. 
Danke für deine Hilfe und die Vorschläge. Über den Ausgang der Geschichte werde ich berichten.

 

Doch noch eine Frage. Gehen denn die Leihgeräte immer zurück zum Provider? Auch, wenn so ein Vertrag über seine volle Zeit lief?

Danke...


.

 

 


 

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Mitorius 

 

Das mit dem Unwissenheit schütz vor Strafe nicht war nicht so Ernst gemeint und ja die Mietgeräte müssten nach Vertragsende  zurück an den Provider, ansonsten wird dem Kunden das Gerät in Rechnung gestellt, einige denke sie hätten das Gerät jetzt käuflich erworben, dem ist aber nicht so, es bleibt weiterhin Eigentum des Providers.

 

Gruss

Methusalem1