Wer hat diesen Beitrag bewertet

Mav1976
SuperUser

Hi @1895FD,

 


@1895FD  schrieb:
(...)
Aus diesem Grund habe ich heute erneut bei Ihrem "Kundenservice" angerufen. Nachdem ich insgesamt dreimal weitergeleitet wurde, bin ich in Ihrer Buchhaltung gelandet. Dort wurde mir gesagt, dass Ihnen zur Legitimation meines Bankkontos noch ein Foto meiner EC-Karte fehlen würde. Seltsam, dass mein Konto bei Ihnen anscheinend so ausreichend legitimiert ist, dass Sie sich im Stande sehen, Beträge hiervon abzubuchen, aber nicht Ihre vertragliche Leistung zu erbringen. Ich habe der Dame nun den Hinweis gegeben, dass ich meine Debitkarte, auf der die IBAN meines Bankkontos sowie mein Name abgedruckt ist, bereits zweimal an Ihre Legitimationsadresse geschickt habe. Die Dame teilte mir mit, dass nur eine EC-Karte akzeptiert werde, aber keine Debitkarte. Nun ist es aber so, dass meine Bank (so wie viele Banken mittlerwiele ebenfalls) keine EC-Karten mehr ausstellt, sondern nur noch Debitkarten. Ab Juni 2023 wird dies in ganz Deutschland so sein. Wie planen Sie als Unternehmen dann vorzugehen, wenn Sie zukünftig ohne EC-Karten keine Bankkonten mehr "legitimieren" können?
(...)

für die Legitimation deines Bankkontos ist definitiv nicht die EC-Karte nötig, sondern das SEPA-Lastschriftmandat!

Bitte schicke keinesfalls irgendwelche Fotos, die auch noch unverschlüsselt über das Netz gehen, von deiner EC-Karte. Ebenfalls finde ich es eine Unart, dass Fotos von Passdokumenten eingefordert werden, was per se gesetzlich verboten ist! Nicht einmal die Polizei macht sich Fotos, sondern schreibt sich die Daten immer auf. 

 

Bei VF gibt es für das Abbuchen vom Bankkonto ein InfoDok 230, was die Einzugsermächtigung (Erteilen eines SEPA-Lastschriftmandats) erklärt. Nichts anderes ist auch auf den EC-/Debitkarten vermerkt. Zumal mit der EC-karte eine Legitmation rechtlich gar nicht möglich ist. Im Gegenteil mit Name, solchen Daten können Verträge abgeschlossen werden, die man u. U. nicht möchte. 

Daher kann ich nur davor warnen, leichtfertig irgendwelche sensiblen Daten über unverschlüsselte und unbekannte Seiten an Fremden zu schicken. Den Schaden hat nämlich dann der Kunde und muss sich mitunter eventuell "grobe" Fahrlässigkeit vorwerfen lassen.

(1)
Mehr anzeigen
Wer hat diesen Beitrag bewertet