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Frage

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Antwort

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Lösung

Kabelvertrag kündigen wegen imzig
genratr
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo Community,

da mir der Telefonservice nicht wirklich weiterhelfen konnte probiere ich es mal hier. Da ich zum Januar 2023 umziehe und bei meinem neuen Wohnort kein Vodafone Kabel Internet verfügbar ist muss ich per Sonderkündigungsrecht meinen jetzigen Vodafone Vertrag kündigen jedoch wurde mir gesagt dass ich die Mindeslaufzeit einhalten muss aber wozu soll ich den für einen Service bezahlen den ich nicht nutzen kann. Wäre wirklich dankbar wenn mir ein Mod etc. weiterhelfen könnte.

 

 

2 Antworten 2
AdlerAuge
Giga-Genie
Giga-Genie

Die Mods sind seit Mitte August hier raus und somit kannst du dich nur an die anderen Kontaktkanäle wenden.

 

Abgesehen davon, melde einen Umzug und wenn dann wirklich bei dir technisch das Kabel nicht möglich ist, kündigt dir Vodafone automatisch.

Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
Giga-Genie

@genratr  schrieb:

...muss ich per Sonderkündigungsrecht meinen jetzigen Vodafone Vertrag kündigen jedoch wurde mir gesagt dass ich die Mindeslaufzeit einhalten muss aber wozu soll ich den für einen Service bezahlen den ich nicht nutzen kann. Wäre wirklich dankbar wenn mir ein Mod etc. weiterhelfen könnte.


Da braucht es keinen Mod, ein Blick ins Gesetz genügt.  § 60 TKG - Umzug - dejure.org

Absatz 2:

Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. 2Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.

Du musst nicht unbedingt kündigen, du kannst das auch, wie hier immer wieder vorgeschlagen wird, mit einer Umzugsmeldung erledigen. Aber ich persönlich würde das nicht tun, auch wenn sich gelegentlich herausstellt, dass die Datenbank von VF falsch ist. Dies erfolgt jedoch meist erst nach dem Umzug, (ich will aber bereits vor dem Umzug einen DSL-Vertrag angeleiert haben) und zudem konnte ich nicht herausfinden, wann in einem solchen Fall die Berechnung der Kündigungsfrist beginnt. Wenn die korrekte Abfrage zur Verfügbarkeit angibt, kein Kabel möglich, ist nach meiner Meinung dem Kunden nicht zuzumuten, weitere Nachforschungen anzustellen. Es ist Sache von VF, ihre Daten zu pflegen. Screenshoot, kündigen, neuen Anbieter suchen und fertig.

Und die Antwort bezügl. Mindestvertragslaufzeit ist natürlich absoluter Unsinn.