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Frage

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Antwort

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Lösung

Always on - Volumen verbraucht
Reinhild1
Daten-Fan
Daten-Fan

Guten Abend,

bei der Always on Lösung zur Überbrückung meines geschädigten Anschlusses ist das Volumen von 50 GB verbraucht und der Service verweist auf eine Nachbuchungsfrist von 16 Tagen. Ich bin im Homeoffice und benötige dringend das Internet.

 

Wie kann ich eine Lösung herbei führen. Es zeichnet sich ab, dass die Störung mehrere Monate dauern kann und ich kann am Telefon nicht mal einen Teamleiter sprechen.

9 Antworten 9
reneromann
SuperUser
SuperUser

Da wird sich mit dem Datenvolumen nicht viel machen lassen - denn das ist nur zur kurzzeitigen Überbrückung auf Kulanzbasis gedacht.

 

Davon abgesehen solltest du mit deinem Arbeitgeber sprechen, weil er bei angeordnetem HomeOffice (sofern vertraglich so als Arbeitsort bestimmt) für die Stellung der Arbeitsmittel (und dazu gehört auch die Internetleitung) verantwortlich ist. Sollte es hingegen nicht HomeOffice - sondern "nur" mobiles Arbeiten sein, dann bist du selbst für die Auswahl des Arbeitsplatzes und damit auch für die Sicherstellung der Arbeitsmittel vor Ort verantwortlich - im Zweifel heißt dies, dass du in's Büro fahren musst, wenn du an dem von dir gewählten Arbeitsplatz selbst nicht sicherstellen kannst, dass die benötigten Arbeitsmittel vorhanden sind.

 

Davon abgesehen: Wie kommst du darauf, dass die Entstörung mehrere Monate dauern kann? Sollte die Verzögerung nicht auf Umstände zurückzuführen sein, die Vodafone zu vertreten hat, kannst du den Verursacher der Störung auch dafür haftbar machen.

Die Störung ist zustande gekommen, weil bei den Bauarbeiten am Nachbargrundstück mein Kabel durch Baggerarbeiten durchtrennt wurde. Nun ist es zu einem Streit zwischen der Telekom und den Nachbarn gekommen, weil diese das Kabel dort nicht mehr liegen haben wollen. Die Telekom würde es aber nur auf die Straße verlegen, wenn dieNachbarn das bezahlen. Bis sich dieParteien nun einigen kann es lange dauern.

Ich habe einen DSL Vertrag mit Datenflat für den ich momentan zahle, sodass ich erwarten kann, dass die Leistungen erfüllt werden. Als mir die LTE Lösung vorgeschlagen wurde, sagte der Mitarbeiter, dass wenn das Volumen aufgebraucht wäre, ich mich nur telefonisch melden müsste, dann würden 50 GB nachgeladen. Von einer Wartefrist war nicht die Rede.


@Reinhild1  schrieb:

Die Störung ist zustande gekommen, weil bei den Bauarbeiten am Nachbargrundstück mein Kabel durch Baggerarbeiten durchtrennt wurde.


Also ist prinzipiell der Nachbar dein Ansprechpartner bzw. die Baufirma, die auf seinem Grundstück durchgeführt wurden...

 


@Reinhild1  schrieb:

Nun ist es zu einem Streit zwischen der Telekom und den Nachbarn gekommen, weil diese das Kabel dort nicht mehr liegen haben wollen.


Was die Nachbarn wollen oder nicht, ist ziemlich egal. Wenn es eine entsprechende Grundlast im Nachbargrundstück über die Durchleitung der Kabel zu eurem Grundstück gibt, hat der Nachbar die Arbeiten zuzulassen - andernfalls macht er sich dir gegenüber privatrechtlich haftbar. Denn diese Grundlast kannst DU einklagen - er MUSS die Arbeiten dann in deinem Beisein ausführen und dulden.

Eine Verlegung der Leitung hingegen kann er nicht anordnen - zumindest nicht, ohne dass du als Begünstigter der Grundlast zustimmst (was du nicht musst - oder halt von Bedingungen wie der Kostentragung abhängig machen kannst).

 


@Reinhild1  schrieb:

Die Telekom würde es aber nur auf die Straße verlegen, wenn dieNachbarn das bezahlen. Bis sich dieParteien nun einigen kann es lange dauern.


So lange kann es da gar nicht dauern, wenn du eine im Grundbuch für sein Grundstück vermerkte Grundlast hast. In dem Moment ist er gezwungen, die Arbeiten zu dulden.

 

Sollte es hingegen keine solche Grundlast geben, so wäre es an dir, dich mit der Telekom über die Neuverlegung des Kabels vom öffentlichen Grund direkt auf dein Grundstück -zu deinen Lasten- zu verständigen. Die Telekom wird das nicht von selbst und acuh nicht kostenlos machen - und sollte es keine entsprechende eingetragene Grundlast zur Durchleitung der Signale über das Grundstück des Nachbarn geben, so bist du halt selbst der Gekniffene, weil du jetzt das Problem hast, dass du selbst für den Anschluss deines Hauses sorgen musst.

 

Wie du siehst: Es hängt alleine davon ab, ob für das Nachbargrundstück eine Grundlast eingetragen wurde oder nicht...

 


@Reinhild1  schrieb:

Ich habe einen DSL Vertrag mit Datenflat für den ich momentan zahle, sodass ich erwarten kann, dass die Leistungen erfüllt werden.


Nicht ganz - da hier der Schaden von Dritten verursacht wurde, muss auch der Dritte für deinen Schaden aufkommen. Für die Zeit bis zur Behebung ruht damit der DSL-Vertrag (d.h. du wirst grundgebührenfrei gestellt) -- nur hast du dann halt auch keinen Internet- und Telefonanschluss.

 

Sollte es eine entsprechende Grundlast geben, dann kannst du den Nachbarn darauf festnageln - sollte es diese nicht geben, steht hier sogar im Raum, dass du einen kompletten Neuanschluss an das Telefonnetz (auf eigene Kosten) brauchst. Die Telekom ist in beiden Fällen dafür nicht verantwortlich - und entweder es gibt eine Grundlast für sein Grundstück und der Nachbar bezahlt (egal ob nun die Verlegung oder die Behebung) -oder- es gibt keine Grundlast und du bist selbst mit den Gebühren für die Neuerstellung (inkl. Tiefbau) des Telefonanschlusses dabei, weil der Nachbar dann nicht dulden muss, dass du weiterhin sein Grundstück für die Durchleitung der Telefonsignale "missbrauchst".

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Mit dem von der Telekom beauftragten Unternehmen ist bereits geklärt, dass ich für die Kosten nicht aufkommen muss, da ich vor 25 Jahren ordnungsgemäß meinen Anschluss beauftragt und bezahlt habe. Ich hatte dabei keinen Einfluss darauf, wo das Kabel verlegt wurde. 

 

Ob die Telekom eine Grundlast für das Nachbargrundstück hat, ist mir nicht bekannt.

 

Was den Rechtsanspruch angeht ist hier einiges durcheinander geraten und die Verbraucherzentrale erklärte mir, dass mein Rechtsanspruch gegenüber Vodafone besteht, denn hier besteht ja mein Vertragsverhältnis. Letztlich kann Vodafone natürlich die Kosten bei der Telekom geltend machen, da die Leitung momentan  nicht bereitgestellt wurde. 

 

Insgesamt kann ich im weiteren nicht verstehen, dass diese Problematik hier im Forum regelmäßig auch schon von weiteren Kunden angesprochen wurde, denen dann weitere 50 GB durch senden ihrer Rufnummer an den Sachbearbeiter zugebucht wurden. Alle Kunden sollten doch die gleichen Lösungsmöglichkeiten bekommen.

Wenn die "Always On " Lösung nur für einen Kurzzeitraum gedacht ist, warum kann dann nach 16 Tagen erneut 50 GB gebucht werden? Auch der Name "Always on" ist dann leicht irreführend.

 

 

Hier wurde die gleiche Anfrage schon einmal gestellt und es gab eine unkomplizierte einfache Lösung :

 

https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-%C3%BCber-DSL/Always-on/m-p/2554797


@Reinhild2  schrieb:

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Mit dem von der Telekom beauftragten Unternehmen ist bereits geklärt, dass ich für die Kosten nicht aufkommen muss, da ich vor 25 Jahren ordnungsgemäß meinen Anschluss beauftragt und bezahlt habe. Ich hatte dabei keinen Einfluss darauf, wo das Kabel verlegt wurde. 

 

Ob die Telekom eine Grundlast für das Nachbargrundstück hat, ist mir nicht bekannt.


Die Grundlast wird im Grundbuch eingetragen - das hätte also damals durch euch und den damaligen Nachbarn als entsprechende Vereinbarung gemacht werden müssen. Die Telekom macht da nichts - sie kann es auch gar nicht.

 

Und du hättest damals sehr wohl Einfluss auf die Verlegung des Kabels nehmen können - außer es wurde damals ein Doppel-APL beim Nachbarn errichtet und euer Haus darüber mitversorgt. Wobei ihr auch dann selbst für die Eintragung der Mitversorgung hättet sorgen müssen...

 


@Reinhild2  schrieb:

Was den Rechtsanspruch angeht ist hier einiges durcheinander geraten und die Verbraucherzentrale erklärte mir, dass mein Rechtsanspruch gegenüber Vodafone besteht, denn hier besteht ja mein Vertragsverhältnis. Letztlich kann Vodafone natürlich die Kosten bei der Telekom geltend machen, da die Leitung momentan  nicht bereitgestellt wurde. 


Die Aussage stimmt - am Ende wird VF die Kosten der Telekom in Rechnung stellen, da VF die Leitung der Telekom mietet - und die Telekom wiederum dem Verursacher des Schadens.

 

Und hier kann sich der Kreis zu dir zurück drehen, wenn keine entsprechende Grundlast eingetragen wurde, also der Nachbar eine (weitere) Durchleitung der Signale zu deinem Grundstück über sein Grundstück nicht dulden muss und eine solche Durchleitung ohne Einwilligung auch jederzeit unterbinden kann. Den Schaden hast in dem Fall alleine du - weil die Neuerrichtung nicht vom Nachbarn gezahlt wird und die Telekom nicht selbst neue Kabel verlegen muss, wenn damals nicht geklärt wurde, dass eine Mitversorgung über das Nachbargrundstück entsprechend per Grundlast "rechtssicher" erfolgt.

 

Zum Teil wurden damals solche Mitversorgungen/Durchleitungen gemacht, weil es günstiger war, als zwei getrennte Anschlüsse von der Straße zu den Häusern quer durch den Vorgarten zu legen.

 

Weiterhin: Der Rechtsanspruch bedeutet nicht, dass VF hier kostenlos eine LTE-Lösung als Ersatz stellen muss - ganz im Gegenteil: Er besteht lediglich darin, dass du für den Störungszeitraum keine Grundgebühren bezahlen musst. Denn dein Vertrag ist nunmal -so blöd es auch klingt- noch immer ein Festnetzvertrag...

 


@Reinhild2  schrieb:

Insgesamt kann ich im weiteren nicht verstehen, dass diese Problematik hier im Forum regelmäßig auch schon von weiteren Kunden angesprochen wurde, denen dann weitere 50 GB durch senden ihrer Rufnummer an den Sachbearbeiter zugebucht wurden. Alle Kunden sollten doch die gleichen Lösungsmöglichkeiten bekommen.


Die 50 GB für 16 Tage sind bereits eine Kulanz(!)lösung - rein vertragsrechtlich gibt es keinen Anspruch auf eine solche Ersatzversorgung. Am Ende wird es darauf hinauslaufen, dass du dich mit der Telekom und deinem Nachbarn als auch mit dem Verursacher des Schadens an einen Tisch setzen musst und ihr gemeinsam eine Lösung finden müsst. Denn wenn der Nachbar auf der Verlegung des Kabels besteht, bringt die Mauerhaltung "aber ich bezahle nichts" dich sicherlich nicht weiter. Eventuell kann man hier eine Kostenteilung anstreben - um das Kabel dann von seinem Grundstück runter zu bekommen und dann mit dem Stiesel nichts mehr zu tun zu haben. Denn der Verursacher wird die Verlegung des Kabels nicht bezahlen - der wird immer nur für die Behebung des Schadens vor Ort aufkommen wollen...

 

Oder du hast eine Grundlast für das Nachbargrundstück und zwingst - notfalls über einen Anwalt und per einstweiliger Verfügung, ggfs. auch unter Zwang - den Nachbarn, die Arbeiten auf seinem Grundstück zu ermöglichen. Du könntest ihm dann auch anbieten, dass du an einer Lösung der Grundlast interessiert wärest, wenn er die Kosten für die Verlegung alleine trägt und damit genau in die gleiche Kerbe wie die Telekom schlagen...

Aber wie gesagt - das klappt nur, wenn eine Grundlast im Grundbuch des Nachbargrundstücks eingetragen wurde oder es zumindest einen anderweitigen Durchleitungsvertrag zwischen euch und dem Nachbarn gibt.

 


@Reinhild2  schrieb:

Wenn die "Always On " Lösung nur für einen Kurzzeitraum gedacht ist, warum kann dann nach 16 Tagen erneut 50 GB gebucht werden? Auch der Name "Always on" ist dann leicht irreführend.


AlwaysOn ist nicht als Dauerlösung gedacht - daher einerseits die zeitliche als auch die GB-Beschränkung. Am Ende ist und bleibt es aber eine Kulanzentscheidung...

Andre
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hey Reinhild1,

das ist natürlich wirklich eine bescheidene Situation.

Eine Störung sollte niemals solange anhalten.

Aber Always On ist als kurzfristige Überbrückung gedacht.
Klar kann ich hier Datenvolumen nachbuchen auf Kulanz. Aber ich kann da nicht dauerhaft "hinterherrennen" um Dir alle 2-3 Tage Volumen zu buchen =/

Wenn da keine Einigung mit dem Nachbarn kurzfristig in Sicht ist , kann ich hier ggf. noch ein Sonderkündigungsrecht hinterlegen.
Aber ein anderer DSL-Anbieter steht ja vor dem selben Problem.

Schickst mir mal eine PN mit Deiner Kundennummer? Dann buch ich da erstmal 100 GB nach.
Ggf. können wir ja über Kabel / Glasfaser eine Alternative zu DSL bieten.

VG,

Andre

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Hallo zusammen, 

Ich möchte hier eine kurze Rückmeldung geben, wie es weitergegangen ist:

 

Die Telekom hat sich mit meinen Nachbarn erneut verständigt und mitgeteilt,  dass es ein Nutzungsrecht von 1969 gibt. Im Grundbuch ist das nicht eingetragen.

Das Kabel wird nun aber trotzdem nicht repariert sondern innerhalb des Grundstücks näher zur Fahrbahn bzw auf die Fahrbahn verlegt.

Dies wird noch etwas dauern.  Momentan werde ich daher weiterhin mit der Always On Lösung über Wasser gehalten, indem mein Datenvolumen aufgeladen wird. 

Vielen Dank  dafür!

Guten Morgen,

 

leider ist der Fall immer noch nicht abgeschlossen.

Der Bagger steht zwar mittlerweile vor Ort, aber die Baustelle ruht.

Mein Datenvolumen ist fast verbraucht und ich brauche dringend noch mal

eine Aufladung. Wer kann mir helfen?

 

Liebe Grüße

Reinhild