Zu der FaQ "Umzug"
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Mir ist so, wie der Text dasteht einiges unklar:

Beispiele:

1) ich melde heute, 9.11.2018 den Umzug in nicht versorgtes Gebiet zum 1.1.2019.
Es ist mir erst am 7.1.2019 möglich, mich anzumelden.
Bis wann muss ich bezahlen?
Ab wann kann ich eine Portierung der Rufnummer vornehmen (Also Schaltungstag)?

2) ich melde heute den Umzug in versorgtes Gebiet (lt. Datenbank) zum 1.1.2019
Nach dem Umzug stellt sich heraus, dass eine Versorgung doch nicht stattfinden kann (z.B. keine Einwilligung des Eigentümers, technische Gründe).
Wann bekomme ich einen verläßlichen Bescheid, damit ich mich anderst orientieren kann?
in der Praxis kommt der Techniker und zieht unverrichteter Dinge wieder ab. Ob es das dann war, oder ob irgendwo zentral noch was passiert, bleibt unklar.

3) ich melde heute den Umzug ins Ausland, wo es kein Meldeverfahren wie bei uns gibt.
Was liefere ich statt dessen.

4) ich ziehe zu meinem Freund (hatten wir kürzlich).
Mein Freund hat einen höherwertigen UM-Vertrag und ich möchte meinen Vertrag kündigen.
Was ist zu tun?

Keines dieser Beispiele ist weit hergeholt. Alles ereignete sich dieses Jahr und in keinem Fall gab es eine verläßliche öffentliche Antwort von UM. Und tut mir leid, gerade auf die telefonischen Aussagen kann man nichts geben.
1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Cla1re
Administrator:in
Administrator:in

Hallo Plumper,

ich habe mich mal mit deinen Beispielen beschäftigt und kann dazu folgende Antworten geben. 


  1.  Auch bei einem späteren Termin im Bürgeramt/Rathaus steht auf der Meldebestätigung das Einzugsdatum. In dem Beispiel wäre das der 01.01.19. Das bedeutet, die Kündigungsfrist beginnt am 01.01.2019 und endet am 31.03.2019.
  2.  Wenn sich nach dem Umzug herausstellt, dass die Dienste nicht verfügbar sind, greift das Sonderkündigungsrecht ab dem Tag der Meldung des Umzugs. Das heißt die Frist beginnt am 01.12.2018 und endet am 28.02.2019. Dies wird dem Kunden in der Regel auch auf schriftlichen Weg mitgeteilt.
  3.  Bei einem Umzug ins Ausland benötigen wir die Abmeldebestätigung. Die Frist beginnt dann zum nächsten 1. eines Monats  ab dem Datum in der Abmeldebescheinigung .  (Bsp. Abmeldedatum ist der 17.11.18 -> Beginn der Frist 01.12.2018 und Ende 28.02.2019)
  4. Wir benötigen in dem Fall die Kundennummern von beiden Verträge bei der Meldung des Umzuges und würden den „kleineren“ Vertrag zum Datum, welches auf der Meldebescheinigung steht, kündigen.

Ich hoffe das es dir ein wenig weiterhilft.


LG

Claire

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2 Antworten 2
Cla1re
Administrator:in
Administrator:in

Hallo Plumper,

ich habe mich mal mit deinen Beispielen beschäftigt und kann dazu folgende Antworten geben. 


  1.  Auch bei einem späteren Termin im Bürgeramt/Rathaus steht auf der Meldebestätigung das Einzugsdatum. In dem Beispiel wäre das der 01.01.19. Das bedeutet, die Kündigungsfrist beginnt am 01.01.2019 und endet am 31.03.2019.
  2.  Wenn sich nach dem Umzug herausstellt, dass die Dienste nicht verfügbar sind, greift das Sonderkündigungsrecht ab dem Tag der Meldung des Umzugs. Das heißt die Frist beginnt am 01.12.2018 und endet am 28.02.2019. Dies wird dem Kunden in der Regel auch auf schriftlichen Weg mitgeteilt.
  3.  Bei einem Umzug ins Ausland benötigen wir die Abmeldebestätigung. Die Frist beginnt dann zum nächsten 1. eines Monats  ab dem Datum in der Abmeldebescheinigung .  (Bsp. Abmeldedatum ist der 17.11.18 -> Beginn der Frist 01.12.2018 und Ende 28.02.2019)
  4. Wir benötigen in dem Fall die Kundennummern von beiden Verträge bei der Meldung des Umzuges und würden den „kleineren“ Vertrag zum Datum, welches auf der Meldebescheinigung steht, kündigen.

Ich hoffe das es dir ein wenig weiterhilft.


LG

Claire

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Gelöschter User
Nicht anwendbar
Wenn ihr diese Fälle in die FaQ aufnehmen und Ubo und/oder den Telefonsupport darin schulen könntet, wäre das phänomenal 🙂