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Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss im Shop?
dirtycouple
Daten-Fan
Daten-Fan
Guten Abend,

ich bin neu hier , seit kurzem erst Unitymedia Kunde und leider schon von Anfang an sehr enttäuscht von diesem miserablen Kundenservice.


Wir sind in ein neu saniertes Haus eingezogen und sind in der Umzugshektik davon ausgegangen, das wir dort Kabelfernsehen haben, wie fast überall üblich.


Leider haben der Vermieter und auch wir nicht darüber geredet und wir sind dann euphorisch

zu einem sehr miesen Unitymedia Shop in der Nähe unseres Wohnortes um einen Vertrag abzuschließen, da wir den Anbieter wechseln wollten.

Wir haben dort einen Digitalen Kabelanschluss und den 2play JUMP 150 abgeschlossen

und wollten diesen nach dem verspäteten Technikerbesuch wieder umändern, da wir in unserem Haus gar keinen Kabelanschluss haben.

Es läuft hier alles nur über Internet, da dies laut Vermieter die Zukunft ist.

Im Shop wurde uns geraten ein Schreiben aufzusetzen, mit Vermieterbescheinigung, das es

keine technischen Möglichkeiten zur Nutzung von Kabelfernsehen gibt.

Dies haben wir auch eingeschickt und warteten eine lange Zeit und haben keine Antwort erhalten..-( 

Nach endlosen Telefonaten, Mails  etc. wurde uns nun ein Schreiben geschickt ( nach langer 

Wartezeit ) das ein Widerruf nicht möglich ist, da Vertrag im Shop abgeschlossen wurde.

Von Kulanzregelung war hier keine Rede, da wir eigentlich das Internet behalten wollten und 

evtl an weiteren Produkten interessiert waren.

Dies hat sich nun leider erledigt und ich habe nun gerade die Kündigung zum Vertragsende

abgeschickt.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und welche Lösungen wurden angeboten?     

Ist dies rechtlich überhaupt zulässig?


4 Antworten 4
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Ein Widerruf ist selbstverständlich nicht möglich.
Ohne Einwilligung des Vermieters kann aber der Dienst nicht in Anspruch genommen werden, also kommt kein Vertrag zustande.
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Ja das ich leider rechtlich zulässig. Ein Widerrufsrecht gibt es generell für in Shops abgeschlossene Verträge nicht. Nur für Verträge am Telefon, Online und bei Haustürgeschäften . Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Kunden die in einen Shop gehen, nicht überrumpelt werden und sich vorab informieren konnten.

Es bleibt abzuwarten, ob Unitymedia überhaupt die vereinbarte Dienstleistung zur Verfügung stellen kann. Ist den schon eine Auftragsbestätigung gekommen ? Was sagt die Verfügbarkeitsprüfung ?
Hemapri
Host-Legende
Host-Legende
Bitte auch beachten, dass die Shops rein rechtlich gar nichts mit Unitymedia zu tun haben und keinen Service leisten dürfen. Das sind nur Vertriebspartner, die Verträge abschliessen dürfen und dafür von UM eine Provision kassieren. Für alles darüber hinaus muss sich der Kunde an UM wenden. Der 2play Vertrag kommt nicht zustande, wenn der Eigentümer die Installation verweigert. Anders ist es mit Kabel TV. Hier stellt der Kabelnetzbetreiber seine Leistungen am Hausübergabepunkt zur Verfügung. Die nachfolgende Infrastruktur ist Sache des Kunden, bzw. des Eigentümers und geht den Netzbetreiber nichts an. Der Objekteigentümer kann aber gegenüber dem Netzbetreiber eine Vertriebssperre einrichten. Dann darf dieser keine seiner Produkte in diesem Objekt anbieten. Der Eigentümer hat das aber offensichtlich nicht gemacht.

MfG
JakobUM
Digitalisierer
Digitalisierer

Hallo Dirtywomen,

 


ich kann deinen Unmut durchaus nachvollziehen, aber im Normalfall wird beim Abschluss des Vertrages geprüft, ob ein Anschluss möglich ist. Es  kommt vor, dass sich im Laufe der Zeit Voraussetzungen ändern, die nicht im System hinterlegt sind.


Du benötigst also etweder die Bestätigung deines Vermieters, dass ein Hausübergabepunkt nicht vorhanden ist und auch nicht erlaubt ist (oder im besten Fall hat dies der Techniker auch im System vermerkt als er vor Ort versucht hat dich anzuschliessen). Beides würde dazu führen, dass der Vertrag nicht zustande gekommen ist.


Alles andere ist technisch nicht machbar und auch das Widerrufsrecht würde, wie hier bereits geschrieben, nicht greifen. Am besten wendest du dich nochmal an die Kollegen im Chat und lässt den Fall erneut prüfen.


Liebe Grüße Jakob